17.25

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Herr Vizepräsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich darf heute ein zweites Mal bei Ihnen sein, um stellvertretend für unseren Bundeskanzler die Dringliche Anfrage der SPÖ betreffend Einführung eines Gas- und Strompreisdeckels zu beantworten.

Die Inflation hat mit 11 Prozent im Oktober des heurigen Jahres einen histo­ri­schen Höchstwert erreicht, den höchsten Wert seit 70 Jahren. Es gibt zwei Hauptgründe dafür, dass die Inflation mittlerweile im zweistelligen Bereich ist. Das ist zum einen die Energiekostenkrise, das sind die drastisch gestiegenen Energiekosten seit Beginn des Krieges in der Ukraine, und zum anderen ist es die Lieferkettenproblematik, die sich gerade seit Beginn der Coronapandemie sehr, sehr stark international festgesetzt hat. Eine Folge davon ist eben auch die gestiegene Inflation.

Die Folgen der Preissprünge sind mittlerweile in allen Bereichen des Lebens spürbar, und es ist eine enorme Herausforderung für viele Österreicherinnen und Österreicher, insbesondere auch für die Betriebe und in der ganzen Europäischen Union, mit dieser Energiekostenkrise, mit diesen enormen Preis­sprüngen zurechtzukommen. Deswegen bin ich der Opposition, insbe­sondere der SPÖ-Fraktion hier im Bundesrat, für diese Dringliche Anfrage sehr, sehr dankbar, weil sie mir noch einmal die Möglichkeit gibt, einer breiten Öffentlich­keit die zahlreich gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung darzustellen. (Bundesrätin Schumann: Na geh! Na geh! Themenverfehlung, Frau Staatssekre­tä­rin! – Bundesrätin Grimling: Ja! – Bundesrat Schennach: Na geh, bitte!) Gleichzeitig möchte ich bei dieser Dringlichen Anfrage auch die Gelegenheit wahrnehmen, einen Ausblick auf noch geplante Vorhaben und Maßnahmen und auch auf die Dinge, die sich aktuell in Verhandlung befinden, zu geben.

Auch für den Vergleich mit Deutschland bin ich in diesem Zusammenhang sehr, sehr dankbar, weil sich Österreich im direkten Vergleich mit Deutschland absolut nicht verstecken muss. (Bundesrat Schennach: Aber die Regierung da schon!) Ganz im Gegenteil: Österreich hat zur Unterstützung von Wirtschaft und Privathaus­halten bereits knapp 40 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. (Bundesrat Schennach: Wo ist er denn, der Herr Nehammer? Wo versteckt er sich denn? – Bun­desrätin Schumann: Wo ist denn der Herr Bundeskanzler?) Jetzt wissen wir, dass für die Relation zu den deutschen Nachbarn immer als Faustregel gilt, mit zehn zu multiplizieren. In Relation haben wir da deutlich mehr als unsere deutschen Nach­barn unternommen. (Ruf bei der SPÖ: Na, das darf aber nicht wahr sein!) Zudem haben wir mit dem Energiekostenzuschuss 1 bereits mehrere Millionen Euro in Auszahlung gebracht, während die deutschen Nachbarn erst im März, also am Ende des ersten Quartals 2023, die Auszahlungen des Energiekostenzuschusses tätigen werden. (Ruf bei der SPÖ: Ja, natürlich! – Bundesrat Schennach: Es ist Weihnachten und nicht Fasching!)

