5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verord­nung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungs­vorgänge (Interbankenentgeltevollzugsgesetz – IEVG) erlassen und das E-Geldgesetz 2010, das Wettbewerbsgesetz und das Zahlungs­dienstegesetz 2018 geändert werden (1957 d.B. und 1991 d.B. sowie 11218/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend eine Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (1847 d.B. und 1990 d.B. sowie 11219/BR d.B.)

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 5 und 6, über welche die Debatten ebenfalls unter einem durch­geführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 5 und 6 ist Herr Bundesrat Franz Ebner. – Ich bitte um die Berichterstattung.