Berichterstatter Bernhard Hirczy: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des National­rates vom 1. Februar 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesge­setz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzun­gen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) erlassen wird und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionspräven­tion und Korruptionsbekämpfung, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltsdienst­gesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonen­gesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonenge­setz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden.

Nach einer Diskussion stellte der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Andrea Kahofer: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. Ich erteile ihm dieses.