Berichterstatterin Johanna Miesenberger: Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2023 betreffend ein Rah­menabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Euro­päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung Malaysias andererseits.

Bei diesem Rahmenabkommen handelt es sich um das erste bilaterale Abkommen zwischen der EU und Malaysia. Es tritt an die Stelle des bisher geltenden Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirt­schaftsgemeinschaft und den Mitgliedsländern des Verbandes Südostasiatischer Nationen von 1980.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe ebenso den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2023 betreffend ein Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Danke.

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Johannes Hübner. – Bitte, Herr Kollege.