14.16

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat es schon ausgeführt: Mit 1. Jänner, also in wenigen Tagen, tritt diese Gesetzesände­rung in Kraft, wenn wir sie heute beschließen. Damit wird eben die Zu­verdienstgrenze beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes erhöht.

Wie gesagt: Bezieher:innen des Kinderbetreuungsgeldes können dann bis zur Geringfügigkeitsgrenze weiterhin dazuverdienen, was einerseits wichtig ist, damit man in dieser Karenzzeit sozusagen den Fuß in der Türe zum Job be­hält und beim Wiedereinstieg in den Job nicht quasi bei null beginnen muss und über den laufenden Betrieb informiert ist. Auf der anderen Seite kann es auch wichtig sein, wenn man tatsächlich möchte oder auch muss, zum Haushaltseinkommen etwas dazuzuverdienen.

Was für mich interessant war: Was wir im Ausschuss vor zwei Tagen erfahren haben, ist, dass das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mittler­weile von 40 Prozent der Antragsteller:innen in Anspruch genommen wird. Das ist ein deutlicher Zuwachs in den letzten Jahren. Ich kann mich noch daran erinnern, als wir bei 10 Prozent waren, und das ist jetzt kontinuierlich mehr ge­worden. Das heißt, das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird aktuell von rund 60 Prozent der Antragsteller:innen in Anspruch genommen. Man muss aber tatsächlich – und da gebe ich meiner Vorrednerin Heike Eder recht – per­manent beobachten: Wie wird das genutzt? Wie kann man dem Ziel der Gleich­stellung von beziehungsweise der gleichen Inanspruchnahme durch Papas und Mamas Rechnung tragen? Wo muss man nachjustieren, um Anrei­ze zu schaffen? Ich glaube, da sind wir uns ganz einig.

Die Sozialdemokratie wird dieser Gesetzesvorlage heute zustimmen. Allerdings möchte ich heute trotzdem noch einmal den Finger auf eine Wunde legen. Ich weiß, wahrscheinlich werden Sie, Frau Ministerin, und auch Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen es nicht so gerne hören, aber wir beobachten, dass es trotz aller Zuwendungen und Familienleistungen – und die sind ja unbestritten vielfältig, und es sind ja einige – traurige Tatsache ist, dass nach wie vor manche Familien in Österreich in großer Not sind. Wir wissen, das betrifft vor allem Einelternhaushalte, das betrifft vor allem Mehrkindfamilien.

Auch da gibt es verschiedene Grundprobleme, die dahinter liegen. Das eine hat möglicherweise damit zu tun, dass Vollzeitbeschäftigung in Kombination mit Kindern nach wie vor schwierig ist, wenn nicht überall ganzjährige und ganz­tägige Kinderbildungseinrichtungen und Kinderbildungsplätze zur Verfü­gung stehen, und das ist nach wie vor leider nicht der Fall. Es ist auch ein Grund­problem, dass oft die Löhne nicht ausreichen, um damit eine Familie gut ernähren zu können.

Ich möchte einfach darauf hinweisen: Dieser Tatsache muss man sich stellen und überlegen, wie man diese Not dauerhaft lindern kann, wenn das gemeinsame Ziel ist, dass Kinder in unserem Land nicht in Armut aufwachsen sollen. Ich könnte mir vorstellen, dass man da schon einen Konsens herstellen könnte.

Ich weiß nicht, wie viele von Ihnen das jemals gemacht haben, aber ich habe es in den letzten Monaten zweimal gemacht: Ich habe Familien geholfen, bei diesem Licht-ins-Dunkel-Soforthilfefonds einen Antrag zu stellen – sozusagen als letzte Möglichkeit, in einer wirklichen Notsituation Abhilfe zu schaffen.

Das war einmal, weil eine Familie aufgrund einer Verkettung von unglücklichen Schicksalsschlägen in einen Mietrückstand geraten ist und wir nur mehr die Möglichkeit hatten, diesen Soforthilfefonds in Anspruch zu nehmen. Bei der an­deren Familie ging es ganz konkret darum, dass die Zahlungen für eine Schulsportwoche mit der Reparatur des einen Computers, an dem vier Personen in diesem Haushalt arbeiten mussten, zusammengefallen sind.

Es sind also oft keine großen Dinge, aber es ist oft eine Verkettung von Ereignissen, die dazu führt, dass Familien in solch eine Notlage geraten, sodass nur noch solche Spenden oder Zuwendungen helfen, und das löst unglaubli­chen Stress aus. Und wenn man solche Dinge dauerhaft abfangen könnte, wür­den wir diesen Eltern, aber auch den Kindern wirklich etwas nachhaltig Gutes tun.

Ich finde, wenn man sich dieser Tatsache stellt, fällt einem kein Zacken aus der Krone, das ist eine Anerkennung von Tatsachen und von Lücken, die ein­fach noch bestehen, und sich dem zu stellen und diese Lücken zu schließen, das könnte eine gemeinsame Aufgabe sein. Wir als Sozialdemokratie wären sehr gerne bereit, hier an Lösungen mitzuwirken. Wir machen auch regelmäßig Vorschläge in diesem Sinne. Ein Vorschlag ist, dass man eben diese Un­terhaltssicherung, die vorher gerade Thema war, endlich umsetzt. Eine andere Maßnahme, die wir immer wieder vorschlagen, ist ein kostenloses war­mes Mittagessen für alle Kinder in Österreich, die in einer Bildungseinrichtung sind (Beifall bei der SPÖ), wie dies in Finnland schon viele Jahre der Fall ist. Ein anderes Beispiel wäre die Einführung einer Kindergrundsicherung, wie sie jetzt unser Nachbarland Deutschland beschlossen hat. Und eine Maßnah­me, die mir sehr am Herzen liegt, ist der Ausbau einer flächendeckenden und über das Jahr dauerhaften Elementarbildung.

Ich glaube schon, dass dieser Rechtsanspruch, den wir immer wieder diskutieren, hier tatsächlich einen Turbo bringen könnte in der Umsetzung, im Ausbau der Einrichtungen, aber auch in der Qualitätsoffensive, die auch dringend not­wendig ist. Es bräuchte 1 Milliarde Euro jährlich, um diesen Bedarf abde­cken zu können; nicht 1 Milliarde, wie sie jetzt über mehrere Jahre beschlossen wurde, sondern tatsächlich pro Jahr, das wissen wir aus unseren Berechnungen.

Diese Ausbildungs- und Ausbauoffensive wäre für die Familien ganz dringend notwendig, um alle Familien gut absichern zu können.

Das heißt, wir stimmen der Erhöhung der Zuverdienstgrenze heute natürlich zu, aber wir fordern zusätzlich Maßnahmen, um die bestehende Armut, die es tatsächlich in Österreich gibt, nachhaltig abzufedern. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.23

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Andrea Mi­chaela Schartel. – Bitte, Frau Bundesrätin.