20.34

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße auch die zwei Besucher, die uns hier noch auf der Galerie beehren, beziehungs­weise natürlich auch die Zuhörenden via Livestream. Ja, ich kann mich im Prinzip nur den Vorworten von Herrn Buchmann anschließen: Vor allem energieintensive Unternehmen stehen wegen der explodierenden Energiekosten mit dem Rücken zur Wand.

Dazu zählen sehr viele Industriebetriebe, die mit einer Exportquote von rund 66 Prozent auch traditionell stark international vernetzt sind. Die hohen Energiekosten gefährden die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen und dadurch stehen Produktionsstätten, Standorte und Tausende Arbeitsplätze in Österreich auf dem Spiel.

Die Situation ist dramatisch, denn angesichts der steigenden Energiekosten werden sich viele Unternehmen die Frage stellen müssen, wie lange sie unter diesen Bedingungen noch weiter produzieren können. Wir beschließen hier daher heute einen wichtigen Schritt als akute Hilfsmaßnahme: den Energie­kos­tenzuschuss für energieintensive Unternehmen. Als energieintensiv, wir haben es heute auch schon gehört, gelten jene Unternehmen, deren Energie- und Strombeschaffungskosten bei mindestens 3 Prozent des Produktionswertes liegen. Das ist eine Vorgabe der EU nach dem befristeten Krisenrahmen. In Österreich sind das zum Beispiel die Papierindustrie, die chemische Industrie oder auch die stahlerzeugende Industrie.

Dieser Energiekostenzuschuss ist Teil des Antiteuerungspaketes der schwarz-grünen Bundesregierung und orientiert sich am EU-Krisenrahmen, der vier Förderstufen vorsieht. Ich möchte hier in weiterer Folge nur auf die Beson­der­heiten in der Stufe eins eingehen, denn während in der Stufe eins nationale Spielräume erlaubt sind, sind die Förderkriterien ab der Stufe zwei europa­recht­lich besonders eng vorgegeben.

Für uns war es sehr wichtig, auch kleine Unternehmen, die mit hohen Energie­kosten kämpfen, nicht im Regen stehen zu lassen. Daher gibt es auch als Besonderheit in der Stufe eins eine Unterstützung ausschließlich für kleine Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 700 000 Euro liegt. Auch da gibt es eben bereits einen Zuschuss von maximal 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern.

Wir sprechen dabei in der Regel von Betrieben, die deutlich weniger als zehn Arbeitskräfte beschäftigen können. Das heißt, auch der Bäcker ums Eck und der kleine Greißler im Ort als wichtiger Nahversorger in den ländlichen Gebieten können einen Teil der Erhöhungen geltend machen. Auch die von Frau Kollegin Kahofer – die jetzt gerade tratscht und nicht zuhört (Zwischenruf der Bundesrätin Kahofer) – beschriebenen Gärtnereien mit den Glashäusern zählen zu den Betrie­ben, die auch Erhöhungen geltend machen können. Daher kann ich es leider beim besten Willen wirklich nicht verstehen, warum man dieser Hilfsmaßnahme nicht zustimmen kann.

Gleichzeitig, wir haben es auch schon gehört, ist das Ganze keine Einbahnstraße, sondern geförderte Unternehmen sind selbstverständlich auch in der Pflicht, Energie einzusparen und ihre Energieeffizienz zu steigern. Das ist ja auch ein wesentlicher Schritt, um die Klimaziele zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben.

Klar ist auch, dass wir den Umstieg auf erneuerbare Energieträger forcieren müssen, um uns aus der fatalen Abhängigkeit von russischem Gas zu befreien  in die wir uns in den letzten Jahrzehnten begeben haben , beispielsweise mit dem Transformationsfonds, den die Regierung letzte Woche vorgestellt hat und mit dem in den kommenden Jahren 5,7 Milliarden Euro investiert werden, um die Produktionsstandorte der österreichischen Industrie klimaneutral zu machen. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Zwazl.)

Der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen kann selbstver­ständlich nur ein Anfang sein, und es werden weitere Maßnahmen folgen müssen, nicht nur in Österreich, sondern vor allem auch auf europäischer Ebene. Ich kann es aber, wie gesagt, trotz allem nicht verstehen, wie man argumentieren und sich darüber einig sein kann, dass Unternehmen Schwierigkeiten haben, dass es um Arbeitsplätze geht, aber dann bei diesem Antrag trotzdem nicht zustim­men kann. Das kann und will ich einfach nicht verstehen, denn Sie gefährden damit Arbeitsplätze. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

20.39

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. – Bitte, Herr Bundesrat. (Bundesrat Schennach: Jetzt wirst es wissen, warum!)