15.42

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuhörende! Ja, nach dieser emotionalen Rede von Herrn Obrecht kommen wir wieder zurück, und zwar: Worum geht es in der Gesetzesvorlage wirklich? Was ist die dahinterliegende Intention? – Wir haben hiermit eine Regelung vorgelegt, um Härtefälle für österreichische Unternehmen und ausländische Arbeitskräfte zu vermeiden, wenn es ohne Absicht zu einem Verstoß gegen die Bestimmungen über die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mern gekommen ist.

Bisher galt – das hat Herr Obrecht auch schon richtig ausgeführt –, dass sowohl die betroffenen Unternehmen als auch die betroffenen Arbeitskräfte für ein Jahr für weitere Bewilligungen gesperrt wurden, wenn sie zweimal beispielsweise ohne aufrechte Beschäftigungsbewilligung angetroffen wurden. In dieser Rege­lung wurde weder auf die Art noch auf die Dauer der Verfehlung noch auf den Grad des Verschuldens in irgendeiner Form Rücksicht genommen.

Die bestehende Gesetzeslage war sehr starr, und nicht vergleichbare Sachver­halte sind mit den gleichen strengen Sanktionen geahndet worden, ganz egal, wie der Einzelfall gelegen ist, ob es sich beispielsweise nur um einen sehr kurzen Zeitraum gehandelt hat, weil irgendjemand einen Fehler bei der Anmeldung begangen hat, oder weil beispielsweise ein Unternehmen oder auch eine NGO eine Arbeitskraft mit einem Aufenthaltstitel eingestellt hat, dieser ist vielleicht ausgelaufen, und die Arbeitskraft hat vergessen, der Arbeitgeber:in das zu sagen. Dieser Umstand hätte dann auch diese Sperre bewirkt.

Noch einmal: Egal, ob es irrtümlich zu einem Fehler gekommen ist oder ob das schlichtweg absichtlich und systematisch erfolgt ist – ungleiche Sachverhalte wurden gleich sanktioniert. Genau diesen kleinen Mangel beheben wir jetzt. Diese teils überschießende Regelung wird durch die vorliegende Novelle korri­giert, und dem AMS wird ein Ermessensspielraum gegeben. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Warum ist diese neue Regelung kein Freibrief, um Billigstarbeitskräfte zu rekru­tieren oder systematisches Lohn- und Sozialdumping zu betreiben? – Der Regionalbeirat des AMS ist ja ein Gremium, in dem auch Vertreter:innen der Sozialpartner:innen sitzen. Genau dieses Gremium entscheidet nach einer differenzierten Prüfung darüber, ob berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen oder nicht. Voraussetzung ist auch, dass die Unternehmen selbstverständlich konkrete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen setzen müssen, damit ein derartiger Fall nicht mehr passieren kann.

Ich halte das aus der betrieblichen Praxis heraus wirklich für eine sinnvolle und pragmatische Regelung und bitte daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.45

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte, Herr Bundesrat.