15.03

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund eines EuGH-Urteils vom November 2021 und einem OGH-Urteil vom Februar 2022 ist es erforderlich, das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz und das Heimarbeitsgesetz zu ändern. Die Änderung ist dahin gehend begrüßenswert, dass, wenn ein Arbeitnehmer das Dienstverhältnis ohne besondere Gründe löst, der nicht konsumierte Urlaub ausbezahlt wird. Das ist ja einmal prinzipiell zu begrüßen.

Negativ an dieser Gesetzgebung ist, dass der Anspruch mit dem laut EU vorge­geben Mindeststandard, Mindestanspruch auf Urlaub, nämlich auf vier Wochen, begrenzt ist. In Österreich – das wissen wir und der Kollege hat es ja schon erklärt – haben wir mindestens fünf Wochen Urlaub, nach 25 Jahren haben wir sechs Wochen Urlaub, und man greift mit dieser Regelung jetzt auch in alle Kollektivverträge ein, die auch einen höheren Anspruch hätten.

In der Plenarsitzung vor der Sommerpause hat der Sozial- und Gesundheits­minister nach der Vorstellung seines Pflegereförmchens ja bejubelt, dass es für Arbeitnehmer im Pflegebereich in Zukunft leichter sein wird, dass man sechs Wochen Urlaubsanspruch hat. Da ist die Krux drinnen, denn es kann aufgrund des Fachkräftemangels in der Pflege kein Mensch – darum ist ja das Pflegeper­sonal so ausgelaugt – tatsächlich den Urlaub konsumieren. Das heißt, wenn eine Pflegekraft vorzeitig ihr Dienstverhältnis löst, wird sie diese sechs Wochen nicht verbrauchten Urlaub nie und nimmer ausbezahlt bekommen.

Ich kann mir diese Entscheidung der Regierung, warum sie es genau auf vier Wochen, also auf das unterste Niveau ansetzt, nur damit erklären, dass der zustän­dige Arbeitsminister gleichzeitig auch Wirtschaftsminister ist und bei der Um­setzung die Wirtschafts- und Unternehmerinteressenvertretung, aber keines­falls die Arbeitnehmerinteressen im Fokus hatte.

Wir wissen alle: In den meisten Fällen, wenn Österreich eine EU-Richtlinie, eine -Verordnung oder was auch immer umzusetzen hatte, ist Österreich immer als Musterschüler vorangegangen. Wir haben alles umgesetzt, oftmals haben wir noch ein bisschen mehr umgesetzt, als die EU eigentlich gefordert hat. Wenn es um Richtlinien oder Verordnungen im Zusammenhang mit allen möglichen Din­gen ging, waren wir immer Musterschüler.

Wir Freiheitliche werden einem arbeitnehmerfeindlichen Gesetz sicherlich nicht unsere Zustimmung geben, und ich hoffe, dass man sich besinnt, dass man das irgendwann einmal auf eine mit den österreichischen Gesetzen konforme Rege­lung anhebt. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

15.06

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­des­rätin Sonja Zwazl. – Bitte, Frau Bundesrätin.