18.08

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Herr Bun­desrat Josef Ofner, ich darf mich einmal ganz herzlich für die freundliche Einbe­gleitung meiner Anwesenheit hier im Bundesrat bedanken. Ich darf Ihnen gleichzeitig – nämlich nicht ironisch, sondern ganz ernst – sagen, dass ich mich freue, in Vertretung des Innenministers hier sein zu können. Der vorherige Vorsitzende hat auch festgestellt, dass ich nicht Gerhard Karner bin. (Bundesrat Ofner: Ja, Sie haben sich’s auch nicht aussuchen können!) Ich möchte dazu fest­halten – Sie haben es in Ihrer Rede ja dann gesagt –: Der Innenminister ist derzeit in Berlin, beim „Berlin-Prozess“, bei einer Konferenz, in der es darum geht, Fragen der Migration, der illegalen Migration vor allem im Hinblick auf den Westbalkan zu besprechen.

Ich habe mich bei Ihrer Rede ein bisschen gewundert, weil Sie jetzt doch schon einige Jahre Parlamentarier sind. Ich habe mir gedacht, Sie verstehen die Vertretungsregelungen mittlerweile, wie das so ist, aber ich erkläre es Ihnen noch einmal ganz kurz. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Ofner: Nein, nein, ich versteh’ nur euch nicht!) – Ja, dann versuche ich es noch einmal in einfachen Worten: Es steht seit mehreren Wochen fest, dass ich heute hier den Innenminister vertrete, weil er einen Termin im Ausland hat (Bundesrat Ofner: Ja, dann ist es noch die größere Schande für dieses Parlament, dass wir es gestern mitgeteilt kriegen! Dann ist es noch die größere Schande!), und Sie wissen das auch. Wenn Sie gefragt hätten, wüssten Sie es oder hätten Sie es wissen müssen, dass er einen Auslandstermin hat. (Bundesrat Ofner: Gestern! Gestern!) Es ist üblich, dass man in diesem Fall durch einen anderen Minister, eine andere Ministerin vertreten wird – und deshalb habe ich die Ehre, heute hier zu sein.

Da Sie das angesprochen haben, muss ich einfach Folgendes loswerden – Herr Bundesrat, wenn Sie die geschätzte Ehre hätten, mir auch zuzuhören, ich habe Ihnen auch zugehört –, nämlich zur Frage der Vertretung durch die Frau Bun­desministerin Gewessler: Das wäre zustande gekommen, wenn sie die Punkte vom Innenminister übernommen hätte. Dann hätte nicht ich extra kommen müssen, sondern sie hätte das mitgenommen. Das ist auch ein üblicher Vorgang – nur damit da einmal klar ist, wie die Vertretungsregelung so läuft. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Ofner.)

Ich muss jetzt zum Thema kommen, denn wenn das Thema nicht so ernst wäre, dann könnten wir über einige Ihrer Ausführungen herzhaft lachen, aber das Thema ist leider zu ernst. Ich möchte Ihnen hier auch in aller Deutlichkeit sagen, dass wir zweifelsohne vor großen Herausforderungen stehen. Wir stehen vor herausfordernden Zeiten, wir stehen vor Herausforderungen in Europa und in Österreich, und wir wissen alle – aus den Geschichtsbüchern oder aus eigenem Erleben –, dass wir viele Krisen schon gemeistert haben, davon sind die Geschichts­bücher voll. (Bundesrat Ofner: Aber die meisten haben wir wegen dieser Regierung!)

Geh, Herr Bundesrat (Bundesrat Ofner: Ja, das ist so!), Sie werden noch ein bisschen mehr Geduld aufbringen müssen, Sie haben nämlich 79 Fragen gestellt, zu denen ich dann kommen werde, die ich auch ausführlich und so beantworten werde, dass Sie es verstehen und dass Sie auch mitkommen. Ich möchte jetzt aber trotzdem allgemein ausführen, dass wir vor Herausforderungen stehen, die wir gemeinsam bewältigen können – das hat die Geschichte gezeigt und das werden wir auch tun.

Wir stehen vor der Herausforderung der Teuerung; wir haben eine hohe Infla­tion, mit der wir konfrontiert sind; wir haben dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Wohlstand in der Republik aufrechterhalten werden, und wir haben dafür einiges getan: Zum Beispiel haben wir eine ökosoziale Steuerreform auf den Weg gebracht, zum Beispiel haben wir die größte Pflegereform seit Jahrzehnten angestoßen. Weiters haben wir ein Klimaticket auf den Weg gebracht. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ, darunter: Zum Thema!) – Ja, ich werde schon zum Thema kommen, aber Sie haben die geschätzte Ehre, mir einmal zuzuhören. Sie haben mir vorgeworfen, dass wir alle inkompetent sind, und deshalb möchte ich dazu auch Stellung nehmen.

