15.37

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir befinden uns im dritten Pande­mie­winter, was wir aber in Bezug auf das Infektionsgeschehen erleben, unter­schiedet sich von den bisherigen Situationen. Hatten wir es 2020 und auch 2021 hauptsächlich mit Covid-19-Infektionen zu tun, erleben wir jetzt zusätzlich eine Influenzawelle und Kinder leiden derzeit sehr unter RSV-Infektionen.

Der Winter ist demnach ein denkbar schlechter Zeitpunkt, um die vielfältigen Coronagesetze im Gesundheitsbereich auslaufen zu lassen. Darum beschließen wir heute noch einige Verlängerungen bis Juni 2023, denn es gibt momentan durchaus viele Hinweise darauf, dass uns die Pandemie im kommenden Jahr nicht mehr als Pandemie begleiten wird, sondern dass wir endgültig in die endemische Phase übergehen. Auch die WHO spricht davon, dass dieser pandemische Zustand voraussichtlich 2023 endlich ein Ende finden wird. Wir wählen aber den vorsichtigen Weg und schauen uns das Ganze noch bis Ende Juni, bis 30.6.2023, an. Im besten Fall brauchen wir die wenigsten dieser Bestimmungen dann wirklich in der Praxis, oder noch besser: gar keine mehr. Bis 30.6. sollten wir aber zumindest vor­bauen und achtsam sein.

Welche Maßnahmen betrifft das nun im Konkreten? – Es betrifft die Möglichkeit zur Freistellung aufgrund eines Covid-19-Risikoattests, den Kostenersatz für ärztliche Honorare für Covid-Impfungen aus dem Krisenfonds, die Möglichkeit zur Abgabe von Antigentests in Apotheken, die Abgabe von Covid-Medika­menten über Apotheken und hausärztliche Apotheken. Für Pensionsbezie­her:innen, die aus Gründen der Pandemiebekämpfung ihre gesundheitsberufliche Erwerbstätigkeit neu aufnehmen, entfällt die vorzeitig bezogene Alterspension weiterhin nicht.

Weiters betrifft es die Zweckzuschüsse an die Länder für Abgaben im Zusam­menhang mit der telefonischen Gesundheitsberatung, den Impfstellen und den administrativen Aufwand für Testungen, die Verfügung über die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen, die zentrale Beschaffungsmöglichkeit von Covid-19-Heilmitteln, die Verlängerung des Fernrezeptes. Das bedeutet, die Zugriffs­mög­lichkeit für Apotheken auf E-Medikation durch bloße Eingabe der Sozialversiche­rungsnummer – eben ohne das Stecken der E-Card – wird bis zum 30.6. verlängert, weil es leider so ist, dass einige Apotheken noch nicht final auf die tauglichen Geräte umgestellt haben.

Neu hinzu kommt: Wir novellieren das Gesundheitstelematikgesetz, da wird das E-Rezept auch noch um die sogenannten Privatrezepte erweitert. Wichtig ist aber an dieser Stelle gleich zu erklären: Privatrezepte sind nicht das, was ein Privatarzt oder eine Wahlärztin ausgestellt hat, sondern da geht es eben um nicht von der Sozialversicherung übernommene, aber verschreibungspflichtige Medikamente, die bis jetzt ganz klassisch über das Papierrezept abgewickelt werden mussten. Diese werden jetzt durch diese Novellierung ins E-Rezept mitaufgenommen. Das ist eine große Erleichterung und eine Aufwertung des E-Rezeptes.

Ich denke, das ist in Summe ein guter Maßnahmenmix, der sich auf der einen Seite durch Vorsicht auszeichnet, auf der anderen Seite aber sinnvolle neue Maßnahmen inkludiert. Ich ersuche daher um Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.41

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. – Bitte, Herr Bundesrat.