Als Reaktion auf die Teuerungswelle haben wir als Bundesregierung bereits viele umfassende und schnell wirkende Maßnahmen gesetzt (Bundesrätin Grimling: Ja? Welche?), und das aus vielen Gründen: zum einen, um die Folgen für die Betrof­fenen abzufedern, zum anderen, um soziale Verwerfungen und auch einen Einbruch der Wirtschaftsleistung zu verhindern. Zusätzlich zu den finanziellen Hilfen haben wir auch bereits strategische Maßnahmen gesetzt und sind da nach wie vor dahinter. Dazu gehört beispielsweise das Anlegen der strategischen Gasreserve zur Sicherstellung der Energieversorgung, und allein dafür wurden zusätzlich 3,95 Milliarden Euro bereitgestellt. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte exemplarisch kurz einige finanzielle Unterstützungen, die wir als Bundesregierung in hohem Maße im vergangenen Jahr 2022 gesetzt haben, darstellen: Ganz zu Beginn der Teuerungswelle haben wir mit dem ersten Entlastungspaket geholfen, lange bevor Deutschland und auch andere EU-Län­der das getan haben. Neben dem Energiegutschein gab es auch spezielle Unterstützung für besonders vulnerable Gruppen. Auch die Ökostrompauschale und der Förderbeitrag wurden ausgesetzt.

Es folgte das Entlastungspaket Nummer 2 mit der Erhöhung des Pendler­pauschales und auch des Pendlereuros, mit dem Senken der Energieabgaben und auch der Lohnnebenkosten.

Im Herbst haben wir den größten und, ja, wohl auch den historischsten Entlastungsschritt, auch einen sehr, sehr nachhaltigen Schritt, gesetzt, der sich über viele Jahrzehnte in der Struktur und auch im Budget widerspiegeln wird: die Abschaffung der kalten Progression. Diese allein hat ein Gesamtvolumen von 19 Milliarden Euro, so viel hat zuvor selten eine Steuerreform insgesamt zustande gebracht. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Zusätzlich wurden die Familien- und Sozialleistungen valorisiert, und zu den Familien- und Sozialleistungen haben wir auch eine Sonderfamilienbeihilfe in Höhe von 180 Euro ausbezahlt.

Da im Zuge dieser Dringlichen Anfrage die Wirtschaft sehr oft angesprochen wurde, möchte ich sagen, dass auch da viele Maßnahmen gesetzt wurden: Zum einen war das der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Zwischenruf der Bundesrätin Kahofer), um gerade auch die steigenden Energie­kosten in der Wirtschaft, bei den Arbeitgebern abzufedern. Damit werden 30 Prozent der Mehrkosten von Strom, Gas und Treibstoffen bezuschusst und kleine Betriebe auch pauschal entlastet. Das ist uns als einem der ersten Länder in der Europäischen Union gelungen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Wir haben aber immer gesagt und auch immer angekündigt, dass es weitere Unterstützungen, insbesondere auch für Unternehmen, brauchen wird, um das Durchschlagen genau des Wettbewerbsnachteils, von dem Sie gesprochen haben, zu verhindern. Wir sind auf einem guten Weg, eine Lösung zustande zu bringen, und hoffen auf einen raschen Beschluss.

Geschätzte Damen und Herren, die gestiegenen Preise, die zweistellige Inflation und viele Krisen der letzten Jahre haben uns allen sehr viel abverlangt, aber insbesondere wir als Bundesregierung haben in den letzten Monaten sehr viel unternommen, um die Folgen der Inflation bei den Österreicherinnen und Österreichern, bei den Betrieben, bei der Wirtschaft so gut es geht abzufedern. Deshalb können Sie sicher sein und sich darauf verlassen, dass wir in Zukunft auch dafür sorgen werden (Bundesrätin Grimling: Dann sind wir verlassen!), dass Österreich bestmöglich durch die Krisenzeiten kommt (Bundesrat Schennach: Das glauben Sie ja selber nicht! – Bundesrätin Grimling: Das glauben Sie aber jetzt selber nicht, Frau Staatssekretärin, was Sie da ...!) und dass wir die Österreicherinnen und Österreicher bestmöglich durch diese schwierige Zeit begleiten werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder. – Bundesrätin Grimling: Da sind wir verlassen!)