Wir haben knapp die Hälfte des Regierungsprogramms abgearbeitet (Ruf bei der FPÖ: Das sehen die Leute ... anders!), und das trotz mannigfaltiger Krisen, die uns getroffen haben, seit wir in der Regierung sind, und, meine sehr geehrten Damen und Herren (neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ) – die anderen horchen mir im Gegensatz zu Ihnen zu, obwohl Sie die Anfrage gestellt haben –, wir tun dies aus Verantwortung für Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrat Steiner: Sie müssen halt zur Anfrage sprechen!)

Ich möchte Ihnen schon auch deutlich vor Augen führen, dass wir diese Verant­wortung gemeinsam tragen. Damit meine ich die Bundesregierung auf der einen Seite und auf der anderen Seite das Parlament, die Nationalratsabgeordneten und die Bundesrätinnen und Bundesräte hier in diesem Haus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle tun gut daran, die Probleme einerseits offen anzusprechen, sie nicht zu negieren, sie nicht zu ignorieren und schon gar nicht sie zu beschönigen; und ich bin die Letzte – wer mich kennt, weiß das –, die das tut. Damit möchte ich auch schon – Sie fordern das ja schon seit einigen Minuten jetzt ein – zum Kernthema dieser Dringlichen Anfrage kommen.

Ja, wir haben auch im Bereich der illegalen Migration ein Problem, das ist ganz eindeutig. Darauf weist auch der Innenminister seit Monaten hin, daran arbeitet die Polizei, die Betreuungsagentur mit Mag. Achrainer an der Spitze und viele andere im Bundesministerium für Inneres und in anderen Institutionen. Und ja, dieses Thema ist eine große Herausforderung – für Österreich, für die gesamte Europäische Union und weit darüber hinaus.

Einige Zahlen und Fakten dazu, bevor ich zur Anfragebeantwortung komme: Von Jänner bis einschließlich September wurden 71 885 Asylanträge in Österreich gestellt, das bedeutet eine Steigerung zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um 200 Prozent. Österreich ist bei der Pro-Kopf-Belastung in der Europäischen Union an der zweiten Stelle hinter Zypern. Es befinden sich derzeit insgesamt 91 000 Menschen in Grundversorgung, davon etwa 56 000 geflüchtete Ukraine­rinnen und Ukrainer.

Warum ist das so? – Wir sehen einerseits, dass immer mehr Menschen zu uns kommen, die tatsächlich keine Chance auf Asyl haben, die aus rein wirtschaft­lichen Gründen zu uns kommen, aus Ländern wie Indien, Pakistan, Marokko oder Tunesien, hier haben wir einen dramatischen Anstieg. Top eins bei den Asyl­an­tragstellern sind derzeit indische Staatsangehörige. Das ist ein Grund.

Der zweite Grund ist, dass das Schleppergeschäft der Mafia hier tatsächlich auf Höchsttouren läuft. Sie nützen auch die Situation des Ukrainekrieges aus und haben da ein eigenes Marketing auf den Plan gerufen.

Der dritte Grund, den ich hier anführen möchte, ist die Visafreiheit für Men­schen aus Drittstaaten – da geht es vor allem wieder um Indien, Tunesien, Marokko und andere – in Ländern des Westbalkans. Das ist ein Einfallstor, weil die dann mithilfe der bereits genannten Mafiabanden und Schlepperbanden nach West- und Mitteleuropa weitergebracht werden. Diese Menschen stellen rund 40 Prozent aller Asylanträge in Österreich. (Bundesrat Steiner: Was tut man dage­gen?)

Daher, ganz wichtig: Wir brauchen den Westbalkan als Partner bei der Bekämp­fung illegaler Migration, und daher ist der Innenminister heute in Berlin bei dieser Konferenz, bei der es genau um dieses Thema geht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.)

Zur Frage, was wir tun: Wir tun sehr viel. Sie wissen, dass es in Österreich zu einer Wiedereinführung oder Verlängerung von Grenzkontrollen gekommen ist, weil wir reagieren müssen, bevor die Schlepper reagieren. (Zwischenruf des Bundesrates Hübner.) Das Innenministerium hat hier umfangreiche Maßnahmen gesetzt und eine „Aktion scharf“ auch gegen Schlepper gestartet. Das bedeutet mehr Aufgriffe, aber auch mehr Abschreckung. Es gibt kein Durchwinken, son­dern eine Registrierung und Erfassung mit Fingerabdrücken. (Bundesrat Steiner: 77 000!)

