20.19

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen mit den Beratungen zu den Tages­ordnungspunkten 17 und 18 fort. In diesen Tagesordnungspunkten geht es auf der einen Seite um das Härtefallfondsgesetz und auf der anderen Seite um den Energiekostenzuschuss für Unternehmungen.

Die Novelle zum Härtefallfondsgesetz ist unstrittig, da geht es um eine Ver­besserung für die geringfügig Beschäftigten und es geht um eine Verlängerung des Härtefallfonds um zwei Jahre. Das wird so, glaube ich, einvernehmlich abgehandelt werden.

Beim Zuschuss für Energiekosten für Unternehmungen gibt es durchaus unterschiedliche Zugänge. Meine Vorrednerin zu diesem Tagesordnungspunkt hat dazu einiges aus ihrer Sicht beleuchtet. Ich möchte dazu eingangs sagen, dass wir dieses Thema in einem sehr schwierigen, sehr komplexen und sehr belastenden Umfeld abwickeln, es gibt nämlich auf der einen Seite immer noch die Auswirkungen der Pandemie, aber auf der anderen Seite auch die Auswirkungen von Putins Angriffskrieg auf die Ukraine und damit die Ver­werfungen auf den internationalen Energiemärkten, was nicht nur zu Sorgen in privaten Haushalten führt, sondern auch für viele Unternehmungen in unse­rem Lande eine sehr belastende Situation darstellt.

Wenn Sie sich heute Vormittag ein bisschen die Expertise der Wirtschafts­for­schungsinstitute in Österreich und in Deutschland angesehen haben, von denen beleuchtet worden ist, wie sich die konjunkturelle Lage für das nächste Jahr gestalten wird, dann werden Sie gesehen haben, dass wir auf einem Weg in eine Stagflation – also eine Stagnation und eine hohe Inflation – sind und dass das für den Wirtschaftsstandort Österreich, für den Wirtschaftsstandort Europa und damit für die Arbeitsplätze in unserem Land eine sehr belastende Ausgangslage ist. Sie haben in der Expertise unserer Wirtschaftsforschungsinstitute gesehen, dass unsere Haupthandelspartner, nämlich Deutschland, Italien, auch Osteuropa, ganz massiv unter dieser Lage leiden – und das wird auch an Österreich nicht spurlos vorbeigehen. So gesehen ist es wichtig und gut, dass die Bundesregie­rung Maßnahmen vorgeschlagen hat, um zumindest eine gewisse Minderung dieser Herausforderungen zu erreichen und zu einer gewissen Dämpfung beizutragen.

Was ist der Energiekostenzuschuss für Unternehmen? Warum haben wir das? – Wir haben es, weil wir Verwerfungen am Angebotsmarkt, aber auch am Nach­fra­gemarkt haben und weil wir die steigenden Energiekosten bei den Unter­neh­mungen abfedern wollen. Wenn ich von Unternehmungen rede, dann rede ich von den großen, aber gleichermaßen von den mittelgroßen und den kleineren Unternehmungen bei uns im Lande. Wir werden diese Abfederung heute für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. September, was einem Regime des Krisen­rahmens auf europäischer Ebene geschuldet ist, und mit einem Gesamtvolumen von 1,3 Milliarden Euro beschließen. Bisher waren 450 Millionen Euro vorge­sehen, jetzt wurde auf 1,3 Milliarden Euro erhöht. Für kleinere Unternehmungen werden wir eine pauschale Abgeltung vornehmen können, diese Abwicklung wird eben auch dem europäischen Krisenrahmenregime geschuldet sein.

Warum ist es notwendig? – Um das noch einmal deutlich zu sagen: Es ist notwendig, weil wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit von produzieren­den Unternehmungen, aber insgesamt des Wirtschaftsstandortes sicher­stellen wollen. Wir wissen – ich komme ja aus der Steiermark, wir sind ein export­orientiertes Bundesland, jeder zweite Arbeitsplatz in unserem Bundesland hängt direkt mit den Exporterfolgen der steirischen Wirtschaft zusammen –, dass es einfach notwendig ist, zu versuchen, den Standortwettbewerb, in dem sich unsere Unternehmungen befinden, in Form von Abfederungsmaßnahmen entsprechend zu unterstützen. Es ist notwendig, weil damit natürlich auch die Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden ist. Es geht bei dieser Förderung nicht nur um eine Unternehmensförderungsaktion, sondern auch um eine Arbeits­platzförderungsaktion.

Ich verkenne nicht, dass es Erfordernisse gibt, die mit der digitalen Transfor­mation und mit der grünen Transformation zusammenhängen. Diese Maßnahme ist kein Widerspruch zu diesen Transformationsmaßnahmen, sie ist eine not­wendige – ich hoffe, auch eine hinreichende, aber wenn nicht hinreichend, so zumindest eine notwendige – Maßnahme, um den Unternehmungen eine Perspek­tive zu geben.

Wie werden die Preise bei Strom, Gas, Treibstoff für Unternehmen abgefe­dert? – Wie gesagt: mit 1,3 Milliarden Euro. Voraussetzung ist ein Energie­kos­tenanteil von zumindest 3 Prozent des Produktionswertes bei den größeren Unternehmungen. Es gibt vier Förderstufen nach Größe, Umsatz, Ergebnis und Verbrauch und einen unbürokratischen Zugang für kleinere Unternehmungen: Für Unternehmungen mit einem Umsatz von bis zu 700 000 Euro gibt es eben vereinfachte pauschale Zuschüsse.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Multiple Krisen erfordern rasches und zielgerichtetes Handeln. Ich glaube, dass die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen beweist, dass Österreich eines der ersten Länder in Europa ist, die da unterstützend tätig sind – andere Länder diskutieren in diesem Kontext noch, denken Sie beispielsweise an unser Nach­bar­land Deutschland –, und dass wir damit rasch und zielgerichtet handeln. Eine Abfederung des enormen Energiekostenanteils im Produktionsprozess der Unternehmungen sichert die Arbeitsplätze, unterstützt damit den Wirtschafts­standort und zeigt, dass eine handlungsfähige Regierung mit einem Parlament, das die Erfordernisse der Wirtschaft und damit des Arbeitsmarktes nicht verkennt, im Interesse der Menschen in Österreich dienlich sein kann. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.26

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm das Wort.