Ich darf jetzt auch zur Beantwortung Ihrer Anfrage kommen. Da die Fragen eine Bandbreite an Zuständigkeiten betreffen, darf ich gleichzeitig um Verständnis bitten, dass aus Gründen der sachlichen Unzuständigkeit des Bundeskanzleramtes nach dem Bundesministeriengesetz nicht alle bis ins letzte Detail beantwortbar sind. (Bundesrätin Grimling – erheitert –: Darum ist er nicht gekommen! Aha, jetzt wissen wir, warum er nicht gekommen ist!)

Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 32 und 33:

Wir in der Bundesregierung haben immer gesagt, dass es auch über das Jahres­ende hinaus Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Teuerung brauchen wird. Grundsätzlich werden von der Bundesregierung aktuell drei Maßnahmen ausgearbeitet: zum Ersten der Heizkostenzuschuss in Höhe von 500 Millionen Euro, der im Bundesministerium für Finanzen verhandelt wird, zum Zweiten der Energiekostenzuschuss 2 und ein Pauschalmodell für Unternehmen und zum Dritten ein Hilfspaket zur Unterstützung von Obdachlosen, das im Zuständig­keits­bereich des Sozialministeriums liegt. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Energiekostenzuschuss 2 sind wir gerade in sehr intensiven Verhandlungen, denn es ist klar, dass unsere Betriebe keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber deutschen Unternehmen haben dürfen. Die Details dazu werden wir zeitnah präsentieren, hoffentlich planmäßig und noch vor Weihnachten.

Eines darf an dieser Stelle auch nicht unerwähnt bleiben: Wir haben, wie ich vorhin in meinem Statement angeführt habe, als eines der ersten Länder in der EU einen Energiekostenzuschuss auf den Weg gebracht. Die entsprechende deutsche Maßnahme greift voraussichtlich erst im März oder im April 2023. (Die Bundesrät:innen Grimling, Schennach und Schumann: Aber die greift rückwirkend! Rückwirkend! – Bundesrat Schennach: Ich glaube, Sie haben keine Ahnung davon!) Anders als in Deutschland ist ein Teil unserer Unterstützung bereits bei den Betrieben angekommen.

Zu den Fragen 4 und 5:

Hierzu möchte ich auf den zuständigen Finanzminister verweisen, der klar dazu Stellung bezogen hat, dass wir keine Gaspreisbremse, wie es sie in Deutschland gibt, andenken. (Bundesrätin Schumann: Ja, leider!) Wesentlich ist, dass die Situationen in Österreich und in Deutschland nicht eins zu eins vergleichbar sind, weil in Deutschland Erdgas in der Raumwärme eine wesentlich größere Rolle spielt. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt nicht!) Dort werden 49 Prozent der Haushalte mit Gas beheizt, in Österreich sind es nur 23 Prozent. (Bundesrat Schennach: Das ist falsch! – Rufe bei der SPÖ: Stimmt nicht! Falsch! – Bundesrat Schennach: Das ist nachhaltig falsch! – Bundesrätin Grimling: Welche Statistik haben Sie? – Bundesrätin Schumann: Wenn man die Fernwärme wegrechnet, geht das!)

Insgesamt gibt es, was die Nutzung von Gas fürs Heizen betrifft, in Österreich große regionale Unterschiede. Das Ziel ist deshalb, dass wir die österreichischen Haushalte weiterhin wirksam unterstützen und dass auch die österreichischen Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil erfahren.

Zur Frage 6:

Deutschland ist unser wichtigster Handelspartner, und wir schauen natürlich sehr genau auf die deutschen Maßnahmen (Bundesrätin Grimling: Das glauben wir aber nicht!), um eben keinen Wettbewerbsnachteil für unsere Betriebe in Österreich entstehen zu lassen.

Beim deutschen Modell sind aber noch sehr, sehr viele Fragen offen, vor allem hinsichtlich des europäischen Beihilfenrechts.

Zu den Fragen 7, 8 und 9:

Das steht alles derzeit noch in Verhandlung, jedoch steht die Standortsicherung bei all unseren Fördermaßnahmen – vom Energiekostenzuschuss über die Investitionsprämie bis hin zur Transformationsoffensive – immer im Vorder­grund. Unser Ziel muss immer sein, Wertschöpfung und Wohlstand in unserem Land zu halten. (Bundesrätin Schumann: Ja, dann tut was!)

