15.36

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! 570 Millionen Euro stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2022 und 2023 in Form von Zweckzuschüssen zur Verfügung. Damit soll die längst überfällige finanzielle Aufwertung des Pflegeberufes angestoßen werden. Ich sage deshalb „angestoßen“, weil diese heuer monatlich ausbezahl­ten Gehaltszuschüsse auch über das Jahr 2023 hinaus, wie wir auch schon gehört haben, verankert werden sollen. Das ist das Ziel des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes, das ist Teil der Pflegereform der Bundesregierung.

Die Pflegereform ist ein Prozess, der noch länger nicht abgeschlossen sein wird. Um es sinngemäß mit den Worten unseres Gesundheitsministers zu sagen: Was „die Reform der Pflege angeht“, sind wir „sicher nicht am Ende an­gelangt. [...] Das war ein erster Schritt. Wir werden da dranbleiben“.

Das sollten wir uns in diesem Gremium auch vor Augen halten: Die Pflegereform ist kein Wundermittel, das die über Jahrzehnte aufgestauten Probleme im Bereich der Pflege über Nacht in Luft auflöst. Im Gegenteil, die Maßnahmen, die wir jüngst beschlossen haben, wie beispielsweise der Anspruch auf die sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr, der Angehörigenbonus oder die Kompetenzerweiterungen für Pflegeassistent:innen und Fachpflegeassisten­t:innen, müssen erst einmal in der Realität vieler Pflegekräfte ankommen. Unsere Aufgabe ist es dabei, an diesem Reformprozess dranzubleiben und ihn weiter­zuführen.

Eine wichtige Komponente dabei ist die Evaluierung der beschlossenen Maßnah­men, und das führt mich wieder zum Entgelterhöhungs-Zweckzuschussge­setz und der heute zu beschließenden Novellierung: Diese sieht eben vor, den Kreis der Bezugsberechtigten um jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Leiharbeiter:innen in Pflege und Betreuung tätig sind, zu er­weitern. Gleichzeitig wird festgelegt, dass ein monatlicher Betrag in einer Höhe von bis zu 2 460 Euro inklusive Dienstgeberbeiträgen pro Vollzeitäquiva­lent von den Ländern ausgezahlt werden kann.

Damit nehmen wir die Anpassungen vor, deren Notwendigkeit sich bei der Auszahlung des Pflegebonus im Jahr 2022 gezeigt hat, und konkretisieren so einen weiteren Schritt der Pflegereform, um für diesen wichtigen gesell­schaftlichen Bereich eine dringend notwendige Entlastung und Linderung der mittlerweile vielerorts prekären Situation sowie eine Wertschätzung zu schaffen. Bleiben wir also dran, den Prozess der Pflegereform zu gestalten! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.39

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.