14.04

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Die Coronapandemie hat dieses Hohe Haus in den letzten Jahren in bedeutendem Umfang beschäf­tigt. Wir haben uns mit zahlreichen Vorlagen in den verschiedensten Rechtsbereichen, sei es Wirtschafts-, Gesellschafts- oder auch Sozialrecht, beschäftigen müssen. In den letzten Monaten war zwar ein Abklingen der Pandemie erkennbar, und derzeit wird diese von einer grassierenden Grip­pewelle auch überdeckt, dennoch haben wir die Coronapandemie noch nicht völlig überstanden, wie Kollegin Kittl vorhin bereits erwähnt hat.

Kollegin Kittl hat die Maßnahmen bereits im Detail erklärt, daher werde ich jetzt nicht mehr im Detail auf diese eingehen. Nur noch ganz kurz zusammenge­fasst: Die Maßnahmen zielten und zielen darauf ab, mögliche Auswir­kungen durch die Coronapandemie auf den Geschäftsbetrieb der Justiz mög­lichst gering zu halten. Die Verlängerung dieser Maßnahmen um ein hal­bes Jahr kann als Vorsichtsmaßnahme angesehen werden, um auch weiterhin einen geordneten Gerichtsbetrieb sicherzustellen und zu ermöglichen. Ich kann mich diesbezüglich kurz halten: Ich finde diesen Vorschlag sinnvoll und werde daher der Vorlage meine Zustimmung erteilen.

Gerne möchte ich noch einige generelle Anmerkungen dazu anbringen: Ich bin der Ansicht, dass viele Maßnahmen, die im Zuge der Covid-19-Justiz-Be­gleitgesetze beschlossen worden sind, eine Arbeitserleichterung darstellen be­ziehungsweise der Vereinfachung und Beschleunigung der Justizverfah­ren dienlich sein können. Jede Krise birgt auch eine Chance. Die Coronapande­mie hat uns zu raschen Maßnahmen bewegt, die unter normalen Umstän­den wohl Jahre in Anspruch genommen hätten. Die Möglichkeit, Verhandlungen und Anhörungen auf Einverständnis der Parteien mithilfe digitaler Kommu­nikationsmittel abzuhalten, war eine sinnvolle Maßnahme, die im Sinne der Bür­gerinnen und Bürger getroffen wurde.

In Zeiten des technologischen Fortschritts ist es möglich, viele Dinge digital und virtuell zu erledigen. Gerichtsverhandlungen sind da beispielsweise auch keine Ausnahme. Meiner Ansicht nach wäre es daher ein Gebot der Stunde, dass die entsprechenden Bestimmungen ganz generell auf deren Alltagstauglich­keit auch außerhalb der Coronapandemie geprüft werden. Da es sich dabei um teils weitreichende Eingriffe in die Verfahrensordnungen handelt und es auch Grundrechte tangiert, muss die entsprechende Prüfung natür­lich mit höchster Sorgfalt erfolgen. Ich rege an, dass diese Thematik mit einer gewissen Priorität behandelt und angegangen wird.

Frau Bundesministerin, ich begrüße daher auch Ihre Ambitionen, einige dieser sinnvollen Maßnahmen im Dauerrecht fest zu verankern, denn damit verbessern Sie unser Justizsystem nachhaltig.

Wie ich bereits ausgeführt habe, unterstütze ich die gegenständlichen Gesetzesvorlagen. Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen dazu einladen, diesem Antrag auch zuzustimmen.

Ich wünsche Ihnen allen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ich freue mich schon darauf, gemeinsam mit Ihnen die kommenden He­rausforderungen im neu renovierten Parlament anzupacken. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.08

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Eli­sabeth Grossmann. – Bitte, Frau Bundesrätin.