10.36

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung): Noch einmal zur Geschäftsbehandlung: Sie können ja nicht vom Präsidium aus behaupten, dass der Antrag zur Geschäftsordnung nicht möglich ist.

Ich darf zur Erinnerung aus unserer Geschäftsordnung § 49 zitieren: „Anträge und Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung“: „Anträge zur Geschäfts­behandlung können, sofern sich aus der Geschäftsordnung nicht anderes ergibt, von jedem Bundesrat jederzeit, jedoch ohne Unterbrechung eines Red­ners, mündlich oder schriftlich gestellt werden. Sie bedürfen keiner Unterstüt­zung und sind vom Präsidenten, falls eine Debatte gemäß Abs. 3 nicht stattfindet, sogleich zur Abstimmung zu bringen.“ – Danke. (Bundesrätin Hahn: Was wurde jetzt eigentlich beantragt?)

10.36

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ja, aber das heißt nicht, dass man einen Antrag auf einen Ordnungsruf stellen kann. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Ein Ordnungsruf ist durch den Präsidenten zu verhängen oder nicht (Bundesrat Steiner: Ja, aber man muss ja abstimmen! – Bundesrat Kornhäusl: Was willst du jetzt ...?), und es wird nicht darüber abgestimmt, ob ein Ordnungsruf verhängt wird oder nicht. (Bundesrat Kornhäusl: Was will er jetzt?)

Wir können aber gerne die Sitzung unterbrechen und eine kurze Stehpräsidiale einberufen.

Hast du dieses Bedürfnis? – Du hast dieses Bedürfnis nicht.

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Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.