7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flä­chenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Um­weltförderungsgesetz – UFG geändert wird (3255/A und 1963 d.B. so­wie 11192/BR d.B. und 11212/BR d.B.)

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dr. Maria Huber. Ich bitte um die Berichterstattung.