15.35

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Staatssekretärin! Herr Vizepräsident! Bei diesem Tagesordnungspunkt 15 geht es um die neuer­liche Verlängerung des Rechtsanspruches auf Sonderbetreuungszeit, wenn aufgrund des Epidemiegesetzes das Betreten von Schulen beziehungsweise Kinderbetreuungseinrichtungen beschränkt wird.

Dieses Gesetz der Sonderbetreuungszeit Phase sechs ist mit 31.7.2022 aus­gelaufen, die Phase sieben gilt daher rückwirkend mit 5.9.2022, wird neuerlich befristet und endet am 31.12.2022.

Würde unsere derzeitige Regierung zukunftsorientiert und vorausschauend handeln, hätte sie die Befristung bis Ende Februar 2023 beschlossen, denn aus der Erfahrung der letzten zwei Jahre heraus müsste ihnen bekannt sein, dass durch die epidemiologische Lage mit Beginn des Herbstes bis in das Frühjahr immer wieder erhöhte Infektionszahlen bekannt werden.

Im Sinne des Kindeswohls und der betroffenen Familien werden wir dieser neuer­lich befristeten Verlängerung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

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