14.12

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher hier bei uns im Parlament! Liebe Zuseher daheim! 94,5 Prozent der Bezieher des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes sind Frauen. Ein Teil davon arbeitet neben dem Kinderbetreuungsgeldbezug auch noch geringfügig dazu, und dieser hohe Frauenanteil zeigt gleichzeitig auch, dass die Väterbeteiligung nach wie vor sehr gering ist. In acht von zehn Partnerschaften gibt es nach wie vor keiner­lei Beteiligung der Väter, was das Thema Karenz anbelangt.

Je mehr ein Mann verdient, desto kürzer fällt die Karenz aus. Je mehr eine Frau verdient, desto länger fällt die Karenz aus. Seit der Einführung des Papa­monats 2017 gehen noch weniger Väter in Karenz. Auch bei der Dauer der Vä­terbeteiligung ist ein kontinuierlicher Trend nach unten bemerkbar, insbe­sondere ab 2010. Das fällt auch mit der Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes zusammen.

Diese Fakten zeigen im Wesentlichen zwei Dinge: Wenn man tatsächlich die Karenzzeiten zwischen den Elternteilen, also zwischen Vater und Mutter, ausgewogener aufteilen möchte, dann braucht es wahrscheinlich auch stärker lenkende Maßnahmen und Anreize, zum Beispiel indem Väter signifikante Teile des Kinderbetreuungsgeldes beziehen müssen, da es sonst verfällt. Island wird dabei oft als Vorbild genannt. Dort gibt es drei Monate für Mütter, drei Monate für Väter und drei Monate zur freien Auswahl. Die Monate, die nicht genommen werden, verfallen. Das Modell in Island hat dort dazu geführt, dass der Anteil von Vätern in Karenz von 30 auf 90 Prozent erhöht wurde.

Der zweite Punkt, den die genannten Fakten zeigen: Der heutige Geset­zesbeschluss, den wir fassen werden, kommt speziell jungen Familien und ganz besonders den Frauen, die gerade eine Familie gegründet haben, zugute. 94,5 Prozent der Bezieher des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes sind nämlich Frauen. Wir erhöhen nun also die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 7 600 Euro auf 7 800 Euro. Damit ist auch eine geringfügige Beschäftigung während der Karenz weiter­hin möglich. Im Sinne einer Gestaltungs- und Wahlmöglichkeit der Familien wer­den wir diesem Gesetz natürlich zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.15

Vizepräsident Günther Novak: Begrüßen bei uns im Plenum darf ich Frau Bundesministerin Dr. Susanne Raab, zuständig für Frauen, Familie, Integration und Medien. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Daniela Gruber-Pruner. – Bitte, Frau Bundesrätin.