10.31

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Landeshauptmann hat für diese Erklärung Föderalismus als Thema gewählt. Er hat es geschafft, sich in 35 Minuten auf einige Aspekte des Föderalismus zu beschränken. Ich habe we­niger Zeit – oder möchte mir weniger Zeit nehmen – und möchte daher auch nur auf einige Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben.

Beginnen wir mit dem Thema Gesundheit und Pflege – auch weil das der Schwerpunkt Ihrer Präsidentschaft ist –: Bei dieser Materie liegt im Kontext mit dem Föderalismus einiges im Argen. Wir kennen die Plakate, die man braucht, um die Finanzströme im Gesundheitswesen darzustellen. Wir haben es da nicht nur mit Bund und Ländern zu tun, sondern auch mit Sozialversiche­rungsträgern.

Ein Thema waren die Gastpatienten in Spitälern. Letzte Woche gab es zum Beispiel die Meldung, dass es zwischen der Steiermark und Salzburg Pro­bleme bei der Betreuung von Patienten in Spitälern gibt, wobei man sa­gen muss: Dieses konkrete Problem ist eines, das ja eigentlich nicht ein Problem zwischen Spitälern sein sollte, denn es geht da um Leistungen, die eigent­lich nicht in Spitälern, sondern im niedergelassenen Bereich angeboten werden sollten. Das ist nicht nur ein Problem zwischen diesen zwei Spitälern, son­dern auch allgemein ein großes Problem im Gesundheitswesen.

Wir haben zu viele Spitäler in Österreich, was Prestigespitäler betrifft. Da geht es jetzt nicht um stationäre Einrichtungen für Akutversorgung – Unfälle, Notfälle, Geburten –, sondern um solche für geplante Eingriffe, wenn diese schon in Spitälern stationär vorgenommen werden, sie eine stationäre Betreu­ung erfordern und nicht eine im ambulanten oder niedergelassenen Bereich. Eine Verringerung der Anzahl solcher Einrichtungen dient nämlich insbesondere der Steigerung der Qualität der Patientenversorgung, weil nämlich auch ein gewisses Mindestvolumen an solchen Eingriffen erforderlich ist, um die Qualität gewährleisten zu können. Das muss dann zwangsläufig auch auf weniger Häuser konzentriert sein.

Gesundheit und Pflege, zweiter Aspekt: Sie haben auch den Pflegeregress angesprochen, der – ich weiß nicht, wie viele Jahre das her ist: fünf, sechs Jahre? – überhastet abgeschafft wurde. Meine Partei war die einzige, die dagegengestimmt hat. Diese Abschaffung des Pflegeregresses hat nämlich – ich weiß nicht, ob es in Kauf genommen oder übersehen wurde – einen Anreiz dafür gebracht, dass die Pflege nicht mobil oder daheim, sondern in Hei­men durchgeführt wird.

Was die Pflege daheim betrifft: Im Burgenland gibt es das Modell, dass pfle­gende Angehörige angestellt werden sollen. Wir haben gerade von mei­ner Vorrednerin gehört, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Das hat viele negative Aspekte. Einer der wesentlichen ist, dass die mobile Pflege sinnvollerweise nicht durch Angehörige, sondern durch professionelle Kräfte durchgeführt werden sollte.

Was mobile Pflege – eben nicht Pflege durch Angehörige – betrifft, haben Sie auch in den letzten Tagen oder Wochen ein Modell vorgestellt, das meine Vorrednerin ebenfalls angesprochen hat. Wir sehen das, sagen wir einmal, vor­sichtig wohlwollend, was den mobilen Bereich betrifft. Wir glauben, dass das funktionieren kann. Wir sind nicht ganz so optimistisch, was den stationären Bereich betrifft. Im Bereich der Pflege gibt es nämlich das wesentliche Problem der Kollektivverträge: Es gibt 45! Da würde eine Vereinheitlichung nottun.

Ein zweites Thema, das Sie im Bereich Föderalismus angesprochen haben und auf das ich noch eingehen möchte, ist der Finanzausgleich. Wir NEOS for­dern eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs. Dieser soll nämlich vor allem aufgaben- und leistungsorientiert vorgenommen werden. Was be­deutet das? – Ein Teil des Finanzausgleichs soll aufgrund des Bevöl­kerungsschlüssels – und zwar nicht eines historisch gewachsenen, abgestuften, sondern eines reinen Bevölkerungsschlüssels – vorgenommen werden. Der zweite Teil des Finanzausgleichs soll aufgrund des BIPs erfolgen. Der dritte Teil des Finanzausgleichs soll tatsächlich ein Ausgleich, auch ein hori­zontaler, solidarischer Ausgleich zwischen den Ländern und Gemeinden sein.

Wir müssen nämlich vom vorhandenen Spendierföderalismus zu einem Ver­antwortungsföderalismus kommen. Verantwortungsföderalismus ent­hält eine Steuerautonomie für die Länder und Gemeinden, weil die Verantwor­tung für die Einnahmen gleich gelagert sein soll wie die Verantwortung für die Ausgaben und für die Verwaltung.

Wie schafft man jetzt zum Beispiel so eine Steuerautonomie, die über die ge­ringe vorhandene hinausgeht? – Zum Beispiel, indem die Einkommen­steuer verschiedene Komponenten – Hebesätze nennt man das auch – für Bund, Länder und im letzten Ausbauschritt auch für die Gemeinden haben soll. Das würde nämlich keine zusätzliche Bürokratie erfordern, die Einkommensteuer würde nach wie vor durch die vorhandenen Finanzämter administriert werden. Durch die Landesgesetzgebung würde der Tarif oder der Aufschlag auf die Bundeseinkommensteuer festgelegt werden und in weiterer Folge auch durch die Gemeinden – anstelle der vorhandenen Kommunalsteuer. Es würde bundesgesetzlich ein Rahmen vorgegeben werden, wobei der maximale Satz der Höhe des vorhandenen Tarifes entspricht.

Dadurch würde die Abgabenquote gesenkt werden, dadurch würde das verfügbare Einkommen gesteigert werden und in weiterer Folge würde auch die Zahl der Arbeitsplätze gesteigert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei Bun­desrät:innen von ÖVP und Grünen.)

10.37

Präsident Günter Kovacs: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil. Ich erteile dieses. – Bitte sehr.