22.12

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Kollege Ofner von der FPÖ, ich sage jetzt nur einen Satz zu Ihren Ausführungen: Auch das ist Demokratie – höchstgerichtliche Vorgaben sind vom Parlament einfach zu respektieren (Bundesrat Ofner: Macht ihr ja sonst auch immer ...!) und deshalb stimmen wir heute auch über dieses Gesetz ab.

Gemäß dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, vom 15. Juni 2018 bereits, steht intersexuellen Menschen das Recht auf eine adäquate Bezeich­nung im Personenstandsregister zu. (Ruf bei der FPÖ: Verrückt!) Demnach sollen intersexu­elle Menschen, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, das Recht auf eine ihrem Geschlecht entsprechende Eintra­gung im Personenstandsregister und in Urkunden haben.

Konkret geht es um nachweisbare Varianten der Geschlechtsentwicklung, die sich durch eine atypische Entwicklung des chromosomalen, anatomischen oder hormonellen Geschlechts kennzeichnen, und explizit nicht um Transidentität. Es geht also um jemanden, der genetisch oder anatomisch beziehungsweise hor­monell eindeutig einem anderen Geschlecht zugewiesen ist, sich dadurch aber falsch oder unzureichend beschrieben fühlt.

Zudem geht es um Fälle, in denen Meldepflichtige ein von einer ausländischen Behörde ausgestelltes Reisedokument vorlegen, welches beim Geschlecht den Eintrag X enthält, denn in vielen Ländern steht dann einfach ein X im Pass drinnen.

Durch die vorliegende Anpassung des Meldegesetzes wird sichergestellt, dass zusätzliche Varianten bei der Geschlechtsbezeichnung auch auf dem Meldezettel abbildbar sind. Bestimmte Dokumente im Bereich des Meldewesens, also Melde­zettel, Wohnsitzerklärung und Hauptwohnsitzbestätigung, weisen derzeit nur die Kategorien männlich und weiblich auf und müssen daher geändert werden, um der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zu entsprechen.

Es sollen hinkünftig neben männlich und weiblich folgende zusätzliche Varianten der Geschlechtsbezeichnung auf den Formularen abgebildet werden: divers, inter, offen und keine Angabe. Das Feld keine Angabe wurde nun auch noch hinzugefügt, da es eine Tatsache sei, dass es – wenn auch sehr wenige – Men­schen gibt, die keine Angabe zu ihrem Geschlecht machen können.

Da der Meldezettel für verschiedene Vorgänge wie beispielsweise die Einbe­rufung zum Bundesheer maßgeblich ist, sind diese Änderungen beziehungsweise Anpassungen auf dem Meldezettel in der Praxis unabdingbar. Die derzeitige Regelung zur Einberufung würde unpraktikabel, da für die Einberufung auf die Daten auf dem Meldezettel zurückgegriffen wird.

Eine Änderung der Geschlechtsbezeichnung auf dem Meldezettel ist möglich, allerdings nur, wenn die Änderung des Geschlechts beim Standesamt, basierend auf einem fachmedizinischen Gutachten, eingetragen wird. Wer sein Geschlecht ohne vorherige Meldung beim Standesamt in den Meldezettel eintragen lässt, begeht eine strafbare Handlung.

Es geht aber bei dieser Gesetzesänderung nicht nur um die Einführung von zusätzlichen Varianten bei der Geschlechtsbezeichnung, sondern es geht neben der Konkretisierung der Daten, welche an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften übermittelt werden, auch um die Einführung von sonstigen Namen im Bereich des Meldewesens. Diese Änderung ist wichtig, damit Namensbestandteile fremdländischen Ursprungs nicht verloren gehen. Das Namensrecht, das heißt, wer welche Namen trägt, hängt von der jeweiligen Staatsbürgerschaft ab. In manchen Ländern gehört beispielsweise der Name des Vaters als Bestandteil des Namens dazu.

Die gegenständliche Abänderung des Meldegesetzes dient, wie bereits erwähnt, was die zusätzlichen Varianten bei der Geschlechtsbezeichnung angeht, der Umsetzung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und daher auch der Schaffung von Rechtssicherheit. Auch die anderen Teile dieser Gesetzesän­derung machen Sinn. Ich werde daher der vorliegenden Gesetzesvorlage meine Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.17

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger – Bitte, Herr Bundesrat.