15.19

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja in letzter Zeit immer wieder Tagesordnungspunkte, in denen wir etwas, was wir schon sehr oft hier diskutiert haben, wieder verlängern, da uns diese Pandemie nun einmal zermürbend lange – das möchte ich schon auch zugeben – begleitet. In diesem Falle ist tatsächlich eine Erweiterung beziehungsweise eine neue Phase notwendig. Es geht um die Sonderbetreuungszeit.

Die sechste Phase, die wir für die Sonderbetreuungszeit hatten, ist am 8. Juli dieses Jahres ausgelaufen. Da wir immer noch Sonderbetreuungszeiten brauchen, beschließen wir eben jetzt Phase sieben, die dann bis 31. Dezember gelten wird. Danach werden wir weiterschauen, und wenn es dann eine achte Phase braucht, wird es eine achte, und wenn es eine neunte braucht, wird es eine neunte geben. So ist das eben in dieser Pandemie und so wird das auch weiter sein. (Bundesrat Steiner: Was für eine Pandemie?!) Die Sonderbetreu­ungszeit gegen Fortzahlung des Entgelts wird verlängert (Bundesrat Steiner: Nicht am Köcheln halten!) – ihr seid ja eh auch dafür –, als Höchstanspruch sind insge­samt drei Wochen je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer vorgesehen. Arbeit­geber haben Anspruch auf Vergütung des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund aus Mitteln des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds.

So, welche Fallgruppen sind das jetzt? – Es sind drei Gruppen. Es geht um Kin­der, für die eine Betreuungspflicht besteht, wenn diese aufgrund einer Ver­ordnung nach dem Epidemiegesetz – und jetzt gebe ich Ihnen Antwort auf Ihre Frage, Herr Christoph Steiner – beim Betreten einer Lehranstalt oder einer Kinderbetreuungseinrichtung eingeschränkt werden – wenn diese also geschlos­sen ist. Es geht um Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, für die eine Betreuungspflicht besteht, wenn sie wegen der teilweisen oder vollständigen behördlichen Schließung von Lehranstalten diese nicht besuchen können, und es geht um Menschen mit Behinderungen, für die eine Betreuungspflicht besteht, die auch aus besagten Gründen nicht hingehen können, weil sie unter Quarantäne stehen oder weil die Einrichtung geschlossen ist.

Darum geht es, mehr ist es nicht. Ich glaube, da kann man getrost zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.21

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Barbara Tausch zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.