Mittlerweile sind auch andere EU-Länder alarmiert. Zum Beispiel hat die Tschechi­sche Republik die Einführung von temporären Grenzkontrollen an der Grenze zur Slowakei bereits am 29. September dieses Jahres beschlossen. Auch die Schlep­per reagieren unmittelbar auf solche Maßnahmen. Deshalb haben auch wir unver­züg­lich Grenzkontrollen eingeführt, um uns gegen Routenänderungen der Schlepper zu wappnen. (Zwischenruf des Bundesrates Hübner.)

An dieser Stelle möchte ich auch einen ganz großen Dank aussprechen an die Polizei und an das Bundesheer, denn sie sind es, die diese Grenzkontrollen gewissenhaft durchführen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grü­nen.)

Der verstärkte Kampf gegen Schlepperei hat dazu geführt, dass bei dieser „Aktion scharf“ jetzt schon 470 Schlepper festgenommen worden sind. Wir haben schnelle Verfahren. Der Schwerpunkt liegt eben darauf, dass diese Ver­fahren rasch durchgeführt werden, dass rasch entschieden beziehungsweise unter­schieden wird zwischen Schutzbedürftigen und Menschen ohne Recht auf Asyl. Und mehr als die Hälfte der Antragstellungen 2022 wurden bisher bereits abgelehnt beziehungsweise eingestellt. Das ist eine Zahl von 40 299, das ist ein Rekordwert.

Was will ich Ihnen damit sagen? – Die Systeme funktionieren und die Verfahren werden rasch durchgeführt. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Na wenn es funktioniert, dann würden wir ja keine Zelte brauchen, oder? Sie machen sich ja selber lächerlich noch!) – Nein, Sie horchen mir nicht zu! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) – Ja, aber dafür können wir ja nichts, dass die Leute kom­men. Da gibt es andere Notwendigkeiten, dass wir das bekämpfen. Horchen Sie mir einfach zu, und dann werde ich Ihnen auch das beantworten!

Was auch dazugehört, ist, dass mittlerweile eine Antimarketingkampagne in Herkunftsländern gestartet worden ist, denn Migrationspolitik ist auch Kommunikation. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Wir dürfen den Schlep­pern nicht die Geltungshoheit über die Systeme hier überlassen. Wir müssen den Menschen klarmachen, dass sie keine Chance auf Asyl haben.

Was machen wir? Das war die österreichische Ebene, aber was machen wir hier mit den Nachbarstaaten? – An der ungarisch-serbischen Grenze wurde das Polizeikontingent gerade von 50 auf 70 Beamte aufgestockt. Wir bekämpfen gemeinsam mit der ungarischen Polizei die Schleppermafia gleich an dieser EU-Außengrenze. Die Entwicklungen dort betreffen uns unmittelbar. Diese EU-Außengrenze ist auch unsere Grenze und damit das erste Sicherheitsnetz für Österreich.

Wir haben eine Schwerpunktaktion in Ungarn vor der österreichischen Grenze als zweites Sicherheitsnetz eingezogen, und zwar mit gemischten Streifen mit Ungarn im Einsatz. Heuer sind bereits mehr als 200 solcher Schwerpunktak­tionen gesetzt worden, und dort können auch nach Absprache mit den Ungarn Drohnen und Geräte zur Aufklärung eingesetzt werden, was notwendig ist.

Wir unterstützen aber auch die Länder des Westbalkans im Kampf gegen die Schleppermafia. Das Bundeskriminalamt wird gemeinsam mit der ungarischen und der serbischen Polizei eine Taskforce zur Schleppereibekämpfung aufbauen. Wir haben Grenzpolizisten in Serbien, in Nordmazedonien und in Montenegro im Einsatz und eine enge Partnerschaft mit Bosnien im Bereich der Außerlandes­bringung, die schon erste Erfolge zeigt.

Mit Slowakei, Tschechien und Ungarn erfolgen Außengrenzschutz, Binnengrenz­kontrollen und der Kampf gegen Schlepper in enger Abstimmung. Dazu finden auch regelmäßig Treffen statt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist schon angesprochen worden, aber mir als Europaministerin ist es wichtig, auch die europäische Ebene anzu­sprechen und zu sagen, was es hier zu tun gilt.

Wir müssen – und das ist jetzt vielleicht auch die Antwort auf Ihre Frage – end­lich das Asylmigrationspaket vorantreiben. Es braucht dringend eine europäische Lösung, denn nationalstaatlich werden wir das nicht schaffen. Es braucht neue Asylregelungen, welche Verfahren in sicheren Drittstaaten beinhalten. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ. – Bundesrat Hübner: ...! Das sind nur Worthülsen!) Das ist längst überfällig. Der Innenminister hat das deutlich gemacht und macht das deutlich im Kreis der Innenminister, und zwar bei jeder Gelegenheit und, wie ich weiß, auch heute.

