15.20

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Geschätzter Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Vielen Dank für die sehr ernsthafte und engagierte Debatte jenseits des Heimopferrentengesetzes zum Thema Kinderschutz. Das gibt mir Gelegenheit, doch noch auf das einzugehen, was da geplant ist. Ja, wir sind uns über die Dimension schon im Klaren und haben jetzt im Ministerrat – das war schon länger, im Grunde seit letztem Sommer, vorbereitet – einen Schritt im Kinderschutz gemacht, den ich schon für einen großen halte.

An allen österreichischen Schulen sollen jetzt verpflichtend Kinderschutzkon­zepte erarbeitet werden und verfügbar sein. Dazu soll noch im ersten Halbjahr 2023 ein Gesetzentwurf in Begutachtung gehen. Im Dienstrecht soll die vollständige Übergabe der Personalakten bei Ressortwechsel forciert wer­den, Hinweisen soll aufmerksam nachgegangen werden et cetera. Die elementaren Bildungseinrichtungen im Kompetenzbereich der Bundesländer werden miteingebunden. Auch das ist klargestellt – das war zunächst in­frage gestellt worden.

Vereine und andere Institutionen sollen – ja, ich weiß, jetzt noch nicht verpflichtend – jedenfalls dazu angehalten werden, Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten. Es ist völlig richtig festgestellt worden: Es kann einfach überall sein, dass derartige Fälle auftreten, und die große Verwunderung – kann das bei uns sein?, oder: wie konnte das bei uns sein? – kommt immer hintennach und dann zu spät. Die Kinderschutzkonzepte müssen bestimmten Qualitätskrite­rien entsprechen. Da reicht es nicht, einen Zettel zu formulieren und irgend­wo aufzuhängen. Das ist nicht ausreichend. Darauf wird auch geachtet. Wir wer­den da in Vorlage treten und auch Muster, Kinderschutzkonzepte, ausarbei­ten und vorlegen.

Es wird die Verständigungspflicht geben. Vereine sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, sollen Be­scheid wissen, wenn von ihren ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige eine akute Gefahr ausgeht. Es wird eine österreichweite Kinderschutzkampagne geben. Ich kann das jetzt nicht alles anführen, das würde zu weit führen. Die Strafver­folgung wird verschärft; auch das ist geklärt.

Es ist auch mit Geld hinterlegt, und darauf wollte ich eigentlich hinaus. Es wird in Summe 9 Millionen Euro jährlich geben, und das ist ein Meilenstein im Kin­derschutz in Österreich. Es wird auch die raschen Hilfen geben, weil wir da an ein Programm andocken, das wir schon haben. Das ist Gesund aus der Krise, ein Beratungsangebot von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen – sehr, sehr niederschwellig –, für das es 3,5 Millionen Euro zusätzliches Geld geben wird und in dem genau diese rasche Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Es wird bei der psychosozialen Nachbetreuung und auch bei den Familienberatungsstellen mehr Geld geben. Es wird sehr wohl darauf geachtet werden – da ist Alma Zadić dran –, die Gewaltschutzambulan­zen zustande zu bekommen, weil auch das ein zentraler Punkt ist.

Dieser Beschluss – so meine ich bei aller notwendigen Bescheidenheit, um nicht in Selbstlob zu verfallen – ist, und das sagen auch Kinderschutzeinrichtungen, ein Meilenstein im Kinderschutz in Österreich. Ich bedanke mich für die Einhelligkeit und die Ernsthaftigkeit, mit der das Thema hier behandelt wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.24