17.17

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Herr Minister, lieber Magnus! Werte Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf noch zum zweiten Teil, nämlich zum Stromverbrauchsreduktionsge­setz, sprechen. Ich habe jetzt kurz überlegt, ob ich auf die Namensdiskussion ein­steigen soll, aber, ich glaube, die machen wir dann bilateral (in Richtung Bun­desrat Arlamovsky), denn ich glaube, dem Sinne nach sind wir uns einig, dass das, was wir hier beschließen, eine sinnvolle Maßnahme ist.

Worum geht es? – Um eine gezielte Verbrauchsreduktion in den sogenannten Spitzenzeiten, das sind also Stunden, in denen der Stromverbrauch – also wir reden hier exklusiv über Strom, nicht über Grüngas – am höchsten ist, daher sicher – momentan, leider noch – nicht mit Erneuerbaren gedeckt werden kann, weswegen der Strompreis auch sehr hoch ist, da wir zur Bedarfsdeckung Gaskraftwerke brauchen. Deswegen ist dieses Stromverbrauchsreduk­tionsgesetz auch eine Maßnahme, um den Strompreis, der herauskommt, vom Gaspreis zu entkoppeln, denn weniger Gas in der Verstromung bedeutet niedrigere Kosten.

Wie gesagt – ich sage noch einmal, was ich vorhin schon gesagt habe, und das hat auch der Herr Finanzminister gerade gesagt –, der sinnvollste Ort, substanziell ins Preisgefüge am Strommarkt einzugreifen, ist die europäische Ebene. Wir haben vorgestern im Rat der Energieminister und -ministerinnen den Eingriff in den Gasmarkt beschlossen. Der nächste Schritt ist der Strom­markt. Wie gesagt, die Reform des Strommarktdesigns ist für Beginn des nächs­ten Jahres angekündigt.

Wir setzen mit diesem Gesetz, das wir jetzt am Tisch liegen haben – Herr Bundesrat Arlamovsky hat es vorhin auch gesagt, aber ich glaube, auch andere Kolleginnen und Kollegen –, dem Stromverbrauchsreduktionsgesetz, einen Teil der vielen EU-Notfallverordnungen in der Energiekrise um, die wir in den letzten Monaten auf den Weg gebracht haben.

Es geht um den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023, also um vier Monate, für die wir uns auf EU-Ebene verbindlich verpflichtet haben, 5 Prozent des Stromverbrauchs in diesen Spitzenzeiten zu reduzieren. Die Spitzenzeiten, das sind normalerweise die Zeitfenster werktags von 8 bis 12 Uhr am Vormittag sowie werktags von 17 bis 19 Uhr am frühen Abend. Das sind eben die Stunden, in denen historisch gesehen in Österreich der höchste Stromverbrauch vorherrscht. Anhand von zwei Parametern, nämlich der voraussichtlichen Erzeugung aus erneuerbaren Energien und dem voraussichtlichen Verbrauch, werden dann die genauen Spitzenzeiten in diesen Zeitfenstern dynamisch bestimmt.

Allein aus dieser Erklärung ergibt sich, warum das die APG und nicht die E-Control macht. Die APG ist der Akteur, dem die Daten zu Erzeugung und Verbrauch vorliegen, der also in der Abwicklung dieser Maßnahme einfach der geeignetste Akteur ist. Deswegen machen wir das über dieses Gesetz, aus keinem anderen Grund, nämlich weil wir einfach jemanden brauchen, der substanziell ein völlig neues Instrument – Bundesrat Gross hat darauf hingewiesen – abwickeln kann.

