17.39

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ja, Wertpapierfirmen, die nicht Kreditinstitute sind, bekommen heute ein eigenes Gesetz.

Das Wertpapierfirmengesetz setzt die EU-Richtlinien um, damit die Regelungen für den Umgang mit Wertpapierfirmen auf dem europäischen Finanzmarkt vereinheitlicht werden können, was für die Übersichtlichkeit gut ist und natürlich auch für den Konsument:innenschutz und vor allem aber, was für die Finanzmarktstabilität notwendig ist, damit der Finanzmarkt gut beobachtet wer­den kann und Gefahren eingedämmt werden können. Das dient vor allem dazu, das Vertrauen in die Geld- und Finanzwirtschaft von den verschiedensten Anlage- und Sparformen bis hin zum Kredit aufrechtzuerhalten, und das ist essenziell für das Funktionieren unserer Wirtschaft.

Dafür wird einerseits bei den Wertpapierfirmen selbst angesetzt, damit diese nicht zu große Risiken eingehen beziehungsweise Risiken ausreichend ge­deckt sind und auch ausreichend gedeckt bleiben, andererseits muss die Finanz­marktaufsicht den Markt und dessen Akteur:innen aber auch gut kennen, um sie zu analysieren und um eingreifen zu können, falls die Finanzmarktstabi­lität in Gefahr ist.

Dazu bekommt die Finanzmarktaufsicht eigene Rechte, wie zum Beispiel Einsicht- und Prüfungsrechte. Die Wertpapierfirmen hingegen müssen einige Pflichten einhalten, wie zum Beispiel Offenlegungspflichten zur Ge­schäftstätigkeit oder aber auch zur Steuerpflichtigkeit von Anleger:innen.

Ein wichtiger Punkt ist ein ausreichend gedecktes Risikomanagement – und wir sahen es am Beispiel der Wien Energie, da war es sehr präsent, wie wichtig solch ein Risikomanagement ist.

Die FMA ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, auf die hervorragende Expertise der Oesterreichischen Nationalbank zurückzugreifen, um nicht selbst entsprechende Strukturen aufbauen zu müssen. Und da wird – das ist sehr gut – darauf geschaut, dass der Verwaltungsaufwand nicht größer wird und uns auch nicht mehr kostet.

Das alles dient dazu, die Bewegungen am Finanzmarkt im Auge und unter Kontrolle zu behalten. Es dient der Finanzmarktstabilität und damit natürlich auch dem Anleger:innenschutz.

Noch zwei Worte zur von Kollegen Kovacs erwähnten KESt: Ja, allerdings geht es vielleicht nicht unbedingt um die Spekulation an sich, sondern um die Versteuerung. Und ja, es ist schon eine begünstigte Versteuerung von Gewin­nen, ich traue mich aber hier auch zu sagen – vielleicht ist das sozusagen auch ein kleiner Wunsch an den Finanzminister –, dass die Leute, die spekulieren und schon einen begünstigten Steuersatz von 27,5 Prozent haben, weil es endbesteuert ist, so solidarisch sind und den auch weiter zahlen; ich glaube, auch nach einem Jahr. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Da ich die letzte Rednerin hier bin und eigentlich sehr wehmütig bin, hier diesen Raum zu verlassen – das war mein erster Plenarsaal, ich war noch nie im Parlamentsgebäude –, möchte ich sagen, ich freue mich und hoffe, dass wir uns trotz vieler Unstimmigkeiten, Widrigkeiten und Fechteleien (Bundesrat Novak: Das war das Leben!) im nächsten Jahr im neuen Parlament konstruktiv und hoffentlich in einem besseren Jahr wiedersehen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

17.43

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hirczy. – Bitte, Herr Bundesrat.