Berichterstatter Mag. Franz Ebner: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Herr Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich darf vor Beginn der Debatte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Frau Susanne Kraus-Winkler, recht herzlich begrü­ßen. – Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitsch­thaler. – Bitte, Frau Bundesrätin.