Bei diesem Instrument geht es jetzt natürlich darum, dass wir da eine Leistung ausschreiben, die monetär abgegolten wird; und das ist natürlich auch in unserem Zugang die zweite Stufe. Die erste Stufe ist, dass wir dieses auf EU-Ebene verpflichtende Ziel gerne – und wenn es uns möglich ist, unbe­dingt – genau so mit Ihrem, unserem, dem Beitrag der Unternehmer, die freiwillig Strom sparen und das gerade zu den Spitzenzeiten machen, erreichen wollen. Deswegen gibt es auf energie.gv.at auch jeden Tag die Info darü­ber, wann denn die Spitzenzeiten sind, um eben da gezielt einen Beitrag leisten zu können. Wenn es uns aber eben mit freiwilligen Maßnahmen nicht ge­lingt, dann schaffen wir mit diesem Gesetz das Instrument, um da mittels einer marktbasierten Maßnahme einen Beitrag leisten zu können.

Wir schreiben also die Leistung Stromverbrauchsreduktion zu Spitzenzeiten aus. Unternehmen können ein Angebot über eine gewisse Menge an Strom le­gen, die sie in dem Zeitfenster dementsprechend weniger verbrauchen können, und in einem wettbewerblichen Verfahren –das ist also eine ganz normale Ausschreibung – wird dann ermittelt, wer diese Leistung zum günstigsten Preis erbringen kann – so einfach, so wirkungsvoll. Da es sich aber um eine Bei­hilfe handelt, muss es beihilfenrechtlich auf EU-Ebene notifiziert werden. Das heißt, wir rechnen im Jänner mit den ersten Ausschreibungen. Im Dezember liegt daher dementsprechend das Hauptaugenmerk auf freiwilligen Einsparungen.

Wir haben mit diesem Gesetz – deshalb sage ich: so sinnvoll – als Zweites ein völlig neues Instrument. Das ist das erste Mal, dass wir in Österreich ein Demand-Response-Instrument, also ein Verbrauchs-Response-Instrument im Strombereich umsetzen. Das ist für uns auch wichtig, denn Sie wissen, wir arbeiten an einer Reform des Strommarktdesigns in Österreich insgesamt, also an einer Neufassung des ElWOG. Aus den Erfahrungen dieses Instru­ments wird sich auch einiges ableiten lassen, denn eines ist sicher: Das Stromsystem der Zukunft ist auf jeden Fall flexibler, und deswegen macht es auch in dieser Hinsicht Sinn, solche Flexibilitätsinstrumente in diesem Zusam­menhang zu testen.

Der budgetäre Rahmen für diese Ausschreibungen beträgt 100 Millionen Euro; das basiert auf einer Abschätzung der AEA, die das Budgetvolumen dazu auch errechnet hat.

Ein Wort noch zum Thema Grüngas, weil es vorhin aufgekommen ist: Sie haben recht, historisch war das Thema Grüngas kein einfaches. Es gab im Vergleich zu anderen Bereichen nie die Investitionssicherheit, die langfristige Sicherheit. Es gab einmal eine Förderung, dann wieder keine, es gab eine Unterstützung und dann wieder keine. Das wollen wir mit einem Grüngasgesetz mit Quoten, die auch diese Investitionssicherheit zu einem Teil sicherstellen können, ändern, damit man eben auf etwas bauen kann, wenn man investieren soll. Auf der einen Seite ist also das Grüngasgesetz, und auf der anderen Seite ist die Umrüs­tung für die Einspeisung ins Gasnetz schon im Erneuerbaren-Ausbau-Ge­setz angelegt. Da ist die Verordnung bereits in der koalitionären Abstimmung, also auch da gibt es dann den nächsten Schritt.

Sie sehen, die Energiewende geht Schritt für Schritt voran. Flexibilität und Sparen sind nicht nur ein Krisenbeitrag, sondern auch ein Energiewendebeitrag.

Nach einem sehr, sehr guten Energiewendejahr in einem sehr, sehr schwierigen Energiejahr darf aber auch ich Ihnen zum Schluss meines Redebeitrags hier ein paar erholsame Feiertage wünschen und Sie bitten, viel Energie für das neue Jahr aufzutanken. Ich fürchte, es wird im Energiebereich weiterhin anstren­gend bleiben. Ich glaube, darauf müssen wir uns alle miteinander einstellen, um­so wichtiger sind ein paar Tage zum Auftanken. Deswegen auch von mir: frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2023! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

17.25