Es braucht eine Stärkung des EU-Außengrenzschutzes und eine Stärkung von Frontex. Und ich sage es noch einmal dazu, für alle, die immer noch nicht aufge­passt haben: Alleine werden wir das nicht schaffen, deshalb müssen wir mit den anderen Ländern zusammenarbeiten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir, da spreche ich für die Bundesregierung und wahrscheinlich auch für fast alle Fraktionen hier im Hohen Haus, wir wollen ein Europa ohne Grenzen nach innen (Bundesrat Hübner: Ja, ja! – Bundesrat Steiner: Das funktioniert so nicht!), aber das geht nur, wenn die Außengrenzen entsprechend kontrolliert werden, wenn der Außen­grenz­schutz stark ist. (Bundesrat Steiner: Seit zehn Jahren! Seit zehn Jahren!) Das war und ist unsere und auch meine Überzeugung. (Beifall bei der ÖVP. – Bun­desrat Steiner: Seit zehn Jahren dieselbe Leier! Die glaubt keiner mehr! Die glaubt keiner mehr! – Bundesrat Ofner: Unglaublich! – Bundesrat Spanring: Wenn es so wäre, ...!)

Die Visafreiheit in Serbien ist auch etwas, das beendet werden muss. Österreich ist dazu in enger Abstimmung mit mehreren Ländern, mit Ungarn, mit Deutsch­land, mit der Schweiz und auch mit Kroatien. Auch Bundeskanzler Nehammer ist hier höchst engagiert, und der Innenminister ist dazu heute eben bei diesem Treffen in Berlin. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine Lösung finden können. Also der beste Innenminister aller Zeiten, den Sie vorhin angesprochen haben, hat offensichtlich in den eineinhalb Jahren seiner Amtstätigkeit nicht den Stein der Weisen gefunden, sonst wäre das Problem jetzt wohl nicht mehr am Tisch. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrat Spanring: Was?! – Bundesrat Steiner: Die niedrigsten Asylzahlen hat er gehabt! Die niedrigsten Asylzahlen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sehr nachhaltig.

Es geht darum, konkrete Arbeit zu leisten, konkrete Maßnahmen zu setzen, und das können wir nur geeint machen. (Bundesrat Steiner: Waren Sie nicht Sekretärin im Innenministerium?) Wir können die Herausforderungen unserer Zeit nur gemeinsam lösen, in einer Zeit, in der wir mit hohen Migrationszahlen zu kämp­fen haben, in der wir einen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erleben und zusätzliche Belastungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen wir nicht zu, dass solche Ver­suche dazu führen, dass wir uns spalten! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundes­rät:innen der Grünen. – Bundesrat Ofner: Das habt schon ihr gemacht!) Wir stehen hier in der Verantwortung für Österreich, für Europa.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf jetzt weiter um Ihre Aufmerk­samkeit und auch Geduld bitten, denn ich komme jetzt zur sehr ausführlichen Beantwortung der Dringlichen Anfrage. Ich tue dies nicht, ohne zuvor den Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenministerium herzlich dafür zu danken. Heute um 10 Uhr ist diese Anfrage mit 79 Fragen eingegangen, und sie wurde von den Mitarbeiter:innen unter Sektionschef Peter Webinger und anderen gewissenhaftest beantwortet. Ich darf Ihnen diese Antworten hier jetzt vortra­gen.

Zu Frage 1:

Wesentliches Ziel ist und bleibt es, schnellstmöglich zu unterscheiden zwischen jenen, die eine Chance auf Asyl haben, und jenen, die keine Chance auf Asyl haben. Daher werden die Entscheidungen in Schnellverfahren sehr rasch getrof­fen. Bis Ende September wurden 25 833 entsprechende Verfahren eingeleitet und bereits 14 606 entsprechende Entscheidungen getroffen. Mit dieser Maß­nahme wird ein wichtiges Signal gesendet, dass bei Herkunftsstaaten wie Indien, Tunesien, Pakistan oder Marokko im Allgemeinen praktisch keine Aussicht auf eine Bleibewahrscheinlichkeit besteht.

Zu Frage 2:

Seit Jänner 2020 wurden zur Umsetzung der umfangreich im Regierungs­pro­gramm vorgesehenen fremdenrechtlichen Vorhaben sowie zur Umsetzung von unionsrechtlichen Vorgaben insgesamt 14 Gesetzesnovellen im fremdenrecht­lichen Bereich kundgemacht. Darüber hinaus wurde eine weitere Novelle des Fremdenrechts, mit der unter anderem etwa der Strafrahmen für organisierte Schlepperei angehoben werden soll, einer Begutachtung unterzogen und befin­det sich in Vorbereitung zur Einbringung.

