14.27

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende und Zuse­hende! Es ist eigentlich schon sehr viel gesagt worden und ich kann mich in vie­len Dingen meiner Vorrednerin Heike Eder anschließen, aber ein paar Worte - - (Bundesrat Schennach: Der Daniela nicht?) – Teils auch, natürlich, selbstverständlich. Es waren, wie ich glaube, grundsätzlich viele sehr gute Anregungen dabei, das möchte ich hier auch so sagen.

Wir beschließen heute hier, das haben wir schon gehört, einerseits die Erhöhung der Zuverdienstgrenze – im Kontenmodell des Kinderbetreuungsgeldes haben wir das ja schon umgesetzt. Daher ist es jetzt quasi nur folgerichtig, dass wir diese Erhöhung jetzt auch beim einkommensabhängigen Modell beschließen.

Wir haben es schon gehört: 94 Prozent der Menschen in Österreich, die das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bekommen, sind Frauen. Ich denke auch, das ist 2022 eigentlich schon auch eine sehr ernüchternde Erkenntnis, und es ist noch ein harter und weiter steiniger Weg, den wir hier offensichtlich gemeinsam – wie ich hier durch Ihr Nicken sehe –, frak­tionsübergreifend gehen werden.

Ich hoffe, dass wir diese Zahl im Auge behalten, denn das heißt im Um­kehrschluss auch: Wenn eine Frau eine lange Karenzzeit nimmt, teilweise auch, wenn eine Frau eine kurze Karenzzeit nimmt, heißt das oft, dass die Fa­milienarbeit sehr zu Lasten der Frau geht. Viele steigen dann in Teilzeit idealer­weise wieder in ihren alten Job ein – aber am Ende des Tages ist natürlich auch die Altersarmut sehr oft ein Thema, gerade bei Frauen. Und das ist sicher ein Bereich, in dem wir auf jeden Fall Maßnahmen setzen werden müssen.

Eine weitere Änderung, die ich hier auch noch erwähnen möchte, ist die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld – Daniela Gruber-Pruner hat das angesprochen. Das ist gerade für Alleinerziehende oder Personen, deren Partner oder Partnerin ein niedriges Einkommen hat, eine Beihilfe, die diesen Menschen hilft.

Im Jahr 2021 waren das insgesamt 4 292 Personen, die diese Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Für diese stellen wir heute sicher, dass diese Beihilfe weiterhin bezogen werden kann, auch wenn ihr Einkommen im Zuge der Inflation steigt. Das ist wirklich eine Maßnahme, mit der wir gezielt armutsgefährdete Familien in Österreich unterstützen. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir diese Maßnahmen heute mit breiter Zustimmung hier im Bun­desrat beschließen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundes­rät:innen der SPÖ.)

14.30