17.07

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es geht bei diesen Tagesordnungspunkten um drei Gesetzesbeschlüsse, von denen der dritte, TOP 19, ein bisschen ein Fremdkörper ist, nämlich insofern, als dieser in derselben Debatte behandelt wird.

Es handelt sich dabei um die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen, genannt PRAE, im Breitensport. Da geht es darum, dass ehrenamtlich Tätige, vor allem Betreuerinnen und Betreuer im Amateursport, doch eine gewisse Bezahlung bekommen, die steuerfrei ausbezahlt werden kann und die auch keine Sozialversicherungsbeiträge auslöst. Dieser Betrag wird erhöht, das ist gut, und ich glaube, das wird hier einstimmig beschlossen. Ich frage mich nur, warum das in derselben Debatte ist. – (In Richtung Bundesminister Brunner:) Deswe­gen müssen Sie jetzt auch bei dieser Debatte anwesend sein.

Die zwei wesentlichen Punkte in dieser Debatte sind jene zum Thema Energie. Bei diesen stimmen wir auch zu – so wie bereits im Nationalrat auch hier.

Der erste Punkt, Stromverbrauchsreduktionsgesetz, TOP 17, basiert wie TOP 18 auf einer EU-Vorgabe mit einem sehr engen Rahmen, wo wir innerstaatlich eher wenig Gestaltungsspielraum haben. Die Bezeichnung Stromverbrauchsre­duktionsgesetz ist ein bissel irreführend, denn eigentlich geht es im We­sentlichen um eine zeitliche Verlagerung des Stromverbrauchs in die Zeiträume, in denen das Verhältnis von Angebot und Nachfrage von Strom ein besseres ist als zu den Spitzenverbrauchszeiten.

Die Methode, die gewählt wurde, um den Stromverbrauch in der Spitzenbe­darfszeit zu reduzieren, ist eine gute. Es ist eine marktwirtschaftliche Methode – um das denjenigen entgegenzuhalten, die frohlocken, dass das Mittel gegen Marktversagen mehr staatliche Eingriffe wären. Eine Ausschreibung oder so eine Art Auktionssystem ist eine gute Maßnahme, um das so durchzusetzen.

Das ist halt allerdings eine eher kurz- und mittelfristige Maßnahme. Besser wäre es natürlich, den Stromverbrauch nicht nur zeitlich zu verlagern, sondern insgesamt zu senken, und da wäre vor allem – innerstaatlich noch immer feh­lend – das Energieeffizienzgesetz, auf das wir schon zwei Jahre warten, zu nennen, das das bewirken könnte.

Jetzt noch zu TOP 18, dem sogenannten Energiekrisenbeitrag: Das entspricht im Wesentlichen auch einer EU-Verordnung, die allerdings ein bisschen mehr innerstaatliche Variation oder die Ausschöpfung eines Rahmens ermöglicht. Da sehen wir sehr positiv, dass Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, wie zum Beispiel die Beschränkung auf 90 Prozent der Bemessungsgrundlage und nicht 100. Damit bleibt für die Produzenten ein Anreiz bestehen, bei Stromknapp­heit trotzdem zu verkaufen, bei 100 Prozent gäbe es den nicht. Positiv ist auch der Anreiz, dass in Erneuerbare investiert werden kann beziehungsweise dass da ein unterschiedlicher Tarif anwendbar ist.

Diese europaweit geltende Regelung ist auf jeden Fall besser als ein kontra­produktiver Preisdeckel.

Wir stimmen dem Antrag wie gesagt zu, auch wenn wir nicht mit allem einverstanden sind. Verbesserungsmöglichkeiten hätten wir dahin gehend gesehen, dass die wichtigen Details zu den begünstigten Investitionen schon früher hätten geklärt werden können, da fehlt also noch die Rechts­sicherheit. Unklar ist, warum der Geltungszeitraum über den in der EU-Verordnung vorgesehenen hinausgeht. Darüber hinaus hat auch zeitlich eine Begutachtung gefehlt, eine Wirkungsfolgenabschätzung gefehlt, weil erst eineinhalb Monate nach dem Beschluss auf europäischer Ebene der Gesetzesantrag zu uns gekommen ist.

Zuletzt – und das spricht jetzt nicht gegen unsere Zustimmung zu dem Gesetz –: Da geht es um Krisengewinner, um Zufallsgewinner in der Krise. Da wer­den Krisengewinne staatlich zu einem gewissen Teil abgeschöpft, und die Frage ist, warum das bei der Covid-Pandemie, wo es genauso Krisengewinnerinnen und -gewinner gegeben hat, nicht passiert ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

17.12

Präsidentin Korinna Schumann: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bun­desminister Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.