17.33

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bisher sind Wertpapierfirmen vom Gesetzgeber in ihren Aktivitäten relativ eingeschränkt worden. Sie mussten sich im Wesentlichen auf Portfolioverwaltung, Beratung und die Ver­mietung von Kundenaufträgen konzentrieren.

Verboten war, fremde Gelder anzunehmen oder Wertpapiere für andere zu hal­ten. Dafür ist in Österreich eine Bankenkonzession notwendig. In vielen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes haben die Wertpapierdienstleister mehr Handlungsspielraum, weshalb die heimische Branche schon lange eine Nachbesserung forderte.

Auf EU-Ebene wurde bereits im Dezember 2019 ein einheitlicher Aufsichtsrah­men für Wertpapierfirmen beschlossen. Die EU-Richtlinie, die da umge­setzt wird, sorgt dafür, dass Wertpapierfirmen auch selbst Depotgeschäfte betreiben können und selbst Kundengelder entgegennehmen können. Dieses Gesetz beendet den Wettbewerbsnachteil heimischer Wertpapier­firmen gegenüber ihrer Konkurrenz aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Heimische Wertpapierfirmen könnten dann mit der entsprechenden Konzession in allen europäischen Mitgliedstaaten sämtliche Dienstleistungen anbieten. Die neuen Rahmenbedingungen würden die Attraktivität des Standortes Österreich deutlich steigern: gleiche Rechte, gleiche Möglichkeit für alle.

Mit dem Wertpapierfirmengesetz, das auf alle konzessionierten Wertpapierfir­men anzuwenden sein wird, soll eine einfache Kategorisierung von Wert­papierfirmen ermöglicht werden, anhand derer unterschiedliche Aufsichtsvor­schriften festgelegt werden, die wiederum auf die spezifischen Risiken der Wertpapierfirmen zugeschnitten sind, wobei in der IFR drei verschiedene Klassen von Wertpapierfirmen definiert werden.

Die notwendige Legitimation wird nicht mir nichts, dir nichts von der FMA ver­geben werden. Diese hat bereits klargestellt, die Konzessions- beziehungs­weise Konzessionserweiterungsanträge in Bezug auf diese möglichen Dienstleis­tungen nach denselben strengen Maßnahmen zu beurteilen, wie sie bereits jetzt für die Banken gelten. Das umfasst die organisatorische und perso­nelle Aufstellung der Wertpapierfirmen ebenso wie die Liquiditäts- und Kapital­anforderungen.

Die Kompetenzausweitung der FMA als zuständige Aufsichtsbehörde nimmt eine zentrale Rolle im Wertpapierfirmengesetz ein. Die FMA soll dazu be­fugt werden, den aufsichtsrechtlichen Status von Wertpapierfirmen sowie deren eingeführte Regeln, Strategien, Verfahren und Mechanismen zu überprüfen und zu bewerten und, falls notwendig, Änderungen im Bereich der internen Un­ternehmensführung und Kontrolle sowie Risikomanagementverfahren zu verlangen.

Weiters soll die FMA gegebenenfalls zusätzlich Eigenmittel- und Liquiditätsan­forderungen vorschreiben können. So soll es Möglichkeiten geben, Koope­rationsvereinbarungen mit anderen EU-Mitgliedern abzuschließen so­wie Bestimmungen zum Austausch von Informationen mit anderen EU-Mitglied­staaten oder Drittländern unter Berücksichtigung von Geheimhaltungs­pflichten einzuführen.

Meine Damen und Herren, wir können also zusammenfassen: Mit diesem Gesetz unterstützen wir die kleinen Wertpapierfirmen, machen sie wettbewerbs­fähiger, erhöhen somit die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes, stärken den heimischen Kapitalmarkt und verbessern treffsicher die Aufsichtsan­forderungen und den Anlegerschutz. Ich darf Sie daher um Ihre Zustimmung ersuchen.

Weiters darf ich mich auch in diesem Rahmen für die Aufmerksamkeit bei meiner ersten Rede bedanken und darf Ihnen allen von dieser Stelle aus frohe Weihnachten und einen guten Rutsch wünschen. – Vielen, vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

17.37

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hübner. – Bitte, Herr Bundesrat.