15.06

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim! Vor der Hölle habe ich keine Angst, ich habe sie nämlich schon erlebt! Nacht für Nacht kamen Erzieher in die Mädchenschlafsäle, und sie haben uns verge­waltigt! Einmal hat eine Erzieherin meine Arme in siedend heißes Was­ser getaucht, das waren unvorstellbare Schmerzen! Bettnässer mussten in nas­sen Laken als Strafe stundenlang in der Kälte stehen, und wir mussten Er­brochenes essen! – Das sind nur einige Aussagen von Opfern in Heimen und Pflegeanstalten, Aussagen, die uns wahrscheinlich alle erschaudern lassen, und Aussagen, von denen wir uns gar nicht vorstellen können, wie es einem gehen mag, der so etwas erlebt hat.

Nichts kann solche Erlebnisse ungeschehen machen oder wiedergutmachen. Dennoch gibt es in Österreich seit 2017 die Heimopferrente und mit die­ser Rente eine finanzielle Anerkennung des Unrechts für diese Betroffenen, die zwischen 1945 und 1999 Opfer von Gewalt und Missbrauch in Heimen ge­worden sind. Die Opferrente – wir haben es schon gehört – beträgt 367,50 Euro, und sie wird jährlich wertangepasst.

Dank der wertvollen Arbeit der Volksanwaltschaft schließen wir heute eine Lü­cke beim Thema Heimopferrente. Bisher haben nämlich Betroffene vor Er­reichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, wenn sie schon arbeitsunfähig und gleichzeitig nicht beim AMS als arbeitssuchend gemeldet waren, aber trotzdem alle sonstigen Voraussetzungen für die Heimopferrente erfüllt haben, keine Rente bekommen, und zwar nur aus dem Grund, weil das Partner­einkommen so hoch war, dass sie keine Sozialhilfe erhalten haben. Diese Lücke schließen wir auf Anregung der Volksanwaltschaft heute und allem Verneh­men nach auch einstimmig, und darüber bin ich sehr froh.

Meine Damen und Herren, Prävention und Opferschutz können wir nicht hoch genug schätzen. Ich begrüße daher auch die Maßnahmen der Bundesregie­rung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel die Erhöhung des Strafausmaßes beim Besitz von Darstellungen sexuellen Kindesmiss­brauchs und sexueller Gewalt an Kindern oder auch die Aufstockung der Mittel für die Opferschutzarbeit, genauso wie Verbesserungen bei der Bekämp­fung von Kindesmissbrauch auch im Cyberraum. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Huber und Kittl.)

15.09

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner. – Bitte.