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Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Sachen kann man nicht so stehenlassen, weil sie schlicht falsch waren.

Ich werde beginnen bei Kollegin Eder-Gitschstadler (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Gitschthaler!) –Gitschthaler, damit ich es richtig sage, das tut mir leid! –: Sie haben im Ausschuss natürlich richtigerweise gehört, dass es längere Zeit gedauert hat, weil es Gespräche gegeben hat. Ich will nur noch einmal darauf hinwiesen: Es waren vier Jahre seit Beschluss der Richtlinie. Ich will dazu auch ergänzen, da mich das Thema ja schon länger beschäftigt: Die Frist ist vor zwei Jahren abgelaufen. Deswegen habe ich im April letzten Jahres eine Anfrage an den Herrn Minister geschrieben. Der Minister hat auch auf diese An­frage geantwortet. Er hat geschrieben, es werde jetzt im Juli – das war einen Tag bevor die Frist, meine Anfrage zu beantworten, abgelaufen war – in Begutachtung gehen. Es war dann auch im Juli in Begutachtung. Und dann hat es noch einmal neun Monate gedauert.

Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich finde es auch gut, dass Gespräche geführt werden, aber vier Jahre lang zu brauchen, bis man so etwas umsetzt, ist ein­fach zu lange. Das ist zu lange. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Bundesrät:innen Eder-Gitschthaler und Preineder.)

Und weil es auch wirklich direkt vom Minister kam: Der Minister hat gesagt, es sei ihm wichtig, dass kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin sich überlegen muss, ob er oder sie jetzt wirklich in den Schutzbereich dieses Ge­setzes fällt oder nicht. – Das ist deutlich misslungen. Kollege Schennach hat es schon gesagt: 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fallen überhaupt aus dem Gesetz heraus. Er hat nicht ganz erklärt, warum, ich kann es Ihnen sagen: weil es erst ab 50 Arbeitnehmern gilt, und damit fallen 50 Prozent der Arbeitnehmer:innen raus, weil die in Unternehmen arbeiten, die weniger als 50 Arbeitnehmer haben. Da muss man also auch bei den Fakten bleiben. Das heißt, die müssen es sich schon einmal überlegen.

Dann bin ich gespannt, ob der Minister sich traut, sich hier herauszustellen und zu sagen, dass zum Beispiel ein Mitarbeiter einer Tankstelle, wenn er be­obachtet, dass sein Chef in die Kasse greift und das Geld mitnimmt, wenn da Veruntreuung passiert, dann durch dieses Gesetz geschützt wäre. – Er ist es nämlich nicht! Er müsste schauen, ob er einen EU-rechtlichen Anker findet. Den gibt es nicht. Ja, also diese Personen müssen sich sehr wohl konkret überlegen, ob sie in diesen Schutzbereich fallen.

Wie schaut es aus mit illegaler Beschäftigung, mit Sozialbetrug, mit Steuerbetrug? – Bei all diesen Sachen, wenn sie in Unternehmen auffallen, ist völlig fraglich, ob es passt. (Bundesrätin Zwazl: Es gibt ja Kontrollen!) Es braucht einen Juristen, der sich anschaut, ob EU-Recht davon betroffen ist.

Ich will Kollegin Kittl noch korrigieren. Ich habe gesagt: EU-Recht und Amtsdelikte, ja, §§ 302 bis 309, das stimmt. Da betrifft es aber Sachverhalte mit Beamten und Amtsträgern, nicht die freie Wirtschaft, nicht die Privatwirt­schaft. (Bundesrätin Zwazl: Aber es gibt ein Lohn- und Sozialdumping-Gesetz und es gibt ...!) In diesem Bereich haben wir ein massives Manko, da haben wir ein massives Schutzdefizit. Die Leute müssen sich im Vorhinein einen Juristen holen, damit sie überhaupt wissen, ob sie in den Schutzbereich hineinfallen. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Kittl.)

Dieses Gesetz ist wirklich eine Minimalvariante – nach vier Jahren absolut pein­lich. (Beifall bei der SPÖ.)

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