12.41
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auch, dass dieser Gesetzesbeschluss viele Verbesserungen im Wahlrecht bringen wird. Ich selber bin ja seit zehn Jahren Mitglied der Bundeswahlbehörde, war davor fast 20 Jahre lang Mitglied von Wahlkommissionen in der ÖH, also ich beschäftige mich schon mehr als mein halbes Leben lang mit Wahlrecht.
Ich möchte als Erstes zwei positive Punkte herausgreifen. Der erste Punkt, der besonders vorteilhaft ist, ist, dass es zukünftig möglich sein wird, auch außerhalb von Wien und anderen großen Städten bereits dann, wenn man sich seine Wahlkarte abholt, auch gleich seine Stimmabgabe vornehmen zu dürfen. Dieses System ist um einiges besser als die sogenannten Vorwahltage, die es in manchen Bundesländern bei den Landtagswahlen oder Gemeinderatswahlen gibt.
Der zweite Punkt, der schon seit Jahren einer Umsetzung geharrt hat, ist, dass eine Nachverfolgbarkeit, ein Tracking von Wahlkarten ermöglicht wird, dass man, wenn man eine Wahlkarte beantragt und sie nicht persönlich abholt, nachvollziehen kann, wann sie weggeschickt worden ist beziehungsweise, in der Gegenrichtung, ob sie überhaupt eingelangt ist, ob sie bei der Stimmenauswertung berücksichtigt wird.
Der dritte Punkt, den ich herausgreifen möchte, ist ein Punkt, der in dieser Novelle leider fehlt, die übrigens nicht erst unter der derzeitigen Regierungskonstellation und auch nicht unter der vorherigen Regierungskonstellation, sondern in den wesentlichen Punkten politisch ja mindestens schon seit 2016 vereinbart worden ist.
Ein Punkt, den wir damals schon eingefordert haben – und nicht nur NEOS hat das eingefordert –, der aber leider keinen Konsens erzielt hat beziehungsweise von den Regierungsparteien nicht durchgebracht werden konnte, betrifft die Unterstützungserklärungen. Bei den Volksbegehren ist es, wie wir wissen, möglich, dass man nicht mehr nur wie früher auf seinem eigenen Gemeindeamt, in der Hauptwohnsitzgemeinde, Volksbegehren unterstützen kann, sondern auf jedem beliebigen Gemeindeamt oder auch online, aber was Unterstützungserklärungen für die Nationalratswahl betrifft, ist es nach wie vor nur möglich – und das betrifft die Parteien, die Newcomer sind –, diese auf dem Gemeindeamt des eigenen Hauptwohnsitzes abzugeben. Das ist eine Hürde für Newcomer. Das ist eine unnötig große Hürde, wir wissen, dass es technisch auch anders möglich wäre. Wenn man schon sagt, man möchte Unterstützungserklärungen für Nationalratswahlen nicht online ermöglichen, dann wäre es zumindest möglich gewesen, dass man die Unterstützungserklärung in persona auch in anderen Gemeindeämtern als demjenigen des Hauptwohnsitzes ermöglicht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
12.44
Vizepräsidentin Andrea Kahofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Gerhard Karner. Ich erteile es ihm.