Zu den Fragen 10 und 11:

Diese Fragen betreffen keine Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes, weshalb mir hierzu leider keine Informationen vorliegen.

Zu den Fragen 12 bis 15:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die fachlich zuständigen Ministerien: das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Ziel der Bundesregierung ist es, die finanzielle Mehrbelastung infolge der hohen Energiepreise und allgemein aufgrund der hohen Inflation für private Haushalte und auch für Unternehmen bestmöglich abzufedern.

Während es vor allem für vulnerable Gruppen und für die breite Mittelschicht temporäre Entlastungsmaßnahmen gab – vor allem in Form von Einmal­zah­lungen (Bundesrätin Schumann: Ja, genau!) –, enthält der umfassende Maßnahmenmix auch Instrumente mit klar inflationsdämmender Wirkung.

Zu den Fragen 17 und 18:

Die Gesamtkosten bis 2026 belaufen sich auf 39,5 Milliarden Euro.

Ich bitte um Verständnis, dass in der Kürze der Zeit keine detaillierte jährliche Aufstellung bis 2027 erstellt werden konnte, verweise in diesem Zusammenhang aber auf das Bundesfinanzrahmengesetz und auf das zuständige Finanzministerium.

Zur Frage 19:

Fakt ist, dass der Bund die Städte und Gemeinden in den letzten Krisen massiv unterstützt hat; man denke zurück an die Coronakrise, man denke an die aktuelle Teuerung.

Den aktuell vorliegenden Daten zufolge stiegen die Ertragsanteile in den Gemeinden gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Milliarden Euro, was ein Plus von 15 Prozent bedeutet. Wir wissen dennoch sehr, sehr gut um die Herausfor­derungen, vor denen unsere Kommunen stehen, und stellen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes auch im kommenden Jahr eine weitere Milliarde Euro als Anschubfinanzierung für kommunale Investitionen zur Verfügung. (Bundesrätin Schumann: Genau, mit Kofinanzierung!)

Zur Frage 20 darf ich auf den Finanzminister verweisen, der fachlich zuständig ist.

Zu den Fragen 21 bis 28 verweise ich darauf, dass diese gemäß der Auskunft der zuständigen Ministerien nach jetzigem Datenstand noch nicht beantwortbar sind.

Zur Frage 29:

Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene aktiv für einen Gas­preisdeckel eingesetzt, welches Gas auch immer zur Stromerzeugung genutzt wird, also für das sogenannte iberische Modell. Dazu ist es notwendig, dass die Europäische Kommission rasch einen Vorschlag gemäß dem iberischen Modell gestaltet. Bisher sind diesbezüglich leider keine Fortschritte erzielt worden, wir machen aber weiterhin Druck auf die Europäische Kommission, damit diese einen entsprechenden Entwurf vorlegt.

Zur Frage 30:

Die gestern erfolgte politische Einigung zum Marktkorrekturmechanismus wird von uns zur Kenntnis genommen. Aus Sicht des Klimaschutzministeriums sind die Auswirkungen dieses Mechanismus auf die Märkte, auf die Preise und auch auf die Versorgungssicherheit noch schwer abzuschätzen, und aus genau diesem Grund hat sich die zuständige Bundesministerin Gewessler der Stimme ent­halten.

Zur Frage 31:

Die Bundesregierung befindet sich logischerweise in engem Austausch mit internationalen Partnern, um die Versorgungslage langfristig abzusichern, als Beispiel dafür darf ich den Besuch des Bundeskanzlers in Kroatien vor wenigen Tagen erwähnen.

Zu den Fragen 34, 35 und 36:

Wir setzen uns auf europäischer Ebene seit Monaten für eine Entkopplung des Strompreises vom Gaspreis sowie für konkrete Maßnahmen, um die Gaspreise zu senken, ein. (Ruf bei der SPÖ: Hört, hört! – Bundesrätin Schumann: ... zweimal dagegengestimmt!)

