14.34
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Liebe Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es darum, das Gesetz, das an und für sich schon 1992 beschlossen worden ist, zu adaptieren, wobei es um die kontinuierliche Anhebung des Frauenpensionsalters geht. Ich sage gleich vorweg für meine Fraktion, dass wir natürlich nicht zustimmen werden, dass es da keinen Einspruch gibt, weil wir nach wie vor noch davon überzeugt sind, dass gerade die Frauen dieser Geburtenjahrgänge, die es jetzt betrifft, jene sind, die so viel unbezahlte Arbeit für die Gesellschaft leisten. Diese haben es verdient, dass sie früher in Pension gehen dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb bin ich ehrlich gesagt auch sehr verwundert, dass die SPÖ diesem Gesetzentwurf zustimmt. Das kann ich nicht verstehen. Gerade vorhin hat Frau Kollegin Schumann gesagt, wie wichtig die Frauen sind, die Pensionisten und die armen Frauen und, und, und. Und dazu sagt ihr dann Ja? Das kann ich überhaupt nicht verstehen. (Bundesrätin Schumann: Ich rede dann noch!) Ich meine, man hätte gerade bei diesem Gesetzentwurf jetzt endlich einmal ein Zeichen für die so viel beschworene Anerkennung der pflegenden Angehörigen setzen können. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Ist schon gut!)
Wenn jemand nachweist, dass er zu Hause Betreuungspflichten übernimmt, sei es jetzt für ein Kind oder sei es für ältere Menschen, leistet er einen so wertvollen Dienst an der Gesellschaft, dass man dann doch hergehen und sagen kann, dass er als Dankeschön dafür früher in Pension gehen darf. (Beifall bei der FPÖ.)
So, weil wir jetzt gerade bei den Pensionen sind: Es ist auch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass wir es mehr oder minder von Gesetzes wegen gestatten, Pensionisten Inflationsanpassungen nicht zu gewähren, nur weil sie aufgrund ihres Geburtsjahrganges oder ihres Geburtstages nicht mit 1.1. in Pension gehen können. Jeder Unternehmer, der einen Dienstnehmer mit 1.12. einstellt und die KV-Erhöhung zum 1.1. nicht durchführt, kriegt Geldstrafen. Das ist im Sozialdumpinggesetz drinnen, und das geht Gott sei Dank nicht. Wir als Regierung, als Gesetzgeber aber dürfen solche Dinge machen. Bitte, das gehört auch schleunigst abgestellt! (Beifall bei der FPÖ.)
Leider ist Herr Kocher – heute war er mehr Wirtschaftsminister als Arbeitsminister – nicht mehr anwesend. Er hat uns gerade vorhin mit Herzblut erklärt, dass es eine solch wichtige Aufgabe sei, dass der Sozialstaat in Österreich nicht vor die Hunde gehe, wir müssten sparen und überlegen, wer Sozialleistungen kriege. – Ja bitte, habt ihr alle in der Regierung vergessen, dass ihr Milliarden Euro für Menschen hinauspfeffert, die nur hereinkommen und Asyl schreien? Da sollte man einmal nachdenken! Ich meine, das findet ihr immer alle in Ordnung und gerechtfertigt. (Beifall bei der FPÖ.) Sie regen sich darüber auf und sagen: Meine Güte, die armen Teilzeitbeschäftigten!, aber dass man da schon seit Jahren Milliarden Euro, wirklich Milliarden hinauswirft, stört Sie nicht. Oder die 500 Euro Klimabonus für Asylwerber und für strafrechtlich verurteilte Häftlinge: Da könnte man zum Beispiel unter Umständen auch sparen.
Diesem Gesetzentwurf werden wir also wie gesagt sicherlich nicht unsere Zustimmung geben. Wenn schon gespart werden muss, dann bitte nicht immer bei den Österreichern! (Beifall bei der FPÖ.)
14.37
Präsident Günter Kovacs: Danke, Frau Bundesrätin.
Wir haben ein kleines technisches Problem. Zu Wort gemeldet ist dann Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger – einige Sekunden noch und dann. (Ein Mitarbeiter der Parlamentsdirektion wechselt Mikrofone am Redner:innenpult aus.) – Bitte, Frau Bundesrätin.