14.00

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Vielleicht nur ganz kurz, weil es jetzt eben von Kollegen Hübner nicht vorgebracht wurde, der erste Satz: Es wird verlängert. Ich würde sagen, die Pandemie ist noch nicht ganz vorbei, deswegen wird das auch verlängert, es geschieht nicht aus Jux und Tollerei. Das Gute dabei ist aber, dass uns das Zeitalter der Digitalisierung die Möglichkeit bietet, manches Ver­fahren oder Treffen zu erleichtern.

Da es eben nicht genannt wurde, sage ich ein bisschen, worum es genau geht. Es geht um die Möglichkeit von Videoverhandlungen in Zivilverfahren, um vir­tuelle Termine in Insolvenz- und Exekutionssachen, um das Weiterbestehen der Möglichkeit, im Strafvollzug besondere Vorkehrungen gegen Covid zu tref­fen, um die Abhaltung virtueller Gesellschafts- und Vereinsversammlungen, um die Ermöglichung der Verlängerung gesellschaftsrechtlicher Einreichfristen, und es geht um ein vereinfachtes Prozedere für Unterhaltsvorschüsse.

Wie es danach weitergeht, wird gerade genau geprüft, das kommt aber sicher auf das Rechtsgebiet an. Bei Gerichtsverhandlungen ist es auf der einen Seite wohl wichtig, die Beweisvorbringung durch Zeugen so niederschwellig wie möglich zu halten und diese zu Aussagen zu motivieren, um genug Bewei­se zu bekommen. Wir kennen die Problematik aus Gewalt- und Sexualstrafver­fahren, bei denen fast 90 Prozent der Verfahren leider aus Mangel an Be­weisen, und dazu gehören eben auch Aussagen, eingestellt werden und es zu keinen Verurteilungen kommt. Das heißt, da ist es wahrscheinlich sehr wichtig, auf motivierende Aussagen abzustellen. Auf der anderen Seite ist es bei Gerichtsverfahren aber auch wichtig, dass die Richter:innen einen richti­gen Eindruck von der aussagenden Person und deren Glaubwürdigkeit be­kommen. Da kommt es sicher auch auf die persönliche Wahrnehmung an. Daher wird bei den Gerichtsverfahren wohl eine abschließende Regelung vorsich­tig ausfallen.

Anders ist es in den Verwaltungsverfahren, da wird wohl eine Vereinfachung des Verfahrens im Vordergrund stehen. Bei der virtuellen Gesellschafts- und Ver­einsversammlung ist wahrscheinlich auch insgesamt darauf zu achten, dass es immer klare Regelungen braucht, wenn man digital miteinander umgeht. Ja, die digitale Welt bietet viele Möglichkeiten und sie ist oft niederschwel­liger und egalitärer, aber sie fordert uns auch auf – weil es eben ein neues Hand­lungsfeld ist –, dieses Handlungsfeld zu kultivieren und diesbezüglich kluge Regelungen zu treffen.

Genauso ist es bei der Sicherung und den Anträgen von Unterhaltsvorschüssen: Auch das wird genau angeschaut und geprüft, aber wird innerhalb einer grö­ßeren Reform für das Wohl von Kindern behandelt werden müssen. Die Bundes­ministerin für Justiz wird auch da mit Bedacht und mit Expert:innenwissen vorgehen. Es wird aufgenommen, was sich bewährt hat, und verworfen bezie­hungsweise weitergeprüft, was noch unklar ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesräte Bader und Schwindsackl.)

14.03

Vizepräsident Günther Novak: Danke.

In der Zwischenzeit darf ich auf unserer Galerie die Mitarbeiter der Bezirks­bauernkammer Waidhofen an der Thaya begrüßen. – Herzlich willkommen bei uns im Plenum! (Allgemeiner Beifall.) Wahrscheinlich gehören Sie zu den Letzten, die hier sitzen, weil wir ja heute das letzte Mal eine Sitzung hier in der Hofburg haben.

Nächste Rednerin ist Frau Mag. Christine Schwarz-Fuchs. – Bitte.