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Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehende! Wir beschließen heute einen leichteren Zugang zur erhöhten Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderungen. Worin dieser Zugang besteht, das hat unsere Kollegin, Frau Steiner-Wieser, vorhin schon sehr genau ausgeführt, und dafür danke ich ihr auch. Mit 1. März soll nämlich der Behindertenpass als Nach­weis einer erheblichen Behinderung ausreichen, wodurch zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Befunde nicht mehr nötig sind, damit diese erhöhte Familienbeihilfe in Anspruch genommen werden kann.

Ich will Ihnen auch erklären, warum ich sehr froh bin, dass wir heute diesen Beschluss fassen. Meine eigenen Kinder waren – sehr bewusst – in ei­nem heilpädagogischen Kindergarten, wo Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden, weil ich wollte, dass die­se gesellschaftliche Vielfalt für sie erlebbar und auch normal wird. Dort habe ich natürlich auch gesehen und erlebt, wie extrem gefordert Eltern mit behin­derten Kindern in ihrem Alltag sind.

Die Betreuung und Unterstützung ihrer Kinder nimmt extrem viel Zeit und Energie in Anspruch, und neben all diesen Aufgaben – Therapien, schulischer Un­terstützung, was auch immer – müssen auch noch sehr viele Behörden­wege erledigt werden, denn, das muss man leider wirklich sagen, ein Kind mit Behinderung in Österreich großzuziehen bedeutet extrem viel Bürokratie. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.) – Danke.

Genau darum beschließen wir heute diese deutliche Vereinfachung und Beschleunigung im Antragsprozess, und es freut mich sehr, dass wir diese Gesetzesänderung hier im Bundesrat einstimmig beschließen, weil das wirklich für rund 91 000 Kinder in Österreich einen Unterschied macht, was wir heute hier mit unserer Zustimmung beschließen. Dafür möchte ich mich bei allen herzlich bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Bun­desrätin Grimling.)

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