15.02

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herren Minister! Sehr geehrte Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Unter dem Titel der bestmöglichen Bewerbung der qualitativ hochwertigen Lebens­mittel, welche unsere österreichischen Bäuerinnen und Bauern tagtäglich produ­zieren, soll durch ein effizientes und leistungsstarkes Marketing der Absatz gesteigert werden. Mit der Novelle soll in Zeiten, in denen die Regionalität an Bedeutung zunimmt, in denen das Thema Herkunft bei der Kaufentscheidung der Konsument:innen an Bedeutung zunimmt, eine Stärkung des Marketings erfolgen.

Der Grundsatzgedanke, dass Marketing sicher auch eine wesentliche Rolle bei der Kommunikation von landwirtschaftlichen und lebensmittelrelevanten Aspekten und der Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeug­nissen in Österreich und somit auch beim Verkauf von AMA-Gütesiegel­produkten im Lebensmittelhandel und in der Gastronomie spielt, wurde von uns Freiheitlichen schon immer unterstützt.

Die Kostenexplosion für die Bevölkerung, aber auch für unsere heimische Landwirtschaft ist ein schwerwiegendes und sehr ernsthaftes Problem. Die Aufwendungen steigen massiv, und geplante Investitionen müssen verschoben werden. Unsicherheiten und neue Aufgaben sind ein ständiger Begleiter.

Für eine Bundesregierung, die Landwirtschaftspolitik mit Hausverstand betreiben würde, wie es wir Freiheitliche einfordern, wäre es die Aufgabe, die Arbeit der Landwirte zu unterstützen und zu vereinfachen. Nur leider fehlt der Hausverstand dieser Bundesregierung und des Landwirtschafts­minis­ters, der zum Beispiel lieber nach Israel oder in den Libanon fährt, bevor er sich um die Anliegen der österreichischen Landwirte, bei denen ich mich für die Produktion der hochwertigen Qualitätsprodukte bedanken möchte, kümmern würde. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Wieso? Er ist eh da! Er ist eh da!)

Wie untragbar dieser Landwirtschaftsminister der ÖVP für den Bauernstand handelt und wie wichtig ihm die Anliegen sind, sieht man daran, dass anstatt der vorgesehenen sechs Wochen nur sechs Arbeitstage zur Begutachtung des Gesetzentwurfes, der auf Grundlage einer Empfehlung des Rechnungshofes erfolgte, gegeben wurden.

Die Forderungen des Rechnungshofes, auf die nicht eingegangen wurde, waren zum Beispiel: Abrechnungen mit Kooperationspartnern sollten künftig nicht mehr pauschal, sondern aufgeschlüsselt nach Leistungspositionen in nachvoll­ziehbarer Weise vorgenommen werden, oder zum Beispiel auch im Zusam­menhang mit dem Genussfestival wären der Verwendungszweck der Mittel und die geforderten Leistungen in den Vereinbarungen zu konkretisieren und auf die Erfüllung von Formalerfordernissen beim Abschluss der Vereinbarungen zu achten.

Die Einsetzung eines Compliancebeauftragten einschließlich der Beschreibungen seiner Aufgaben sollte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommuniziert, das Organigramm entsprechend angepasst und die Errichtung einer Anlaufstelle für anonyme Hinweise vorangetrieben werden. Aufbauend auf die durch­geführte Risiko- und Schwachstellenanalyse sollten konkrete Complianceziele formuliert werden. In der Verhaltensrichtlinie sollten alle compliance­relevanten Themen, insbesondere auch das Thema Nebenbeschäftigungen, aufgenommen und damit ein umfassender Verhaltenskodex geschaffen werden, und so weiter.

All dies wurde nicht berücksichtigt, stattdessen verschafft die Bundesregierung der AMA zusätzliche finanzielle Mittel, ohne damit einhergehend auch, wie vom Rechnungshof empfohlen, die Compliance gesetzlich zu verbessern. Man könnte von einer sogenannten Blackbox AMA-Marketing sprechen.

