15.03

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Kinder und Jugendliche, die in der Nachkriegszeit in Heimen oder bei Pflegeeltern der Jugendfür­sorge beziehungsweise in Kranken-, Psychiatrie- und Heilanstalten unterge­bracht waren, waren häufig starker Gewalt und Missbrauch ausgesetzt. Die Rede ist von Einsperren, körperlicher Züchtigung, erzwungenem Wiederessen von Erbrochenem, Erniedrigung als Erziehungsmethoden, Bädern in eiskaltem Wasser, stundenlangem Stehen in der Kälte und Dingen, die ich überhaupt nicht aussprechen will.

Personen mit oder ohne Behinderung, denen solch massive Gewalt zwischen dem 9. Mai 1945 und dem 31.12.1999 in den oben genannten Einrichtun­gen widerfahren ist, können einen Antrag auf Heimopferrente stellen. Die Heimopferrente ist eine monatliche Geldleistung von 367,50 Euro ab dem Jahr 2023.

Mit den Neuerungen, die wir heute beschließen, können künftig auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil ihr Partner oder ihre Partnerin zu viel verdient, dennoch eine Heimopferrente erhal­ten, sofern sie die weiteren Voraussetzungen für diese staatliche Leistung er­füllen. Sie mussten bisher bis zum Regelpensionsalter warten, um die Ren­te zu erhalten. Nun soll die Rente rückwirkend mit Inkrafttreten der Gesetzesno­velle an sie ausbezahlt werden, sofern ein Antrag innerhalb eines Jahres ab Kundmachung gestellt wird.

Weiters wird nun ein Urteil des Obersten Gerichtshofes berücksichtigt. Der OGH hat festgestellt, dass eine individuell vereinbarte beziehungsweise gerichtlich zuerkannte individuelle Entschädigungsleistung dem Bezug der Heimopferrente nun nicht mehr entgegensteht. Mit der Gesetzesänderung wird nun klargestellt, dass für Heimopfer, die schon eine individuelle Entschädi­gungsleistung erhalten haben, künftig bei der Anspruchsprüfung die gleichen Re­geln gelten wie für Heimopfer, die eine pauschalierte Leistung bekommen haben.

Wie wir vorgestern im Ausschuss gehört haben, wird diese Gesetzesänderung wahrscheinlich nicht viele Menschen betreffen, aber diese Reparatur ist dringend, dringend notwendig und insbesondere für die Betroffenen wirklich wichtig. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)

15.06

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. – Bitte, Frau Kollegin.