14.38

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sehr ge­ehrte Zuseher:innen zu Hause! (Die Schüler:innen verlassen den Sitzungssaal.) Ja, jetzt wollte ich gerne auch für die Schüler:innen erklären, was wir heute beschließen, bevor es nach der Rede von Kollegin Schartel zu großen Verwirrun­gen kommt. Ich erkläre es aber trotzdem.

Wir müssen de facto zwei widersprüchliche Gesetzesformulierungen in Zusammenhang mit dem Anstieg des Frauenpensionsalters reparieren. Es gibt nämlich zwei Gesetze, eines aus dem Jahr 1992 und ein weiteres aus dem Jahr 2004. Diese sind in Wirklichkeit unterschiedlich interpretierbar. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit würde uns das zu einem Gang vor den Verfas­sungsgerichtshof führen, und dann hätte es entsprechende Erkenntnisse gege­ben. Darum gibt es hier heute eine gesetzliche Richtigstellung, die klar und eindeutig festlegt, welches Pensionsantrittsalter genau für welches Geburtsdatum infrage kommt.

Bei der Reparatur wurde – das möchte ich schon einmal sagen, Kollegin Schartl – die günstigere Variante gewählt, weil es nämlich den Vertrauensgrundsatz gibt. Dieser Vertrauensgrundsatz gilt selbstverständlich auch für diejenigen, die demnächst in Pension gehen. Wenn man eine Pensionsreform macht, muss man sie in der Regel deutlich früher machen, wenn sie so tiefgreifend ist. Genau deswegen wurde jetzt für die Betroffenen die günstigere Variante gewählt, weil diese vor dem Verfassungsgerichtshof eher halten wird. Außerdem sage ich auch ganz ehrlich: Warum sollen die Menschen, die jetzt in Pension gehen, aufgrund dessen, dass die Regierung davor keine entsprechenden klaren Formu­lierungen gefunden hat, auch noch bestraft werden?

Zum zweiten Teil des Gesetzes möchte ich mich auch noch kurz äußern: Es betrifft die Altersteilzeitregelung, weil Frauen natürlich jetzt schon in geblockter Altersteilzeit sind. Deshalb ist diese Klarstellung jetzt auch wichtig, weil es ja schon sein kann, dass der Pensionsanspruch während der Altersteil­zeit entstanden ist. An sich ist es nämlich nicht möglich, dass Menschen, die einen Pensionsanspruch haben, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Das wird mit dieser Ausnahmeregelung nun ermöglicht, weil diese Klarstellung die Ausnahmeregelung auch notwendig macht.

Zuletzt möchte ich auf einen Punkt eingehen, bei dem ich mich sehr freue, dass er heute beschlossen und noch ein weiteres Jahr verlängert wird, bevor er dann endgültig in Dauerrecht übergeht, nämlich der Bildungsbonus. Noch einmal ganz kurz zur Erinnerung: Der Bildungsbonus ist ein Zuschlag von 120 Euro pro Monat für Menschen in Ausbildung, für Menschen in Arbeitslosigkeit, die in AMS-Schulungen sind, in Qualifizierungsmaßnahmen, in Bildungsmaßnah­men, die länger als vier Monate dauern. Das ist eine ganz wesentliche Maßnah­me, um Menschen in Ausbildung, in Qualifizierung sozial und finanziell bes­ser abzusichern, und inzwischen auch ein sehr erfolgreiches Modell, was durch Zahlen belegbar ist. Über 70 000 Menschen haben bis jetzt von diesem Bildungsbonus profitiert. Er wird im nächsten Jahr noch einmal erhöht und aus­geweitet, und es freut mich ganz besonders: mehr soziale Absicherung, bes­sere soziale Absicherung für Menschen in Arbeitslosigkeit und Aus­bildung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

14.42

Präsident Günter Kovacs: Danke, Frau Bundesrätin.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile ihr dieses. – Bitte, Frau Bundesrätin.