13.33

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher und Zuhörer! Dieses Gesetzesvorhaben ist ein sehr wesentlicher Schritt, um den Maßnahmenvollzug ins 21. Jahrhundert zu heben.

Im System unseres Strafrechts gibt es ein wesentliches Prinzip: dass derjenige, der gegen die Strafgesetze verstößt, sich dafür vor Gericht zu verantwor­ten hat. Wenn die Person dann verurteilt wird, dann verhängt das Gericht eine angemessene Strafe. Das Strafrecht steht aber dort an, wo aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Störungen einer Person dieses Unrecht nicht vorgeworfen werden kann. Genau dort soll der Maßnahmenvollzug eingreifen.

Diese Menschen sind nämlich gefährlich, und sie sind auch behandlungsbedürf­tig, um diese Gefahr zu reduzieren und um ihre Gesundheit wiederherzu­stellen. Deshalb gibt es den Maßnahmenvollzug. Die ursprüngliche Idee damals war ja, dass Straftäter, die nicht verurteilt werden können, oder auch schuld­fähige Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung weiterhin gefährlich sind, in Ein­richtungen untergebracht werden, in denen sie ihrem Krankheitsbild ent­sprechend behandelt und betreut werden können, aber immer mit dem Ziel, sie letztlich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können, sofern dies mög­lich ist. Das war damals schon richtig gedacht, aber es entspricht natür­lich, so wie es seinerzeit formuliert wurde oder aufgrund der gültigen Bestim­mungen, wie sie derzeit gehandhabt werden, nicht mehr dem, was wir jetzt über die Behandlung von und über den Umgang mit Menschen mit psychischen Er­krankungen wissen.

Einerseits ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass nicht Menschen in den Maß­nahmenvollzug kommen, die dort nicht hingehören, die in eine normale Krankenanstalt gehören, die dort behandelt werden müssen. Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, dass diejenigen, die dort arbeiten, die mit diesen Menschen umgehen, die richtigen Methoden und Möglichkeiten zur Ver­fügung haben, seien es die Bediensteten der Justizwache oder seien es die sozialen oder ärztlichen Dienste. Das wird dann der zweite Schritt der Reform werden.

Ein Meilenstein dieser Reform sind aber eigene Regelungen für Jugendliche. Das Strafrecht unterscheidet ja schon seit Jahrzehnten zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, aber im Maßnahmenvollzugsgesetz gab es diese Unterschei­dung nicht. Jugendliche wurden wie Erwachsene behandelt und vielleicht wegen einer Rauferei, weil sie psychisch krank sind, potenziell lebenslang einge­sperrt. Genau das ändert sich jetzt, denn es wurden wirkliche Sonderrege­lungen für Jugendliche beschlossen.

Zu den Regelungen des Maßnahmenvollzugs für Terroristen möchte ich auf Folgendes hinweisen: Das ist ein Sonderfall der bereits bestehenden Maßnahmenvollzugsform für gefährliche Rückfallstäter nach dem bestehenden § 23 StGB. Damit können wegen eines Terrordelikts bereits verurteilte Per­sonen unter strengen und klar geregelten Voraussetzungen, ähnlich wie eben bereits gefährliche Rückfallstäter, untergebracht werden. Es handelt sich dabei nicht um eine präventive Maßnahme, wie schon meine Vorrednerin gesagt hat. Es handelt sich tatsächlich im jeweiligen Fall um eine Person, die be­reits verurteilt wurde und die noch einmal verurteilt wird. Die Anlasstat muss ein Terrordelikt sein. Gott sei Dank haben wir derzeit in Österreich nur eine Per­son, auf die diese Umstände zutreffen.

Zusammenfassend kann man also sagen: Die Regelungen, die jetzt geschaffen wurden, stellen den Maßnahmenvollzug auf eine vollkommen neue Basis, indem die Zugangsbestimmungen neu geregelt werden, und zwar so, dass sicherge­stellt ist, dass dort niemand mehr landet, der dort nicht hingehört, und dass sicher­gestellt ist, dass regelmäßig überprüft wird, ob die Personen dort noch sein müssen.

Das, was nun gemacht wird, geht in eine sehr richtige und wichtige Richtung. Es geht dabei um den Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen, es geht aber auch – ganz wichtig – um den Schutz aller Mitarbeiter in den jewei­ligen Stellen, und es geht in Wirklichkeit auch um den Schutz der Bevölke­rung. Deshalb ist es wichtig, diesen Schritt zu tun. – Klatscht niemand? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) – Das war jetzt echt das Beste. (Bundesrat Preineder: Das brauchst du ja nur zu sagen!)

13.39

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte, Herr Bundesrat.