15.06
Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim! Vor der Hölle habe ich keine Angst, ich habe sie nämlich schon erlebt! Nacht für Nacht kamen Erzieher in die Mädchenschlafsäle, und sie haben uns vergewaltigt! Einmal hat eine Erzieherin meine Arme in siedend heißes Wasser getaucht, das waren unvorstellbare Schmerzen! Bettnässer mussten in nassen Laken als Strafe stundenlang in der Kälte stehen, und wir mussten Erbrochenes essen! – Das sind nur einige Aussagen von Opfern in Heimen und Pflegeanstalten, Aussagen, die uns wahrscheinlich alle erschaudern lassen, und Aussagen, von denen wir uns gar nicht vorstellen können, wie es einem gehen mag, der so etwas erlebt hat.
Nichts kann solche Erlebnisse ungeschehen machen oder wiedergutmachen. Dennoch gibt es in Österreich seit 2017 die Heimopferrente und mit dieser Rente eine finanzielle Anerkennung des Unrechts für diese Betroffenen, die zwischen 1945 und 1999 Opfer von Gewalt und Missbrauch in Heimen geworden sind. Die Opferrente – wir haben es schon gehört – beträgt 367,50 Euro, und sie wird jährlich wertangepasst.
Dank der wertvollen Arbeit der Volksanwaltschaft schließen wir heute eine Lücke beim Thema Heimopferrente. Bisher haben nämlich Betroffene vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, wenn sie schon arbeitsunfähig und gleichzeitig nicht beim AMS als arbeitssuchend gemeldet waren, aber trotzdem alle sonstigen Voraussetzungen für die Heimopferrente erfüllt haben, keine Rente bekommen, und zwar nur aus dem Grund, weil das Partnereinkommen so hoch war, dass sie keine Sozialhilfe erhalten haben. Diese Lücke schließen wir auf Anregung der Volksanwaltschaft heute und allem Vernehmen nach auch einstimmig, und darüber bin ich sehr froh.
Meine Damen und Herren, Prävention und Opferschutz können wir nicht hoch genug schätzen. Ich begrüße daher auch die Maßnahmen der Bundesregierung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel die Erhöhung des Strafausmaßes beim Besitz von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und sexueller Gewalt an Kindern oder auch die Aufstockung der Mittel für die Opferschutzarbeit, genauso wie Verbesserungen bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch auch im Cyberraum. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Huber und Kittl.)
15.09
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner. – Bitte.