Zu Frage 3:

79 011.

Zu Frage 4:

71 885 Asylanträge. Aufgrund der Vielzahl an Nationen darf ich die top zehn Nationen aufgegliedert hier vorlesen: Afghanistan: 16 510, Syrien: 12 529, Indien: 11 541, Tunesien: 8 932, Pakistan: 6 897, Marokko: 3 910, Türkei: 2 895, Somalia: 1 319, Ägypten: 1 112, Bangladesch: 921.

Zu Frage 5:

Von den 71 885 Asylanträgen entfallen 70 139 Asylanträge auf Erstantragsteller.

Zu Frage 6:

Vom 1.1. bis 30.9.2022 erfolgten insgesamt 8 700 Außerlandesbringungen. Zu den top zehn Nationalitäten zählen Slowakei, Serbien, Ukraine, Rumänien, Ungarn, Georgien, Albanien, Nigeria, Indien, Türkei. Statistiken zu Ausreisen werden grundsätzlich nach Staatsangehörigkeit und nicht nach Zieldestina­tion geführt.

Zu Frage 7:

51 310.

Zu Frage 8 – ich brauche einen Schluck Wasser dazwischen, denn jetzt wird es langwierig werden, aber ich möchte Ihnen die Zahlen nicht vorenthalten; ich werde Ihnen aufgegliedert zunächst die Zahl der offenen Verfahren im BFA, dann die Zahl der noch in Rechtsmittelfrist verhangenen Verfahren und dann die Zahl der vor dem Gericht anhängigen Verfahren berichten –:

Im Bereich Syrien – erste Zahl wie gesagt: BFA, zweite: Rechtsmittel, dritte: Gericht –: 12 177, 204, 2 219;

Afghanistan: 6 887, 323, 760;

Indien: 6 777, 654, 239;

Pakistan: 3 128, 491, 113;

Tunesien: 2 998, 586, 13;

Marokko: 1 635, 541, 20;

Somalia: 1 539, 52, 558;

Türkei: 1 737, zehn, 247;

Irak: 533, 22, 543;

Iran: 391, elf, 388.

Zu Frage 9:

Die Gesamtdurchschnittsdauer beträgt 3,2 Monate. Durchschnitt bei Schnell­verfahren: 30 Tage; bei beschleunigter Verfahrensführung: 90 Stunden.

Zu Frage 10, nämlich zu den Herkunftsstaaten in der Grundversorgung zum 30. September 2022:

Ukraine: 56 923; Syrien: 13 872; Afghanistan: 5 389; Irak: 2 605; Somalia: 2 203; Russische Föderation: 1 714; Iran: 820; Türkei: 785; Indien: 718; staatenlos: 594.

Zu Frage 11:

Vom Jänner bis zum 30.9.2022: 10 107.

Zu Frage 12:

Rechtskräftig positiv von 1.1. bis 30.9.2022: Syrien: 6 669; Afghanistan: 1 453; Iran: 502; Somalia: 478; Sonstige: 734.

Zu Frage 13:

Abgelehnte Anträge bis 30.9.2022: 19 537. Einstellungen bis 30.9.: 21 225; gesamt also 40 762.

Zu Frage 14:

Rechtskräftig negativ von 1.1. bis 30.9.2022: Tunesien: 4 249; Afghanistan: 3 627; Pakistan: 2 554; Indien: 2 115; Marokko: 1 987.

Zu Frage 15:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Zu Frage 16:

Bis 30.9.: 3 977.

Zu Frage 17:

Rechtskräftig positiv vom 1.1. bis 30.9.2022: Syrien: 1 681; Afghanistan: 1 259; Somalia: 361; Irak: 261; Sonstige: 334.

Zu Frage 18:

Bis 30.9.: 13 819.

Zu Frage 19:

Rechtskräftig negativ von 1.1. bis 30.9.2022: Tunesien: 4 188; Pakistan: 2 380; Indien: 1 892; Marokko: 1 574; Sonstige: 2 839.

Zu Frage 20:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Zu Frage 21:

Bis 30.9.2022: 1 960.

Zu Frage 22:

Rechtskräftig positiv von 1.1. bis 30.9.2022: Irak: 345; Russische Föderation: 327; Iran: 114; Sonstige: 970.

Zu Frage 23:

Bis 30.9.2022: 18 087.

Zu Frage 24:

Rechtskräftig negativ von 1.1. bis 30.9.22: Tunesien: 4 425; Pakistan: 2 536; Indien: 2 064; Marokko: 1 730; Sonstige: 6 465.