Niemand kann nachvollziehen, warum der Strom aus Wasserkraft so viel teurer geworden ist, nur weil Putin am Gashahn dreht. Da das Preissetzungsverfahren europäisch reguliert ist, kann eine Lösung aber nur auf europäischer Ebene angestrebt werden.

Österreich setzt sich dabei schon lange für eine einheitliche und nachhaltige Lösung ein, um eine wirkungsvolle Entkoppelung des Strompreises vom Gaspreis zu erreichen. Nationale Alleingänge bringen in einem gemeinsamen Binnenmarkt aber mehr Nachteile als Vorteile.

Zur Frage 37:

Wir sorgen mit einer integrierten Standortpolitik für die Stärkung des Wirt­schafts­standortes Österreich. Wir genießen hohe Lebensqualität, haben eine stabile und aktive Arbeitsmarktpolitik und – das sei auch einmal gesagt – wir haben in unserem Land derzeit die niedrigste Arbeitslosigkeit seit 14 Jahren. (Rufe bei der SPÖ: Aber eine verarmende Bevölkerung! – Bundesrätin Grimling: Die können überhaupt nichts dafür!) Zudem ist Österreich ein starker Forschungs- und Produktionsstandort.

Unser Land ist von einer Unternehmervielfalt geprägt, die von Start-ups über Kleinstunternehmen bis hin zu KMU und Industriebetrieben reicht, und alle gemeinsam sorgen für die Sicherung eines guten Wirtschaftsstandortes.

Als Bundesregierung setzen wir mit verschiedenen Unterstützungen Maßnah­men für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in Österreich und innerhalb Europas. (Bundesrätin Grimling: Dann ist ja alles bestens! – Bundesrätin Hahn: Ein Hoch auf die ...! – Bundesrätin Grimling: Ja, Gott sei Dank haben wir die!) Das passiert unter anderem auch mit der Klima- und Transformationsoffensive, die österreichische Unternehmen bei der Transformation unterstützt und für die wir im gegenwärtigen Budget bis 2030 5,7 Milliarden Euro eingeplant haben. (Bundesrätin Schumann: Nichts von einer Arbeitsplatzgarantie!) Damit gelingt gerade in der Wirtschaft, in den Unternehmen der Wandel hin zu einer zukunfts­fähigen Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage 38:

Es stimmt, dass die Maßnahmen gegen die Teuerung eine enorme Belastung für unser Budget sind, und auch wenn wir die Auswirkungen der Inflation nicht zu 100 Prozent kompensieren und abfedern können, können wir es uns gleichzeitig nicht leisten, dass wir nicht helfen. Deswegen braucht es einerseits Hilfe in Krisenzeiten und andererseits auch den Blick auf die notwendige Budgetkon­solidierung in der nahen Zukunft. Der Weg einer nachhaltigen Fiskalpolitik schafft uns die Sicherheit, auf künftige Krisen vorbereitet zu sein. (Bundesrätin Schuman: Stehsatzrede!)

Zur abschließenden Frage 39:

Ich möchte außerdem nicht unerwähnt lassen, dass die historische Vermögen­steuer 1993 von einem SPÖ-Finanzminister wieder abgeschafft wurde, und zwar mit der Begründung, dass sie teuer in der Einhebung und bescheiden in den Erträgen war. (Bundesrätin Schuman: Aber die Grünen würden es sich wünschen!) Es handelt sich hierbei um eine Scheindebatte, denn die Preise sinken für nieman­den (Bundesrätin Grimling: Scheindebatte?! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ): Für keine einzige Familie, für keinen Pensionisten und für kein einziges kleines oder mittleres Unternehmen werden die Preise sinken, wenn jemand anderer mehr Steuer zahlt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. –Bundesrätin Grimling: Das war eine Scheinbeantwortung!)

17.41

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile ihr das Wort.