4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden (3085/A und 1916 d.B. sowie 11168/BR d.B. und 11179/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der Österreichischen Forschungs­förderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Forschungsförderungsgesell­schaftsgesetz – FFGG) geändert wird (1918 d.B. sowie 11169/BR d.B. und 11180/BR d.B.)

Präsident Günter Kovacs: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. – Ich bitte um die Berichte.