14.47

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Herr Vizepräsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben mir jetzt ein paar Schlagworte gegeben: echte Wahlfreiheit, Wertschätzung für die Eltern für die Erziehung zu Hause und in Kinderbetreuung investieren. Da möchte ich doch ganz gerne, bevor ich zum aktuellen Tagesordnungspunkt komme, ein biss­chen etwas dazu sagen. Von echter Wertschätzung für die Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, kann man mit Blick auf das Kinderbetreuungsgeld bei 14,53 Euro nicht gerade sprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben dieses Thema letzte Woche auch im Salzburger Landtag gehabt, und da waren zwei Schülergruppen anwesend. Es nervt mich eigentlich schon seit Jahren, muss ich sagen, dass wir zwar über Kinder- und Jugendpolitik spre­chen, aber eigentlich niemand oder zumindest die wenigsten tatsächlich mit Kindern und Jugendlichen sprechen. Ich habe dann, als wir beim Thema waren, die zwei Schülergruppen, die Jugendlichen gefragt, was ihnen denn lieber gewesen wäre: die institutionelle Kinderbetreuung oder lieber die Erzie­hung zu Hause, zumindest in den ersten Lebensjahren. Ich kann sagen, Daumen mal Pi: 85 Prozent haben gesagt, es wäre ihnen lieber gewesen, zu Hause bleiben zu können, aber Mama und Papa haben arbeiten gehen müssen, auch alleinerziehende Eltern haben arbeiten gehen müssen. (Bundesrätin Schumann: Genau! Aber in die Schule wollen sie auch nicht gehen, wenn man die Kinder fragt!)

Daher, Frau Minister, wenn Sie davon reden, in Kinderbetreuung zu investieren, bedenken Sie bitte, dass auch die Kinderbetreuung zu Hause gefördert ge­hört – à la Berndorfer Modell, das ein sehr erfolgreiches Modell ist, und wir Frei­heitliche werden sicherlich nicht müde werden, immer wieder dieses Bern­dorfer Modell als Vorzeigemodell zu präsentieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zum aktuellen Tagesordnungspunkt: Für erheblich behinderte Kinder gibt es zusätzlich zur regulären allgemeinen Familienbeihilfe den Erhöhungszuschlag in der Höhe von 155,90 Euro. Um aber in den Genuss dieses Erhöhungs­zuschlags zu kommen, müssen sich die Betroffenen jährlichen Untersuchungen unterziehen – alles zusätzlich zum Behindertenpass, einen Behindertenpass müssen sie sowieso haben –, muss eine Behinderung im Ausmaß von 50 Prozent vorliegen.

Mit dieser neuen Gesetzesvorlage wird es nun deutliche Erleichterungen geben. Unnötiger Verwaltungsaufwand wird reduziert, und das Verfahren wird vereinfacht und beschleunigt. Die Betroffenen ersparen sich dadurch also die jährlichen Untersuchungen und zusätzliche Behördenwege.

Die Verbesserung ist ja wirklich zu begrüßen, und wir Freiheitlichen werden dem auch zustimmen. Ich möchte aber heute noch ein Thema ansprechen, das uns Freiheitlichen auch sehr am Herzen liegt: Veränderte demografische und ge­sellschaftliche Entwicklungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass es immer öfter ältere Eltern oder Großeltern gibt, die kurz vor der Pension oder während der Pension noch für die Unterhaltskosten für schulpflich­tige Kinder aufkommen müssen. Die Finanzierung ist ja nicht gerade billig, wie wir wissen, und macht also einen Zuverdienst in der Pension notwendig. Die Teuerungskrise verschärft das Ganze noch. Die Zuverdienstgrenze gehört daher dringend erhöht.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Befristete Erhöhung der Zuverdienstgrenze im Rahmen der vorzei­tigen Alterspension“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finan­zen, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende arbeits- und sozialpolitische Forderung im Bereich der Alterspen­sionen unmittelbar umsetzt:

Die Zuverdienstgrenze soll im Rahmen einer vorzeitigen Alterspension von der­zeit 485,85 Euro befristet bis zum 31.12.2024 auf 1.000 Euro erhöht werden.“

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Dieser Antrag, genau derselbe, idente Text, wurde übrigens letzte Woche im Tiroler Landtag einstimmig beschlossen. Alle Parteien haben zugestimmt. Ich denke wohl, dass wir hier vom Bundesrat aus ein Zeichen setzen könnten, und es wäre doch vor Weihnachten eine schöne Geschichte, wenn wir hier im Bundesrat gemeinsam etwas tun, um Familien zu entlasten. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.52

Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Marlies Steiner-Wie­ser, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betref­fend „Befristete Erhöhung der Zuverdienstgrenze im Rahmen der vorzeitigen Alterspension“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.