Zu Frage 25:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Zu den Fragen 26 und 27:

Männlich: 1 513, weiblich: 325, unbekannt: drei. Insgesamt sind 983 Personen minderjährig, davon sind 693 unbegleitete minderjährige Fremde.

Zu Frage 28:

Aufgrund des Erreichens der Belastungsgrenze im Bereich der Grundversorgung des Bundes ist es erforderlich, eine Erhöhung der verfügbaren Kapazitäten durch die Einrichtung von Zeltstandorten zu erwirken – insbesondere, um zu verhin­dern, dass Asylwerber ihre Bleibe an öffentlichen Orten suchen. Eine Errichtung in den jeweiligen Bundesländern erfolgt nach entsprechender Notwendigkeit.

Zu Frage 29:

Das Innenministerium reagiert selbstverständlich stets auf aktuelle Entwick­lun­gen und setzt die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der geltenden Gesetze.

Zu Frage 30:

Grundsätzlich darf festgehalten werden, dass der Beschluss zur Obergrenze beim Asylgipfel am 20. Jänner 2016 nicht auf die gestellten Asylanträge, sondern auf die Zahl der zugelassenen Verfahren abstellte. Durch die Obergrenze wur­den Richtwerte für die Zulassung von Personen zum Asylverfahren festgelegt, es handelt sich dabei um ein Bekenntnis politischer Natur.

Zu den Fragen 31 bis 33:

Die Verhängung von Maßnahmen und Sanktionen im Sinne des Epidemie­gesetzes fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Darüber hinausgehend fallen Meinungen und Einschätzungen nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

Zu den Fragen 34 und 35:

Grundsätzlich werden notwendige Investitionen vorab durch den Vermieter durchgeführt.

Zu den Fragen 36 und 37:

Auf Bundesebene findet durch das Bundesministerium für Inneres in Zusammen­arbeit mit der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH eine laufende bundesweite Evaluierung der zur Verfügung stehenden Opti­onen im Hinblick auf die Generierung zusätzlicher Standorte zur Unterbrin­gung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder statt. Darüber hinaus erfolgt dies­bezüglich auch ein ressortübergreifender Austausch.

Zu Frage 38:

In den Statistiken werden keine Unterscheidungen oder Kategorien hinsichtlich des Asylgrundes geführt.

Zu den Fragen 39 und 40:

Die Investitionskosten für die Errichtung der Grenzmanagementinfrastruktur – insbesondere für Container, Zelte, technische Ausstattung und Zaunanlagen in Spielfeld – seit dem Jahr 2015 betrugen circa 3 Millionen Euro. Zusätzlich fallen laufende Miet- und Betriebskosten in der Höhe von circa 140 000 Euro pro Monat an. Von einer Auswertung der Personalkosten muss wegen des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genom­men werden, da aufgrund der täglich wechselnden Arbeitsbelastung der Perso­nal­einsatz laufend entsprechend angepasst wird.

Zu den Fragen 41 und 42:

Das Grenzmanagement Spielfeld besteht seit 2016 und wurde 2021 zur Bear­beitung wieder in Betrieb genommen. Es wurde um einen Containerkomplex für ärztliche Untersuchungen auf Haftfähigkeit beziehungsweise Erkennen von aku­tem medizinischen Behandlungsbedarf ergänzt.

Zu Frage 43:

Durchschnittswerte der Kräfte für die Grenzkontrollen inklusive der Asylbear­beitung im Grenzmanagement Spielfeld: 35 Exekutivbedienstete der Fremden- und Grenzpolizei, sechs Exekutivbedienstete des koordinierten fremdenpoli­zeilichen Dienstes aus den Bezirken, acht Exekutivbedienstete des Bildungs­zen­trums der Sicherheitsexekutive, zwei Sanitäterinnen und Sanitäter der Landes­polizeidirektion, zehn Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundes­heeres.

Zu Frage 44:

Nun wird es wieder ein bissel kompliziert, da gibt es nämlich fünf Zahlen, die ich Ihnen jeweils nach Bundesländern aufgegliedert vorlesen werde. Die erste Zahl betrifft Asylberechtigte, die zweite subsidiär Schutzberechtigte, die dritte Asyl­werber, die vierte unbegleitete minderjährige Fremde und die fünfte Sonderbe­treu­ungsbedarf.

Ich beginne mit dem Burgenland: 230, 162, 1 440, 108, fünf.

Kärnten: 410, 254, 2 923, 230, 17.

Niederösterreich: 906, 528, 53 136, 12 541, 69.

Oberösterreich: 999, 763, 18 258, 251, 71.

Salzburg: 304, 247, 1 925, 73, sieben.

Steiermark: 516, 598, 5 070, 248, 134.

