22.16

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Österreich ist in der Tat das Land der schönen Künste. Wir sind ein Standort für innovative Kreative, der viel davon profitiert, dass wir eine Vielfalt unserer Landschaft haben und dass wir die Gastlichkeit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger haben, wenn es darum geht, auch als Kulisse für Filmproduktionen in Österreich zu dienen.

Es wurde vom Vorredner sehr gut erläutert, was das Wesen dieser beiden Gesetzesnovellen und des neuen Filmstandortgesetzes 2023 ist. Ich brauche daher auf diese Details nicht einzugehen. Ich möchte nur verstärkend hinzufügen, dass natürlich mit diesen Novellen und mit diesem Gesetz Effekte verbunden sind: auf der einen Seite Wertschöpfungseffekte – es wurde auf den Multiplikator hingewiesen –, es sind damit aber auch Beschäftigungseffekte verbunden, sehr angestrebt auch Beschäftigungseffekte für die Frauen in diesem Filmbusiness.

Es sind damit auch touristische Effekte verbunden. Als einer, der über Jahre auch für die Tourismusentwicklung in einem Bundesland zuständig war, weiß ich, wie sehr diese Filmstandorte auch ganz gezielt angefahren werden, nicht nur von Busreiseunternehmen, sondern von vielen Menschen, die einmal an so einem Drehort dabei sein wollen oder sich dann, wenn die Filme gesendet wurden, diese Locations ansehen und damit nachhaltig auch für touristische Effekte in den Regionen sorgen.

Diese Gesetze haben Auswirkungen auf vielerlei Menschen im Filmgeschäft – einige wurden schon angesprochen –, ich ergänze um die Produzenten, um die Schauspieler:innen, um die Kameraleute, um die Beleuchter und Beleuchte­rinnen, auch um die Regisseure, um alle, die im Bereich des Tons, der Musik oder auch der Animation tätig sind. Damit haben diese Gesetze tiefe Auswirkungen auf den Film- und Kreativstandort Österreich.

So sehr diese Gesetze aus meiner Sicht zu begrüßen sind, ist auch darauf hinzuweisen, dass diese Wirkungen aus diesem Filmförderungsgesetz auch noch durch Aktivitäten in den österreichischen Bundesländern unterstützt werden. Ich komme aus der Steiermark. Wir haben vor Jahren die Cinestyria Filmcommission and Fonds eingeführt und für die Kunstfilmproduktion die Cine Art, um damit einen besonderen Qualitätskunstfilmprozess einzuleiten.

Das hat tiefe Auswirkungen. Auf der einen Seite – und deswegen finde ich die Diskussion ein bisschen eigenartig, was internationale Produktionsförderungen betrifft – sind wir dann immer sehr stolz, wenn ein Blockbuster in Österreich produziert wird. Ich erinnere mich noch gut an die Diskussionen, die wir rund um eine James-Bond-Produktion im Ausseerland, den Film „Spectre“, hatten. Viele waren stolz darauf, dass so eine Produktion auch in Österreich stattfinden kann.

Diese Förderungen haben aber auch zur Folge, beispielsweise was die Cinestyria betrifft, dass damit auch Produktionen für den ORF und auch für das deutsche Fernsehen – ich erinnere an die Steirerkrimis, auf die wir sehr stolz sind, ich denke da an „Land der Berge“ mit sehr schönen Produktionen – gemacht werden können – denken Sie beispielsweise auch an die Erfolgsserie „SOKO Donau“ vulgo „SOKO Wien“, die ebenfalls einem Millionenpublikum Österreich und die Bundesländer näherbringt.

Der internationale Standortwettbewerb ist in diesem Business ein ganz besonders wichtiger, weil es natürlich um die Multiplikation geht. Multiplikation bedeutet immer auch eine ganz besondere Wertschöpfung.

Ich möchte als einer, der auch auf Stadtebene einmal für diese Filmproduk­tionen Mitverantwortung getragen hat, darauf hinweisen, dass es aber nicht immer nur um die monetäre Förderung geht. Diese ist wichtig, um Projekte möglich zu machen, es geht aber auch darum, dass den Filmschaffenden signa­lisiert wird, dass sie mit ihrer Arbeit wertgeschätzt werden. Es geht dabei darum, dass den Filmschaffenden die Locations, die Qualität der Standorte – natürlich insbesondere in Ballungsräumen; Wien ist da aus meiner Sicht vorbildlich, auch meine Heimatstadt Graz macht einiges in diesem Bereich – nahegebracht werden und dass sie mit ihren Produktionen auch entsprechend angeleitet und willkommen geheißen werden, weil das auch wesentlich dazu beiträgt, dass Standortentscheidungen für österreichische Städte, für öster­reichische Gemeinden, für österreichische Locations fallen können.

Dieser Passus wurde im österreichischen Regierungsprogramm auch entsprechend verhandelt. Es wurde versprochen und ist mit diesen zwei Gesetzesnovellen und dem Filmstandortgesetz 2023 jetzt auch erfüllt, versprochen und gehalten. Das ist, glaube ich, ein guter Beitrag für eine aktive Standortpolitik. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.22

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer. – Bitte, Frau Staatssekretärin.