15.45

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Wunsch mei­ner Vorrednerin in ihrer Rede: Ja, das wünsche ich mir auch. Und um vielleicht von meiner Seite auch einmal etwas Besinnliches zu sagen: Ich wünsche Ih­nen vorab frohe Weihnachten, ein besinnliches neues Jahr. Sammeln Sie Kräfte, das werde ich auch machen, vielleicht nicht zur Freude von jedem (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP), aber ich glaube, wir werden schon gut ins neue Jahr starten.

Zum Thema selbst: Auch da will ich vielleicht der Forderung von Kollegen Adi Gross nachkommen, nicht alles immer nur zu verteufeln. Das mache ich an der Stelle gar nicht. Die Sonderbetreuungszeiten sind, finde ich, ein gutes Modell. Tatsächlich glaube ich, dass es da kaum Verlierer gibt. Worum geht es konkret? – Wenn ein Dienstnehmer oder eine Dienstnehmerin nicht zur Arbeit kommen kann, weil das Kind aufgrund einer Covid-Restriktion nicht in die Schule gehen kann, dann verliert der Arbeitnehmer nicht seinen Anspruch auf das Entgelt. Auf der anderen Seite bekommt der Arbeitgeber die Entgelt­fortzahlung refundiert. Das ist also eine relativ gute Sache.

Die Kollegin hat es schon erwähnt, das ist mittlerweile die achte Verlängerung, die wir beschließen. Das ist auch mein Kritikpunkt, der wird auch nicht wegzuwischen sein. Beim achten Mal tue ich mir schon ein bisschen schwer, die sachliche Rechtfertigung zu sehen. Beim ersten Mal im Jahr 2020 habe ich es völlig verstanden. Da gab es die sachliche Rechtfertigung. Man hat nicht ge­wusst, wie man damit umgehen soll. Im Jahr 2021 habe ich mich schon ein bisschen schwerer getan. Da haben wir auch etwas gemacht, was in der Gesetzgebung eigentlich ein wenig verpönt ist, denn wir haben es rückwir­kend in Kraft gesetzt, weil wir es im Parlament wieder nur bis zum Som­mer beschlossen haben. Im September sind wir dann draufgekom­men: Verdammt, das Jahr endet nicht im Juni, sondern es geht auch noch weiter. Wir haben es dann in der Oktobersitzung 2021 rückwirkend mit Septem­ber wieder in Kraft gesetzt. Dasselbe haben wir 2022 noch einmal gemacht; wir haben es wieder rückwirkend in Kraft gesetzt. Insofern jetzt einmal viel­leicht nicht als Kritik formuliert, sondern als Wunsch an die Regierung – das ist doch gleich schöner (Bundesrätin Eder-Gitschthaler – die Arme ausbreitend –: Uh! – Bundesrätin Schumann: Ein Appell!) –: Vielleicht könnten wir dieses Mal schon im Juni daran denken, dass das Jahr weitergeht. Und wenn man im Juni auf die Idee kommt, es könnte nötig sein, das zu verlängern, dann wäre es vielleicht gut, dass man das schon zu diesem Zeitpunkt dem Parlament zuführt, sodass man dann schon darüber den Beschluss fassen kann.

Wir hätten dann die Situation, dass wir nicht erst wieder im Oktober, im Novem­ber darüber reden müssen, was wir mit September in Kraft setzen wollen. Das ist einfach eine Unart. Im Strafrecht ist es generell nicht erlaubt, und im Zivilrecht sollte man es eigentlich auch nicht machen. Das haben wir nicht notwendig, vor allem auch deswegen nicht, weil es die Pandemie jetzt schon relativ lange gibt.

Zum Zweiten, zur Kurzarbeitshilfe: Auch da wurde schon vortrefflich dargestellt, was da gemacht wird. Auch da gibt es keine Kritik. Der einzige Punkt, den ich immer wieder vorbringen werde, sind die 10 Milliarden Euro, die im Dunkeln liegen. Auch da wieder der Appell – ganz positiv formuliert – an die Bun­desregierung: Holen Sie das doch aus dem Schatten heraus! Es ist ja ein belieb­tes Argument von konservativer Seite: Wer nichts zu verstecken hat, der kann das ja auch preisgeben. Wenn man es bei den Cofag-Förderungen hinbe­kommen hat, dass wir die in die Transparenzdatenbank einspielen, wa­rum machen wir das nicht auch bei der Kurzarbeitshilfe? Ich habe Vermutungen, warum man das nicht tut, aber vielleicht könnte man dem Appell ja nach­kommen. – Vielleicht können Sie das mitnehmen, Frau Staatssekretärin. Es wäre langsam an der Zeit. Die Kurzarbeitshilfen gibt es seit 2020. Wir wissen immer noch nicht, wer diese 10 Milliarden Euro bekommen hat, und es wäre schön, wenn wir das einmal erfahren würden, denn langsam steht einfach der Verdacht im Raum, dass damit Schindluder getrieben worden ist.

So, und damit komme ich auch schon zum Ende meiner Rede. Ich wünsche mir selbst auch etwas – das ist jetzt vielleicht nicht versöhnlich –: Vom Arbeits­minister wünsche ich mir, dass er so bleibt, wie er ist. Ganz ehrlich! Er hat ein großes Projekt gehabt, die Arbeitsmarktreform. Die ist gescheitert, und wenn er weiterhin so ineffektiv bleibt, ist das gut für Österreichs Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ.)

15.49

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte, Frau Bundesrätin.