Berichterstatterin Elisabeth Wolff, BA: Ich bringe den Bericht des Wirtschafts­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begrün­dung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energie­kostenzuschuss für energieintensive Unternehmen geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehr­heit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ebenso bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenein­hel­ligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Bundesrätin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. – Bitte, Frau Bundesrätin.