10.36
Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung): Noch einmal zur Geschäftsbehandlung: Sie können ja nicht vom Präsidium aus behaupten, dass der Antrag zur Geschäftsordnung nicht möglich ist.
Ich darf zur Erinnerung aus unserer Geschäftsordnung § 49 zitieren: „Anträge und Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung“: „Anträge zur Geschäftsbehandlung können, sofern sich aus der Geschäftsordnung nicht anderes ergibt, von jedem Bundesrat jederzeit, jedoch ohne Unterbrechung eines Redners, mündlich oder schriftlich gestellt werden. Sie bedürfen keiner Unterstützung und sind vom Präsidenten, falls eine Debatte gemäß Abs. 3 nicht stattfindet, sogleich zur Abstimmung zu bringen.“ – Danke. (Bundesrätin Hahn: Was wurde jetzt eigentlich beantragt?)
10.36
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ja, aber das heißt nicht, dass man einen Antrag auf einen Ordnungsruf stellen kann. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Ein Ordnungsruf ist durch den Präsidenten zu verhängen oder nicht (Bundesrat Steiner: Ja, aber man muss ja abstimmen! – Bundesrat Kornhäusl: Was willst du jetzt ...?), und es wird nicht darüber abgestimmt, ob ein Ordnungsruf verhängt wird oder nicht. (Bundesrat Kornhäusl: Was will er jetzt?)
Wir können aber gerne die Sitzung unterbrechen und eine kurze Stehpräsidiale einberufen.
Hast du dieses Bedürfnis? – Du hast dieses Bedürfnis nicht.
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Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.