20.26

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretär! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Die Energiepreise in Europa, besonders aber in Österreich sind durch die gesetzten Maßnahmen der tür­kis/schwarz-grünen Bundesregierung der letzten zwei Jahre signifikant gestie­gen. Die sich daraus ergebende besondere Belastung ist für die Unter­nehmen nicht tragbar. Besonders davon betroffen sind energieintensive Unter­nehmen, sprich jene, die einen sehr hohen Energieverbrauch haben.

Vor diesem Hintergrund sollten Anteile der Mehraufwendungen für die Ener­giepreise, bei Treibstoff, Strom und Gas, teilweise mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden, damit die Liquidität der Unternehmen aufrecht­erhalten werden kann.

Kurz erklärt: Es gibt vier Förderstufen. In der Förderstufe eins beträgt die Zuschussuntergrenze 2 000 Euro, die Obergrenze ist mit 400 000 Euro festgelegt, und für die Einstufung als energieintensives Unternehmen und zur Höhe der Mehraufwendungen muss die Bestätigung einer Steuerberatung vorliegen.

Stufe zwei: Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förder­höhe beträgt 2 Millionen Euro pro Unternehmen. Treibstoffe werden in dieser Stufe aber nicht gefördert.

Stufe drei: Die Unternehmen müssen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten nachweisen können. Die maximale Förder­höhe beträgt pro Unternehmen bis zu 25 Millionen Euro.

Stufe vier gilt für ausgewählte Branchen wie zum Beispiel Stahl-, Zement- oder Glashersteller. Hier sind pro Unternehmen maximale Zuschüsse bis zu 50 Millio­nen Euro möglich.

Energiemehrkosten werden für den Zeitraum von 1. Februar bis 30. September 2022 gefördert. Sollte die EU-Kommission die Genehmigungsfrist über das Jahresende hinaus verlängern, wäre auch eine Verlängerung grundsätzlich mög­lich.

Größere Betriebe müssen dafür ein Energiesparkonzept in Form eines Energie­audits vorlegen, andererseits dürfen Unternehmen, die Förderungen beantragen, bis 31. März 2023 die Innen- und Außenbereiche zum Beispiel von Geschäften zwischen 21 und 6 Uhr nicht beleuchten und auch Heizungen, wie zum Bei­spiel – wir haben es heute eh schon gehört – im Gastrobereich die Heizschwam­merl und so weiter, müssen ausgeschaltet bleiben.

Das Budget des Förderprogramms war bis jetzt mit 450 Millionen Euro dotiert. In dem heute vorliegenden Beschluss wird der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, Vorbelastungen in der Höhe von bis zu 1,3 Milliarden Euro inklusive Abwick­lungskosten bis 2023 zu begründen. Gefördert werden 30 Prozent der Mehr­kos­ten zum Vorjahr.

Auch die verschiedensten Spartenobleute der Wirtschaftskammer, zum Beispiel der hier im Haus sicher noch bekannte Robert Seeber oder auch die Sparten­obfrau für Gewerbe und Handwerk, sehen den Energiekostenzuschuss als viel zu niedrig, nicht ausreichend an und fordern – wie wir Freiheitliche – Planbarkeit für Unternehmen. (Beifall bei der FPÖ. Bundesrat Steiner: Zu Recht!)

Für uns Freiheitliche kommt der Energiekostenzuschuss für Unternehmen viel zu spät. Er ist wieder einmal zu kompliziert gestaltet und beinhaltet viele Verbote. Die enorme Teuerung und insbesondere die massiv gestiegenen Energiepreise bereiten insbesondere der heimischen Transportwirtschaft massive Probleme. Der treffende Artikel „Dem Sonnenuntergang entgegenfahren“ beschreibt die derzeitige Situation. Auf der einen Seite fahren die Kosten davon, vor allem bei den Energie- und Treibstoffpreisen. Die zusätzliche Einführung der CO2-Bepreisung hat die Kosten weiter erhöht, obwohl Österreich beim Treibstoff schon vorher eines der teuersten Länder war. Innerhalb eines Jahres sind die Treibstoffkosten um 80 Prozent gestiegen. Am Beispiel eines oberösterreichi­schen Transportunternehmens mit 250 Lkw wirkte sich der Preisanstieg des Treibstoffs – damit man auch ein bisschen die Zahlen sieht – mit Mehrkosten von 400 000 Euro im Monat, das sind 4,8 Millionen Euro pro Jahr, aus, und zwar vor der CO2-Bepreisung. Mit der eingerechneten CO2-Bepreisung, die ja seit 1. Oktober eingeführt ist, sind das Mehrkosten von 5,5 Millionen Euro im Jahr.

Neben den großen Transportunternehmen sind es aber insbesondere die vielen kleinen und mittleren Transportunternehmen, die vielfach nicht mehr wissen, wie sie die täglichen Treibstoffkosten finanzieren sollen und die bereits vor einer existenzbedrohenden Situation stehen. Ohne die Einführung eines Gewerbe­diesels, Senkung der Mehrwert- oder Mineralölsteuer werden Firmenpleiten die logische Folge sein, denn viele Unternehmen haben derzeit keine Perspektive.

Welche Auswirkungen die Schließung vieler Transportbetriebe in der ohnehin schon angespannten Versorgungssituation nach sich zieht, wie zum Beispiel leere Regale in den Lebensmittelgeschäften, Zusammenbruch der notwendigen Versorgung mit Arzneimitteln, Hygieneprobleme aufgrund des Zusammenbruchs der Müllentsorgung und vieles mehr, ist dieser Bundesregierung anscheinend nicht bewusst oder es wird aus ideologischen Gründen absichtlich in Kauf genom­men.

Im Zuge dessen möchte ich auch noch auf die Wichtigkeit der Versorgungs­sicherheit mit Treibstoffen, aber auch der benötigten Zusatzmittel wie Adblue hinweisen – fehlender Grundstoff ist der Harnstoff –, welche durch die ver­hängten Russlandsanktionen nach jetzigem Stand sehr gefährdet sind. Auch dadurch kann das Transportgewerbe zum Stillstand kommen.

Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der mittlerweile in Kraft getretenen CO2-Bepreisung stellen die unterfertigten Bundesräte daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket zur dringenden Entlastung des heimischen Transport­gewer­bes“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, mit der im Sinne der dringenden Entlastung des heimi­schen Transport- und Güterbeförderungsgewerbes nachstehende Forderungen umgesetzt werden:

- Senkung der hohen Treibstoffkosten durch Einführung eines Gewerbediesels in Anlehnung an den sogenannten Agrardiesel

- Sofortige Streichung der im Zuge der Steuerreform beschlossenen CO2-Abgabe

- Sofortige massive Steuersenkung auf Benzin und Diesel durch Halbierung beziehungsweise bei weiteren Preisanstiegen völlige Streichung sowohl der Mehrwertsteuer als auch der Mineralölsteuer sowie die Festsetzung eines Preisdeckels für diese Produkte.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

20.33

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Maß­nahmenpaket zur dringenden Entlastung des heimischen Transportgewerbes“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Huber. Ich erteile ihr das Wort.