Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Korinna Schumann: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tages­ordnungspunktes 22 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. (Bundesrat Schennach: Ist ja nur ein Punkt!)

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls.

„TO-Punkt 22: [...]

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag,

keinen Einspruch zu erheben,

wird einstimmig angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich dieses Tagesordnungspunkts 22 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisung

Präsidentin Korinna Schumann: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 15 Anfragen, 4038/J-BR/2022 bis 4052/J-BR/2022, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 359/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Markus Steinmaurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nichtbesteuerung von Überstunden-Zuschläge“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Mittwoch, der 30. November 2022, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, den 28. November 2022, 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen. – Noch einen schönen Abend und eine gute Heimfahrt! (Allgemeiner Beifall.)