Tirol: 748, 336, 1 616, 75, eins.

Vorarlberg: 558, 394, 797, 34, vier.

Wien: 6 133, 6 722, 3 271, 655, 397.

Zu Frage 45:

Die erste Zahl betrifft wiederum Asylberechtigte, die folgenden subsidiär Schutz­berechtigte, Asylwerber, unbegleitete minderjährige Fremde und Sonderbetreu­ungsbedarf.

Burgenland: 167, 32, 196, 19, null.

Kärnten: 336, 135, 197, 63, drei.

Niederösterreich: 788, 300, 7 998, 2 461, 19.

Oberösterreich: 860, 347, 2 555, 46, 17.

Salzburg: 273, 123, 281, 20, null.

Steiermark: 393, 269, 656, 28, 31.

Tirol: 563, 157, 152, 27, null.

Vorarlberg: 454, 86, 79, 17, zwei.

Wien: 5 028, 604, 584, 71, 89.

Zu Frage 46:

Ich glaube, ich brauche jetzt nicht mehr zu sagen, was die einzelnen Zahlen bedeuten, Sie wissen es mittlerweile, jeweils fünf Zahlen pro Bundesland.

Burgenland: 26, drei, 767, 30, null.

Kärnten: 45, zwei, 1 744, 134, acht.

Niederösterreich: 171, 20, 38 742, 10 317, 30.

Oberösterreich: 128, zwölf, 11 851, 159, sieben.

Salzburg: 44, eins, 909, zwölf, null.

Steiermark: 100, fünf, 2 575, 64, 57.

Tirol: 166, acht, 551, 15, null.

Vorarlberg: 145, 20, 441, zehn, null.

Wien: 1 275, 96, 1 790, 390, 109.

Zu Frage 47:

Auch da sind es wieder fünf Zahlen pro Bundesland.

Burgenland: null, 91, null, null, null.

Kärnten: null, 1 011, eins, drei, 86.

Niederösterreich: neun, 2 389, null, 20, 882.

Oberösterreich: zwei, 1 368, null, eins, null.

Salzburg: null, 244, null, null, null.

Steiermark: drei, 1 170, zwei, 30, null.

Tirol: null, 133, null, null, null.

Wien: 18, 984, null, eins, 304.

Zu Frage 48:

Die Quotenerfüllung zum Stichtag 30.12.2021 stellt sich wie folgt dar: Burgen­land zu 90,64 Prozent, Kärnten zu 85,21 Prozent, Niederösterreich zu 71,80 Pro­zent, Oberösterreich zu 83,61 Prozent, Salzburg zu 85,21 Prozent, die Steier­mark zu 91,96 Prozent, Tirol zu 81,25 Prozent, Vorarlberg zu 75,52 Prozent und Wien zu 162,63 Prozent. (Heiterkeit des Bundesrates Steiner.)

Zu Frage 49:

Die Quotenerfüllung zum Stichtag 20.10.2022 stellt sich wie folgt dar: Das Burgenland hat 103,23 Prozent, Kärnten 64,17 Prozent, Niederösterreich 87,64 Prozent, Oberösterreich 76,80 Prozent, Salzburg 69,81 Prozent, Stei­er­mark 82,57 Prozent, Tirol 62,75 Prozent, Vorarlberg 68,42 Prozent und Wien 180,61 Prozent.

Zu Frage 50 – da wird nach den Gemeinden gefragt –:

Traiskirchen, Schwechat, Korneuburg, Reichenau, Ossiach, Villach, Finkenstein, Klagenfurt am Wörthersee, St. Radegund bei Graz, Graz Puntigam, Spital am Semmering, Leoben, Bad Kreuzen, St. Georgen im Attergau, Steyregg, Mondsee, Ohlsdorf, Frankenburg, Hörsching, St. Wolfgang, Bergheim, Fieberbrunn, Wien, Klingenbach, Ebenthal.

Zu Frage 51:

Es folgt wieder ein Zahlenblock. Die erste Zahl betrifft wiederum Asylbe­rech­tigte, die zweite Asylwerber, die dritte Zahl subsidiär Schutzberechtigte, die vierte Zahl Sonderbetreuungsbedarf und die fünfte Zahl unbegleitete minder­jährige Fremde.

Afghanistan: 173, 2 348, 2 789, 71, 754;

Irak: 19, 574, 1 492, 26, 19;

Iran: 122, 470, 30, 30, sechs;

Nigeria: 1, 88, 125, 32, neun;

Russland: 15, 356, 491, 46, acht;

Syrien: 1 437, 11 623, 1 903, 22, 1 068;

Ukraine: 0, 166, 77, 161, 149.

