22.22

Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Ich bin davon überzeugt, dass es eine Stärkung für Österreich als Filmstandort braucht und dass der heute zu beschließende Anreiz für Filmproduktionen das geeignete Instrument dafür ist.

Der österreichische Film hat großes Potenzial, vor allen Dingen im kreativen Bereich – das ist evident. Unsere Kinofilme sind am internationalen Parkett so präsent wie aus kaum einem anderen Land und gewinnen renommierte Preise, wie kürzlich eben der Film „Corsage“ von Marie Kreutzer beim Europäischen Filmpreis in Reykjavík.

Diese Erfolge verzeichnen erfreulicherweise immer mehr auch junge, weibliche Talente. Das ist auch eine Leistung der österreichischen Filmförderung, die sehr umsichtig agiert und neue Talente erkennt. Wir haben daher das Budget des Österreichischen Filminstituts und auch die innovative Filmförderung in den letzten Jahren mehrfach erhöht.

Das heute zu beschließende Filmanreizmodell wird seit über zehn Jahren von den österreichischen Filmschaffenden gefordert; dies vor allem auch, weil ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den Nachbarländern herrscht. Wir setzen nun diesen Schritt, und zwar als Gemeinschaftsleistung der Bundesregierung – nochmals vielen Dank an alle beteiligten Minister, Ministerinnen, Ministerien.

Wie funktioniert das neue Anreizmodell? – Filmproduktionen, egal ob Streaming, Fernsehen oder Kino, bekommen in Zukunft einen Zuschuss von 30 Prozent der Österreichausgaben zurückerstattet, plus weitere 5 Prozent, wenn die Filme ökologisch nachhaltig produziert werden. Dieser Green Bonus ist aktuell welt­weit einzigartig und wird dafür sorgen, dass der Großteil der in Österreich gedrehten Filme klimafreundlich umgesetzt wird.

Wir haben darauf geachtet, dass nicht nur internationale Streamingproduktionen in den Genuss des neuen Modells kommen, sondern dass der heimische Film gleichberechtigt berücksichtigt wird. Diese 30 Prozent beziehungsweise 35 Prozent gelten auch für alle österreichischen Kino- und Fernsehfilme und tragen damit zu einer Fortführung des Erfolgsmodells österreichischer Film bei.

Das Ergebnis wird sich kulturell, aber auch wirtschaftlich niederschlagen. Mit dem Anreiz steigern wir die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Österreich und bieten den ansässigen Filmunternehmen zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten. Wir schaffen und erhalten qualifizierte Arbeitsplätze und verbessern die soziale Lage der Filmschaffenden.

Alles in allem handelt es sich bei dem zu beschließenden Gesetzespaket um die größte Reform in der österreichischen Filmförderung seit der Einführung derselben im Jahr 1981. Für die Zuschüsse für internationale und nationale Produktionen werden im Jahr 2023 insgesamt 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir betrachten dies als Investition, da sich der Förderauf­wand aufgrund der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung jedenfalls rechnen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Zustimmung zu diesem Gesetzespaket und darf Ihnen von meiner Seite aus frohe Weihnachten und erholsame Feiertage wünschen – alle guten Wünsche fürs neue Jahr, verbunden mit dem großen Dank für die gute Zusammenarbeit. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

22.26

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Frau Staatssekretärin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Eva Prischl. – Bitte, Frau Bundesrätin.