21.33

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Bei diesen beiden Tagesordnungspunkten ist natürlich ein wesentlicher Punkt, dass es bei der Pflegereform um diese Entlastungswoche geht.

An und für sich ist es ja richtig und gut, dass man signalisiert und einmal aner­kennt, dass diese Menschen wirklich eine besonders große Herausforderung und schwere Arbeit haben. Wenn man sich dann aber im Detail mit dem Gesetz auseinandersetzt, kommt man leider wieder drauf, dass es doch nicht so optimal ist. Das heißt, es ist wieder einmal gut gemeint, aber in der Umsetzung total daneben.

Warum sage ich das? – In § 3a des Gesetzes steht nämlich drinnen, dass diese Entlastungswoche auf die normalen Urlaubsansprüche laut Urlaubsgesetz nicht angerechnet werden darf. Sollte es aber aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Dienstordnungen, kollektivvertraglichen Regelungen bei Dienstnehmern zu Urlaubsansprüchen kommen, die schon über die fünf Wochen, sprich 30 Werk­tage, hinausgehen, dann wird diese Entlastungswoche, diese Ersatzwoche sehr wohl gegengerechnet. Warum ist das so wichtig? – Wenn ich zum Beispiel den SWÖ-KV hernehme, der schon seit längerer Zeit eigentlich diese Regelung hat, dass aufgrund der Betriebszugehörigkeit zusätzlich zum Urlaubsgesetz Anspruch auf mehr Urlaub besteht, dann wird das auf diese Entlastungswoche ange­rechnet.

Jetzt wissen wir alle, dass wir momentan das größte Problem in der Pflege vor allem damit haben, dass die Personalressourcen sehr knapp sind. Jetzt frage ich mich, wie es dann möglich ist, dass jemand zusätzlich zu seinem normalen Gebührenurlaub noch diese Entlastungswoche überhaupt in Anspruch nehmen kann. Dann hat der Gesetzgeber gesagt: Ja, es kann sein, wir machen eine Übergangsfrist von drei Jahren. Sollte diese Entlastungswoche nicht konsumiert werden, dann darf der Arbeitgeber, ohne dass es schädlich ist, diese Entlastungs­woche abgelten. Jetzt habt man dann das Problem: Wenn man zum Beispiel in den SWÖ-KV hineinfällt, kriegt man nicht die ganze Entlastungswoche abgegolten, weil man ja mit dem gegenrechnen muss, was im Kollektivvertrag steht. Wenn man zum Beispiel zehn Jahre in einem Betrieb ist, dann stehen einem automatisch schon 34 Werktage zu, also können maximal zwei Tage, sprich 16 Stunden bei Vollbeschäftigung, entlastet werden.

Das sind immer Dinge, wo ich sage, das Problem, das wir momentan haben, ist, dass diese Vernetzung in vielen Bereichen wichtig wäre. Was mich zum Beispiel wahnsinnig stört, ist, dass die Familienministerin immer erklärt hat, dafür ist sie nicht zuständig, der ist dort zuständig, der ist da zuständig, und eigentlich sind die Dinge komplex. Das heißt, ich würde dringend raten, sich das vielleicht noch einmal gemeinsam mit dem Arbeitsrecht anzuschauen, damit das, was man eigentlich machen wollte, dann in Wirklichkeit herauskommt.

Das Gleiche ist es mit diesen 2 Stunden Guthaben. Das finde ich supertoll, nur frage ich mich: Wann sollen das die Menschen, die das wirklich machen, jemals in ihrer Berufslaufbahn konsumieren können? (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Bravo, Michaela!)

21.37