12.41

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sie erinnern sich: Im Ok­tober letzten Jahres haben wir ein umfassendes Paket zu den Pensions­erhöhungen beschlossen. Heute stehen wir vor der Situation, weitere Ände­rungen zu beschließen beziehungsweise eine notwendige Reparatur vorzunehmen.

Es handelt sich um einen Fehler im Zusammenhang mit der Direktzahlung für Pensionist:innen. Im Rahmen der Pensionserhöhung für das Jahr 2023 war auch eine Direktzahlung von bis zu 500 Euro für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen vorgesehen, die im März auch ausbezahlt worden ist. Dabei wurde auch angekündigt, dass für Bezieher:innen einer Ausgleichszulage eine Direktzahlung von 330 Euro erfolgen soll.

Leider – das muss man sagen – ist im Zuge des Gesetzgebungsprozesses eine Regelung beschlossen worden, die so weder beabsichtigt noch angekün­digt war, was bedauerlicherweise aber nicht entdeckt wurde. Die Direktzahlung wurde nämlich von der Eigenpension und nicht auch von der Ausgleichs­zulage berechnet. Wir stehen tatsächlich nicht an, uns bei den Betroffenen, bei denen Unsicherheit geherrscht hat, dafür zu entschuldigen, dass das pas­siert ist. Das ist wirklich sehr bedauerlich – und darum auch die Korrektur dieses Fehlers.

Wir werden heute beschließen, dass die Direktzahlung natürlich auf der Basis der gesamten Pension inklusive Ausgleichszulage berechnet wird, und natürlich wird der Differenzbetrag zwischen dem, was bereits ausgezahlt worden ist, und dem, was noch offen ist, in den nächsten Monaten, und zwar bis Ende Juni 2023, ausbezahlt. Das ist auch mit der Pensionsversicherungsanstalt so vereinbart worden.

Wichtig ist – und das ist der zweite Punkt für heute –, dass wir die Aliquotierung der Erstpension für die nächsten zwei Jahre aussetzen. Warum? – Das geschieht genau deshalb, weil aufgrund der hohen Inflation, die derzeit herrscht, das jetzige System so, wie es verankert ist, nicht tauglich ist. Aufgrund der Aussetzung der Aliquotierung soll sichergestellt werden, dass Menschen, die in diesem Jahr – also 2023 – und 2024 in Pension gehen, auf jeden Fall die volle Inflation abgegolten bekommen, und das eben aus dem Grund, den ich schon erwähnt habe: weil für die nächsten zwei Jahre noch eine über­durchschnittlich hohe Inflation prognostiziert wird. Die aktuellen Zahlen des Wifo sagen eben für 2023 7,1 Prozent und für 2024 immer noch 3,8 Pro­zent voraus.

Aufgrund dieser Regelung, die wir treffen, ist es dann unerheblich, in welchem Monat der oder die Betroffene in Pension geht, und so ist eine entspre­chend volle Wertsicherung enthalten und gewährleistet. Wir beseitigen die Ali­quotierung für die nächsten zwei Jahre, setzen sie aus, weil sie eben in mehrerlei Hinsicht negative Auswirkungen hat. Sie stellt nämlich auch den nega­tiven Anreiz dar, früher in Pension zu gehen, um diesen Auswirkungen eben zu entgehen, und sie benachteiligt tatsächlich insbesondere Frauen – auch genau deshalb, weil wir ja das Frauenpensionsantrittsalter jetzt schritt­weise erhöhen.

Von der Regelung profitieren 200 000 Pensionistinnen und Pensionisten. In Zeiten von hoher Inflation ist es ein Gebot der Stunde, das so zu machen. Es ist eine pragmatische Lösung, aber eine notwendige Lösung.

Vorgestern im Ausschuss – für diejenigen, die dort waren – wurde die Frage gestellt: Warum nur für zwei Jahre, was ist ab 2025? – Ja, wir werden sehen, was 2025 ist. Wir wissen nicht, wie sich die Zahlen der Inflation entwi­ckeln, es wird wahrscheinlich eine andere Regierung sein. Ich denke, es ist wichtig, das heute einmal für zwei Jahre festzulegen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Spanring: Sehr gut! Selbsterkenntnis! – Zwischenruf des Bundes­rates Leinfellner.) – Ich danke sehr herzlich für die breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.45

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. – Bitte.