21.22

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin! Mit der Novelle zum Stromkostenzuschussgesetz erfolgt eine weitere sozial treffsichere Umsetzung und auch Ausweitung einer bereits in der ersten Phase angekündigten Maßnahme. Ich erinnere ganz kurz: Der Stromkostenzuschuss für private Haushalte trat mit Dezember 2022 in Kraft und gilt bis Mitte 2024. Es wird also schon eine längere Zeit lang eine Stromversorgungsgrundsicherung garan­tiert. Das wird vonseiten des Stromversorgers von den Teilrechnungen abgezogen – das haben wir bereits gehört – und wirkt damit inflationsbremsend.

Frau Kollegin Hahn, es tut mir leid: Das ist halt inflationsbremsend, das ist nun einmal so. Und wir reden im Moment gerade über Strom und nicht über Mehl oder sonst irgendetwas. (Bundesrätin Schumann: 11,1 Prozent Inflation!) Ich meine, es ist ein bisschen eigenartig: Jetzt passiert genau das, jetzt haben wir genau das, was Sie fordern, und dann reden Sie über die Preise für das Mehl. (Bundesrätin Hahn: 11 Prozent Inflation kann man nicht weglassen!)

Das sind im Schnitt 500 Euro pro Haushalt. Jetzt hat sich gezeigt, dass es unbeabsichtigterweise Haushalte gibt, die den Zuschuss nicht erhalten, weil sie den Strom nicht über ein Haushaltslastprofil – das ist eine technische Geschichte – beziehen. Sie sind also in einer anderen Tarifgruppe und nicht in einem Haushaltstarif. Das betrifft vor allem kleine – ich betone kleine – landwirtschaftliche Betriebe und kleine Gewerbebetriebe, bei denen es eben so ist, dass die Haushalte ihren Haushaltsstrom über das Gewerbe mitbezie­hen. Das sind keine großen landwirtschaftlichen Unternehmen, das sind keine Industriebetriebe und nichts dergleichen. Damit ist das natürlich schon in der Grundausrichtung sozial treffsicher; es sind schon die Richtigen, die man da im Auge hat. Es gibt keinen Grund, Personen auszuschließen, das war auch nie beabsichtigt. Deswegen gibt es jetzt diese Korrektur. Die werden von Juni dieses Jahres bis Ende 2024 in den Genuss einer Stromkosten­bremse in Form der genau gleichen Konstruktion einer Grundsicherung kommen.

So, und der zweite Punkt – das war schon angekündigt respektive im Gesetz verankert, aber es braucht halt ein bisschen Zeit, um das umzusetzen –: Das war der Stromkostenergänzungszuschuss. Ab der vierten Person sind das 105 Euro – das haben wir bereits gehört –, und das betrifft 700 000 Haushalte.

Auch da noch einmal ganz kurz zur Erinnerung: Das schöne Wort Stromkos­tenergänzungszuschuss enthält den Wortteil Ergänzung. Ergänzung wozu? – Gemeint ist eine Ergänzung zum Netzkostenzuschuss, und dieser beträgt 200 Euro pro Haushalt und ist sozial differenziert. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Das will sagen, er gebührt eben genau jenen Haushalten, die gemäß Erneuerba­ren-Ausbau-Gesetz von den Förderbeiträgen befreit sind oder bestimmte Einkommensgrenzen, die eher großzügig justiert sind, einhalten können. Das be­deutet also in Summe im Durchschnitt alleine aufgrund dieses Gesetzes eine Entlastung von über 800 Euro für eine Familie.

Frau Kollegin Hahn (Bundesrätin Hahn: Ich höre!), ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass Sie Leuten mit geringem Einkommen sagen, 800 Euro seien nichts. (Bun­desrätin Hahn: Das habe ich ja nicht gesagt!) – Ja, es ist nur ein Zitat, das haben Sie so gesagt. (Bundesrätin Hahn: Nein! – Bundesrätin Schumann: Kollege Gross, 11,1 Prozent Inflation!) Also ich kenne auch Haushalte, die von Sozialhilfe leben müssen, und ich traue mich denen nicht zu sagen, 800 Euro seien nichts. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Noch etwas zum Stromheizen: Stromheizen ist halt auch Heizen, und für das Heizen gibt es den Heizkostenzuschuss. Ich habe gerade vor einer halben Stunde ausführlich erklärt, dass der ohne Weiteres 700 Euro und mehr betragen kann. Damit kann man schon sehr, sehr viel an Kosten abdecken. Es liegt in den Händen der Länder, damit jetzt klug umzugehen.

Zweitens auch noch diese Anmerkung: Heizen mit Strom ist das Falscheste, was man tun kann. Man weiß seit 30 Jahren, dass das eine blanke Kostenfalle ist. Immer wieder gibt es riesige Probleme mit Haushalten, die mit Strom heizen. Da sind die Geräte zwar billig, aber das Heizen ist natürlich extrem teuer. Da hilft nur Umrüsten, gar keine Frage: Raus aus dem System! Da gibt es vom Bund Förderungen, und ich erinnere auch da daran: Heizanlagen sind eigentlich Länderkompetenz. Eigentlich ist es ein Länderjob, die Umrüstung zu fördern. Der Bund tut es exzellent, aber auch da muss man sich, glaube ich, ein bisschen selber an der Nase nehmen.

Das Umrüsten ist also wichtig. In diesem Zusammenhang – weil wir auch landwirtschaftliche Betriebe angesprochen haben – muss man denen natürlich bei der Umrüstung helfen. Die Betriebshilfen für die Wirtschaft haben wir heute schon besprochen. Gerade diese Woche – nein, letzte Woche, ich bin mir selber nicht mehr sicher – ist ein Programm für energieautarke Bauernhöfe im Umfang von 100 Millionen Euro vorgestellt worden. Das ist schon et­was, oder? Da wird genau das gefördert, dass jetzt eben auch Bauernhöfe, näm­lich vor allem auch kleine, die halt nicht so viel Kapital haben, das beanspru­chen und sich unterstützen lassen können, um aus der Abhängigkeit rauszukom­men, den Energieverbrauch zu reduzieren, auf E-Mobilität umzurüsten, Beleuchtung umzustellen und so weiter. Ziel muss es letztlich sein, sich von Unterstützungsmaßnahmen unabhängig zu machen, und das kann man nur, wenn man den Energieverbrauch senkt und aus der Nutzung fossiler Ener­gieträger aussteigt, denn geschenkte Energie werden wir so schnell nicht mehr bekommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundes­rät:innen der ÖVP.)

21.29

Präsident Günter Kovacs: Danke, Herr Bundesrat.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler. – Bitte, Frau Ministerin.