14.41

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wenn man sich so vergegenwärtigt, in welchen Bereichen wir sehr oft novellieren müssen, dann sieht man, dass es die Klimaschutzthemen und die Digitalisierungsthemen sind, die ganz stark im Vordergrund und ganz oben auf der Liste stehen, weil sie nun einmal zu den größten Herausforderungen unserer Zeit zählen.

Ein Thema – und in diesem Fall geht es ja um den Themenbereich der Digita­lisie­rung – behandeln wir hier: Es geht um die österreichische Umsetzung einer Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2021 zur Bekämpfung von terroristischen Inhalten.

Der Hintergrund: Wir müssen terroristische Inhalte, die in der analogen Welt zu Recht verboten waren und sind, selbstverständlich auch digital verfolgen und löschen können, und wir müssen freilich auch handeln können. Das hat die EU völlig richtig gesehen und zu Recht darauf hingewiesen.

Wir schaffen nun die Pflicht, terroristische Inhalte innerhalb 1 Stunde zu entfer­nen, um die weitere Verbreitung aufzuhalten oder zu stoppen. Das ist schon sehr wichtig, und ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man da dagegen sein kann – das ist auch an die FPÖ gerichtet –, denn jedes Sichtbarbleiben von Terrorismus ist ja Unterstützung von Terrorismus, deswegen kann ich das nicht verstehen.

Wir definieren ganz klare Zuständigkeiten, die KommAustria wird dabei die federführende Rolle einnehmen und die DSN wird dabei natürlich eine stark assistierende Rolle einnehmen.

Die KommAustria wird Entfernungsanordnungen erlassen und sie wird auch die Kommunikationsschnittstelle sein. Sollten Anbieter innerhalb eines Jahres zwei oder sogar mehr Entfernungsanordnungen bekommen, müssen sie Maß­nah­men ergreifen, etwa Moderation, Meldefunktion und dergleichen. Jedenfalls kann es nicht sein, dass manche für die Inhalte nicht haftbar gemacht werden können, und das ändern wir.

Sehr trivial ist so eine Umsetzung wirklich nicht. Natürlich muss die Meinungs­freiheit immer an erster Stelle stehen, sie steht selbstverständlich über allem. Deswegen ist die Frage – sie wurde auch im Ausschuss von, ich glaube, Kollegen Schennach gestellt – des Overblockings eine absolut legitime Frage. Ich möchte schon appellieren, daran zu denken, dass es da auch um die Balance geht, die man in so einem Gesetz schaffen muss: Sagt man, die Meinungsfreiheit ist wichtiger und man lässt terroristische Inhalte lieber stehen, oder sagt man, terroristische Inhalte muss man löschen, auch auf die Gefahr hin, dass vielleicht einmal ein Posting gelöscht wird, das nicht gelöscht werden sollte? – Da werde ich immer für die zweite Variante sein, weil terroristische Inhalte natürlich gelöscht werden müssen.

Was ich auch wichtig finde: Man kann eine Beschwerde einreichen und man kann die Betreiber auch verpflichten, gelöschte Postings wieder sichtbar zu machen.

Freilich würde so ein Gesetz gar nichts nützen, wenn man nicht auch sanktio­niert. Die Geldstrafen betragen bis zu 50 000 Euro für die Verletzung von diversen Berichtspflichten, bis zu 500 000 Euro für das Nichtweiterleiten von unmittelbaren Terrordrohungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder für fehlende Beschwerdemechanismen und bis zu 1 Million Euro, wenn einer Entfernungsanordnung nicht nachgekommen wird. Bei systematischen Verstößen droht eine Strafe, die bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresum­satzes des Anbieters ausmachen kann.

Diese Strafen sind hoch, sie sind angemessen und sie sollen sicherstellen, dass Anbieter ihrer Verantwortung auch wirklich gerecht werden und das Löschen von terroristischen Inhalten ernst nehmen. Es geht wirklich – das möchte ich schon betonen – um die Bekämpfung von Terrorismus, und Terrorismus fängt leider auch in diesem Fall mit Worten an; ohne Worte: seltener Taten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

14.45

Vizepräsidentin Margit Göll: Abschließend darf ich das Wort Frau Bundes­minister MMag. Dr. Susanne Raab erteilen. – Bitte sehr.