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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das Argument ist auch schon im Nationalrat gefallen, danke, dass Sie es noch einmal aufgebracht haben. Es hat keine wesentliche Veränderung des Maßnahmenvollzugs gegeben, die Einweisungsvoraussetzungen sind mehr oder weniger gleich geblieben, die Menschen sind vor 50 Jahren unter den gleichen Voraussetzungen eingewiesen worden wie jetzt. Nun gibt es eine wesentliche Änderung des Maßnahmenvollzugs, nämlich so, wie sie vom Menschenrechtsgerichtshof von uns gefordert wird.
Ich bin wirklich froh, dass wir diesen Stillstand beenden. Ja, es hat minimale Änderungen gegeben, die gibt es in jedem Gesetz, aber eine wesentliche Änderung hat es tatsächlich nicht gegeben. Daher freue ich mich, dass wir das gemeinsam umsetzen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
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