Insgesamt entstehen für die Landwirte durch die Ausweitung der Beitragspflicht jährlich 9 Millionen Euro an Mehrkosten. Betroffen sind 90 000 Landwirte. Entsprechend dem Gesetzentwurf der schwarz-grünen Bundesregierung sollen daher alle Landwirte unter die Agrarmarketingbeitragspflicht fallen, welche über mindestens 1,5 Hektar landwirtschaftliche Fläche verfügen. Das heißt, dass zu den bereits bestehenden produktbezogenen Beiträgen nun auch ein Basisbetrag auf die landwirtschaftlichen Flächen hinzukommt. Der Betrag soll künftig 5 Euro pro Hektar betragen, wobei es bei den produktbezogenen Beiträgen zu einer kleinen Senkung kommen soll, pro Tonne Milch soll beispielsweise der Betrag von 3 Euro auf 2,20 Euro und pro Schlachtrind von 3,70 Euro auf 2,70 Euro gesenkt werden. Diese Ersparnis ist jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein, denn tatsächlich kommt es mit dieser Gesetzesänderung zur Einführung einer versteckten Grundsteuer zulasten unserer hart arbeitenden Landwirte. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist eine schwarze ÖVP-Politik im Bund, aber auch im Land. Auf der einen Seite verteilen Sie Almosen, auf der anderen Seite greifen Sie tief in die Taschen hinein. Auch ein freiheitlicher Antrag im Nationalrat wurde abgelehnt, in dem wir forderten, dass das AMA-Gesetz dahin gehend geändert wird, dass im Verwal­tungsrat der AMA je ein Vertreter der im Hauptausschuss vertretenen Parteien des Nationalrates sitzen soll. Zwar kontrolliert der Rechnungshof die AMA, jedoch zeigen diese Berichte in der Vergangenheit schon mehrfach Unregel­mäßigkeiten auf und dass es zu Interessenkonflikten gekommen ist. Durch Einbeziehung aller Parteien könnte man daher Kontrolle und auch mehr Trans­parenz schaffen.

Durch die Ablehnung unseres Antrages sowie durch die Einführung neuer Gebühren für die AMA-Marketingbeiträge zeigt natürlich die ÖVP wieder ihr wahres Gesicht. Wir Freiheitliche werden weiterhin Landwirtschaftspolitik mit Hausverstand Seite an Seite mit den österreichischen Bauern einfordern und dem vorliegenden Belastungsgesetz und damit verbunden der Fortsetzung des ÖVP-Grünen-Bauernstandvernichtungsprogramms eine klare Absage erteilen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Preineder: In Niederösterreich ... in der Land­wirtschaftskammer!)

Zum Schluss meiner Rede möchte ich nur ein Beispiel der ÖVP-Ankündigungs­politik im Bereich Landwirtschaft bringen. Am 30.4.2022 titelte eine Tages­zeitung: „Mehr Rot-weiß-rot auf dem Teller! Künftig wissen wir, von welchen Bauern wir Milch, Eier und Fleisch kaufen.“ Bundeskanzler Karl Nehammer und die damalige Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger verpflichteten sich in dem Artikel gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern unmissver­ständlich zur Einführung einer Herkunftskennzeichnung zu Beginn des Jahres 2023: „‚Hersteller und Unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben. Das gilt etwa für Wurstwaren, Käse oder Mayonnaisen‘, bringen Ministerin Elisabeth Köstinger und Kanzler Karl Nehammer auf den Punkt, was im Regierungsprogramm ver­einbart war und jetzt gesetzlich verpflichtend umgesetzt“ werden hätte sollen.

Auch in einer Presseaussendung des Ministeriums verkündete man unzweideutig: „Nach der Notifikation bei der Europäischen Kommission soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung [...] ab 2023 in Kraft treten.“

Eine umfassende Herkunftskennzeichnung sollte es laut Regierungsprogramm aber eigentlich schon längst geben; in diesem haben ÖVP und Grüne eine verpflichtende „Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021“ vereinbart. Bald zwei Jahre später fehlen die versprochenen Verordnungen für die Herkunftskennzeichnung in der Gemein­schaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten noch immer.

Das Versprechen, mit 2023 die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Kraft zu setzen, wird gebrochen. Will man im Verlauf des nächsten Jahres tatsächlich eine Herkunftskennzeichnung einführen, müsste man ehestmöglich die notwendigen Verordnungen der EU zur Notifikation übermitteln. Bei einem abgeschlossenen Begutachtungsverfahren wäre das umgehend möglich.

Die FPÖ fordert seit Jahren eine lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, die unter anderem folgende Punkte erfasst: strenge Auslegung der EU-Primärzutatenverordnung, Herkunftskennzeichnung jener Produkte, die nur wenig verarbeitet sind, insbesondere auch für den tierischen Bereich, Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch in Großküchen. Ferner muss es auch eine bessere Unterstützung für freiwillige Kennzeichnungssysteme geben.

Wir Freiheitlichen werden zum Wohle der Bevölkerung auch in diesem Punkt weiter darauf drängen, dass diese Bundesregierung endlich zu arbeiten beginnt. Besser wäre es aber, zum Wohle der Bevölkerung, da Sie auch in diesem Bereich versagen, endlich den Weg zu Neuwahlen freizumachen und so anschließend auch die Herkunftskennzeichnung durch einen freiheitlichen Bundeskanzler mit seiner Regierungsmannschaft zur Umsetzung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ sowie Bravoruf des Bundesrates Steiner. – Bundesrätin Grimling: Wart ihr nicht in der Regierung mit denen?)

15.11

Präsidentin Korinna Schumann: Ich darf Herrn Bundesminister Totschnig und Herrn Bundesminister Rauch herzlich im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.