Zu Frage 52:

Bisher sind für den Verrechnungszeitraum vom dritten Quartal 2021 bis zum ersten Quartal 2022 im Rahmen der Landesgrundversorgung 102,65 Millionen Euro aus dem BMI-Budget an die Länder geflossen. Die Auszahlung an private und organisierte Quartiergeber erfolgte durch die Länder. Rund 20 Prozent der Gesamtkosten entfallen auf individuelle Unterkünfte. Im Rahmen der Bundes­betreuung wurden bisher 78,04 Millionen Euro an die BBU GmbH ausbezahlt.

Zu den Fragen 53 bis 56:

Erstaufnahme Ost: Gesamtbelagskapazität 1 810, untergebrachte Asylwerber 2 106.

Erstaufnahme West: Gesamtbelagskapazität 210, zuzüglich 136 in Zelten, untergebracht 152.

Zu den Fragen 57 bis 62:

Seitens des BMI wurden seit dem Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Lage bezie­hungsweise der Entwicklungen der Migrationslage sukzessive sämtliche nutz­ba­ren, vormals stillgelegten Standorte bereits wieder in Betrieb genommen.

Zu den Fragen 63 bis 66:

Ich darf auf die Beantwortung der Fragen 36 bis 37 verweisen.

Zu Frage 67:

Für die Polizei gibt es eindeutige Vorgaben im Hinblick auf Dienstplanung und Dienstvollzug. Diese Bestimmungen werden auch im Zusammenhang mit dem Grenzmanagement in Spielfeld angewandt. Dass es im Rahmen von besonderen Situationen auch zu angeordneten Mehrdienstleistungen über den normalen Dienstplan hinaus kommen kann, ist natürlich möglich, aber auch da gibt es klare Rahmenbedingungen, die jedenfalls zur Anwendung kommen. Die Zuständigkeit für die Soldaten fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

Zu den Fragen 68 bis 70:

Aus operativer Sicht wurden seit Monaten zahlreiche Maßnahmen durch das Bundesministerium für Inneres gesetzt, um den hohen Migrationsdruck auf Öster­reich rechtskonform zu bewältigen. Beispielsweise wurden die gemeinsamen Schwerpunktaktionen auf österreichischem und ungarischem Gebiet verstärkt, das Kontingent an Exekutivbediensteten in Ungarn von 50 auf 70 erhöht, und in Österreich wurde die Landespolizeidirektion Burgenland durch Kräftezuteilun­gen aus den anderen Bundesländern verstärkt.

Wir müssen reagieren, bevor die Schlepper reagieren. Gemeinsam mit unseren Nachbarn arbeitet das Bundesministerium für Inneres intensiv daran, den Außengrenzschutz zu stärken, Schlupflöcher zu schließen und auch geschlossen vorzugehen.

Zu den Fragen 71 bis 79:

Ja, wir sind mit enormen Herausforderungen und stark steigenden Flüchtlings- und Schlepperströmen konfrontiert. Dafür gibt es einige Hauptursachen: einerseits verstärkte und enorme Bombenangriffe in der Ukraine, weshalb die Unsicherheit gerade vor dem Winter steigt – wir müssen daher auch wieder mit mehr Vertriebenen aus der Ukraine rechnen –; andererseits Schlepper, die den Ukrainekrieg für ihr mieses Geschäft nutzen; und zusätzlich die Visapolitik Serbiens und der Wahlkampf in der Türkei. Serbien hat aufgrund intensiver Verhandlungen bereits Änderungen der Visapolitik angekündigt und auch zugesagt. Wir stehen für eine sehr klare und konsequente Politik im Asyl- und Migrationsbereich und für eine strikte Trennung zwischen dem Grundrecht auf Asyl einerseits und Migration andererseits.

Wir haben heuer bereits einen Rekordwert an abgelehnten und eingestellten Anträgen, nämlich mit rund 40 000 mehr als die Hälfte. Gemeinsam mit unseren Nachbarländern treten wir für einen verstärkten Außengrenzschutz und Verfah­ren in sicheren Drittstaaten ein und sind geeint im Kampf gegen die Schlepper­mafia. Wir sind auch in der Koalition geeint und in der Bewältigung der aktuellen Krise sehr eng abgestimmt. Es gibt in der Bundesregierung selbstverständlich laufende Gespräche zu den Herausforderungen im Bereich Asyl und illegale Mig­ration.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Aufmerksam­keit, aber ich möchte noch einmal an der Stelle insbesondere den Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern, die diese Beantwortung heute von 10 Uhr bis in die Mitte des Nachmittags erstellt haben, ein ganz großes Danke aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

18.45

Präsidentin Korinna Schumann: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Spanring. – Bitte, Herr Bundesrat.